Einkommensnachweis bei Bankgeschäften in Griechenland



Einkommensnachweis bei Bankgeschäften in Griechenland

Im Juni letzten Jahres informierte der Griechische Bankenverband darüber, dass seit März 2012 gemäss Akt 2652/2012 ausnahmslos alle Kunden der Finanz- und Kreditinstitute auch gegenüber der Bank einen Einkommensnachweis zu erbringen haben:

  • Natürliche Personen mit Einkommenssteuererklärung im Original
  • Juristische Personen/Händler mit Einkommenssteuererklärung und Bestätigung durch das Steueramt, dass diese eingereicht und die Steuerschuld beglichen wurde

All diejenigen, welche nach griechischem Einkommenssteuergesetz nicht zur Einreichung einer Steuererklärung in Griechenland verpflichtet sind, haben beim Finanzamt stattdessen eine eidesstattliche Erklärung nach N. 1599/1986 abzugeben und eine beglaubigte Kopie bei der Bank einzureichen.  

Diese Nachweispflicht, welche ergänzend zur Identifizierungspflicht der Banken zur Anwendung kommt, betrifft bereits bestehende Kunden der Banken sowie Neukunden, also auch jene, welche nur ein einmaliges Bankgeschäft abwickeln. Paradoxerweise wird dieser Nachweis jedoch nur dann verlangt, wenn eine Transaktion bei der Bank durchgeführt wird und auch bei solchen, bei welchen es um verschwindend kleine Beträge geht. 

Bis heute zeigt die Praxis, dass viele Banken erst dieses Jahr nach und nach diese Massnahmen durchführen und dies mit einer unterschiedlichen Handhabung . Teils begnügen sich gewisse Banken - v.a. bei bestehenden Kunden – nur auf die nochmalige Identifizierung unter Beibringung der ID und der A.F.M.-Bestätigung des Steueramtes (A.F.M. = Steuernummer) und andere wiederum verlangen auch die Steuererklärung. 

Mit solchen Massnahmen versucht man wieder einmal, die Steuerhinterziehung  in Griechenland zu bekämpfen, indem das Finanzministerium Zugang zu Daten der Bankkunden erhält. Nach jüngsten Berichten geht das Finanzministerium jedoch noch weiter, indem es sich durch Schaffung einer Schnittstelle mit den Banken verbindet und dadurch direkten Zugang zu den Bankkonten sowie jeglichen Transaktionen der Kunden erhält (siehe auch Finanzministerium schafft sich Einblick zu den Bankkonten). 

Es wird klar, dass durch solche Massnahmen einerseits das Bankgeheimnis in Griechenland in der Praxis nicht mehr besteht und andererseits Kunden mit dem Strom mitgerissen werden, welche in keiner Art und Weise zu den Personen mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko gehören.

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