Fallstricke und Vorteile der neuen Mehrwertsteuer Regelungen für 1 Mio. Unternehmer
Fallstricke und
Vorteile der neuen Mehrwertsteuer Regelungen
für 1 Mio. Unternehmer
Aufgrund des enormen Drucks des Marktes hat die Regierung
neue Regelungen bezüglich der Mehrwertsteuer erlassen. Diese bergen jedoch
Fallstricke für 1 Mio. Unternehmer, von welchen heute einer von
vier keine MWST-Abrechnung einreichen.
Gemäss dem Vorschlag des Finanzministeriums soll zukünftig
der Unternehmer bei Einreichung der MWST-Abrechnung nicht mehr verpflichtet
sein, 40% der geschuldeten MWST abzuliefern, sondern nur noch 10€. Damit soll unabhängig
der Bezahlung der Steuerschuld erreicht werden, dass zumindest die MWST-Abrechnung
eingereicht wird und der Staat Kenntnis von der Steuerschuld erhält.
Nach der Einreichung erhält der Unternehmer eine Frist von 10 Tagen
ohne weitere Fristgewährung zur Begleichung der restlichen Steuerschuld. Damit
schafft die Regierung die 2 Monatsraten ab, mit welchen die restlichen 60%
beglichen werden mussten.
Nach Ablauf dieser 10-Tages-Frist und nicht Begleichung,
erhöht sich die Steuerschuld um 1% für jeden Monat der Nichtbezahlung, anstatt
wie bisher 2%.
Der Fallstrick dabei ist, dass nach Ablauf dieser 10 Tage
die Steuerschuld zur sofortigen Zahlung fällig wird und somit bei
Nichtbegleichung der Staat zur Pfändung von Vermögenswerten schreiten kann. Somit wird der Steuerschuldner, welcher seine
Steuerschuld nicht mehr fristgerecht bezahlt, nicht mehr strafrechtlich
verfolgt. Die strafrechtliche Verfolgung wird nur für Steuerschulden über 5‘000.00€
ausgeübt und nur nach Ablauf von 4 Monaten seit Ablauf der Zahlungsfrist.
Allerdings verspricht das Finanzministerium die ersten
Monate der Einführung eine gewisse Toleranz der Finanzämter gegenüber den
Steuerschuldnern, so dass sich die ohnehin schon bei 56 Mrd. angehäufte MWST
Ausstände nicht noch weiter erhöhen.
Was gilt heute:
- Mit Einreichung der MWST-Abrechnung sind 40% der Steuerschuld zu bezahlen
- Die restlichen 60% werden in zwei gleich hohe Raten beglichen
- Die zwei Raten erhöhen sich um 2%
- Bei Nicht-Einreichung der MWST-Abrechnung: Erhöhung um 3,5%
- Möglichkeit der Vereinbarung zur Begleichung in 6 Raten
Gemäss dem Finanzministerium, „sollen diese Änderungen der
Bestimmungen für die MWST Vorteile zum besseren Funktionieren der Einreichung
der Abrechnungen bringen, ohne dabei den pflichtbewussten Steuerpflichtigen zu
belasten“.
Es wird bewusst, dass durch diese neue Regelung die Möglichkeit der 2 Ratenzahlungen abgeschafft
wird und nach Bezahlung der 10€ die Restzahlung, um auch die Pfändung durch den
Staat zu vermeiden, innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne zu erfolgen hat.
Ebenfalls kann auch nicht mehr auf die Möglichkeit der 6 Monats-Raten zurückgegriffen
werden. Und dies alles in einem ohnehin schon sehr schwierigen wirtschaftlichen
Umfeld und das Fehlen von liquiden Mitteln der Unternehmer. Quelle: (To Vima)
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.