Fallstricke und Vorteile der neuen Mehrwertsteuer Regelungen für 1 Mio. Unternehmer



Fallstricke und Vorteile der neuen Mehrwertsteuer Regelungen 
für 1 Mio. Unternehmer

Aufgrund des enormen Drucks des Marktes hat die Regierung neue Regelungen bezüglich der Mehrwertsteuer erlassen. Diese bergen jedoch Fallstricke für 1 Mio. Unternehmer, von welchen heute einer von vier keine MWST-Abrechnung einreichen.

Gemäss dem Vorschlag des Finanzministeriums soll zukünftig der Unternehmer bei Einreichung der MWST-Abrechnung nicht mehr verpflichtet sein, 40% der geschuldeten MWST abzuliefern, sondern nur noch 10€. Damit soll unabhängig der Bezahlung der Steuerschuld erreicht werden, dass zumindest die MWST-Abrechnung eingereicht wird und der Staat Kenntnis von der Steuerschuld erhält.

Nach der Einreichung erhält der Unternehmer eine Frist von 10 Tagen ohne weitere Fristgewährung zur Begleichung der restlichen Steuerschuld. Damit schafft die Regierung die 2 Monatsraten ab, mit welchen die restlichen 60% beglichen werden mussten.

Nach Ablauf dieser 10-Tages-Frist und nicht Begleichung, erhöht sich die Steuerschuld um 1% für jeden Monat der Nichtbezahlung, anstatt wie bisher 2%.

Der Fallstrick dabei ist, dass nach Ablauf dieser 10 Tage die Steuerschuld zur sofortigen Zahlung fällig wird und somit bei Nichtbegleichung der Staat zur Pfändung von Vermögenswerten schreiten kann.  Somit wird der Steuerschuldner, welcher seine Steuerschuld nicht mehr fristgerecht bezahlt, nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Die strafrechtliche Verfolgung wird nur für Steuerschulden über 5‘000.00€ ausgeübt und nur nach Ablauf von 4 Monaten seit Ablauf der Zahlungsfrist.

Allerdings verspricht das Finanzministerium die ersten Monate der Einführung eine gewisse Toleranz der Finanzämter gegenüber den Steuerschuldnern, so dass sich die ohnehin schon bei 56 Mrd. angehäufte MWST Ausstände nicht noch weiter erhöhen.

Was gilt heute:

  • Mit Einreichung der MWST-Abrechnung sind 40% der Steuerschuld zu bezahlen
  • Die restlichen 60% werden in zwei gleich hohe Raten beglichen
  • Die zwei Raten erhöhen sich um 2%
  • Bei Nicht-Einreichung der MWST-Abrechnung: Erhöhung um 3,5%
  • Möglichkeit der Vereinbarung zur Begleichung in 6 Raten

Gemäss dem Finanzministerium, „sollen diese Änderungen der Bestimmungen für die MWST Vorteile zum besseren Funktionieren der Einreichung der Abrechnungen bringen, ohne dabei den pflichtbewussten Steuerpflichtigen zu belasten“.
Es wird bewusst, dass durch diese neue Regelung  die Möglichkeit der 2 Ratenzahlungen abgeschafft wird und nach Bezahlung der 10€ die Restzahlung, um auch die Pfändung durch den Staat zu vermeiden, innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne zu erfolgen hat. Ebenfalls kann auch nicht mehr auf die Möglichkeit der 6 Monats-Raten zurückgegriffen werden. Und dies alles in einem ohnehin schon sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und das Fehlen von liquiden Mitteln der Unternehmer. 

Quelle: (To Vima)

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