Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude
Neuer Gesetzesentwurf zur Regulierung der u.a. ohne
Baubewilligung erstellten Gebäude, jedoch unter Bezahlung einer Gebühr oder der
entsprechenden Busse und dies bis zu 48 Raten.
Der Mindestbetrag zur Regulierung wird sich auf 500€
belaufen. Der entsprechende Prozess wird gleichzeitig mit der Erstellung eines „elektronischen
Ausweises“* verbunden, über welchen alle Gebäude in Griechenland verfügen
müssen und für welche Kosten der Eigentümer aufzukommen hat. Im speziellen wird
durch die neue Gesetzgebung die Möglichkeit geschaffen, alle
Bauplanungsverstösse mit der Bezahlung dieser Gebühr oder der entsprechenden
Busse zu regulieren. Insbesondere, wenn es sich um Verstösse innerhalb des
Gebäudes oder um leichte bis mittelschwere Verstösse inner- oder ausserhalb der
Bauzone gelegener Gebäude handelt.
Katalogisierung der
Gebäude
Aus diesem Grund schreitet das Ministerium auch zur
Katalogisierung der Gebäude:
1. Die erste
Kategorie beinhaltet alle Gebäude, welche zwar über eine Baubewilligung
verfügen, jedoch etwaige Änderungen innerhalb des oder am Gebäude(s) ohne die
Einholung der entsprechenden Bewilligungen gemacht wurden (falls eine solche
erforderlich gewesen wäre). Es handelt sich dabei um sog. „leichte Verstösse“,
wie z.B. Pergolas, Dächer, Änderungen an den Zimmerstandorten, Änderungen an
den Balkonen, Zaunüberschreitungen, Abgrenzung von Parkplätzen mit
Pflanzen, Zweckänderung von 50% des
Kellers usw.
Zur Regulierung solcher bereits vorhandenen Verstösse genügt gemäss Gesetzesentwurf die Bezahlung einer einmaligen Gebühr von 500€ und die
Antragstellung zur Änderung des elektronischen Gebäudeausweises.
In die gleiche Kategorie fallen Gebäude, welche vor dem Jahr
1975 erbaut worden sind, und zwar wenn die Eigentümer die Baubewilligung
entweder verloren haben, eine solche nie ausgestellt wurde oder aber die
gesamten Akten sind nicht mehr vorhanden, wobei diese dann als vorhanden
angenommen werden. Auch in diesem Fall genügt zur Regulierung die Bezahlung der
Einmalgebühr von 500€, die Erstellung eines einfachen technischen Berichtes
durch den Ingenieur sowie die Einreichung eines Antrages durch den Eigentümer.
2. 2.
In die zweite Kategorie fallen Bauten inner- und
ausserhalb der Bauzonen (mit Baubewilligung), bei welchen die Verstösse jedoch innerhalb
des gesetzlichen Gebäudeumrisses begangen wurden. In diese Kategorie fallen
auch alle geschlossenen sog. „Imiipethria“, für welche das Recht zu deren Schliessung
(durch Wände) von 20% bis 40% eingeräumt wird. Alle, welche diesen Plafond
überschreiten, können die entsprechende Erledigung innerhalb 40 Jahren
veranlassen. Alle anderen erhalten einen endgültigen Regulierungsbeschluss, sofern
sie die heute gültige Busse entrichten und den Änderungsantrag für den
Gebäudeausweis einreichen.
3. In die dritte Kategorie fallen die Gebäude ohne jegliche Baubewilligung oder solche, welche schwere gesetzliche Verstösse am Bau selbst aufweisen. Für solche Fälle sieht der Gesetzesentwurf
keine Regulierung vor, sondern nur die Erledigung für die Dauer von 30 Jahren
und das Recht zur Übertragung und anderen Rechtshandlungen mit der Bezahlung
von 30% der gesamten Busse. Es sind keine Vorgehen bezüglich Gebäude ohne
Baubewilligung vorgesehen, welche sich in Wäldern, Küstenflächen und
archäologischen Plätzen befinden.
Bis zu 48 Raten zur
Bezahlung der Busse
Neben der Regulierung verleiben noch die nach dem 28. Juli
2011 errichteten Gebäude.
Das Ministerium untersucht zwar die Möglichkeit, die
Ratenanzahl zu erhöhen, jedoch vorerst erwägt es keine Senkung der Bussen. So
soll die Benachteilung der Eigentümer verhindert werden, welche bereits das
Regulierungsverfahren eingeleitet haben. Auf jeden Fall werden günstigere
Bedingungen für besondere Eigentümer-Gruppen untersucht.
Das Umweltministierum ist zuversichtlich, dass es mit der
neuen Technologie die Beendigung der unbewilligten Bauten erreicht.
Voraussichtlich in sechs Monaten sollten alle Fotokarten fertig erstellt sein,
welche die gesamten bebauten Zonen seit 28. Juli 2011 des Landes aufzeigen
werden. An diesem Datum ist das Gesetz über die Regulierung von Gebäuden ohne
Baubewilligung in Kraft getreten.
Mit diesen Karten wird das Ministerium in der Lage sein, Gebäude
ausfindig zu machen, welche nach dem 28. Juli 2011 ohne die entsprechende Baubewilligung
erbaut wurden.
Auf diese Weise wird auch ein grosses Problem gelöst, welche
durch die Gesetzesregelung entstanden ist. Diese erlaubte es den Eigentümern aufgrund persönlicher Dokumente, den Zeitpunkt des Baues zu bestätigen. Dies führte zu
einer Flut von Unregelmässigkeiten und hatte als Ergebnis, die Errichtung
vieler illegaler Bauten, wobei das Bewilligungsverfahren erst später durch die
Eigentümer eingeleitet wurde.
Insgesamt haben 60‘000 Eigentümer durch die Einreichung persönlicher
Dokumenten das Regulierungsverfahren eingeleitet. Jedoch deckten Satellitenaufnahmen
von Mykonos, Rhodos und Santorini hunderte im Bau befindlichen Gebäude auf, für
welche die Regulierung bereits überfällig ist.
Alle Gebäude mit elektronischem
Ausweis
Die zwingende elektronische Registrierung aller Angaben und
Änderungen unter Kostenfolge zu Lasten der Eigentümers, legt der
Präsidialbeschluss fest, welcher den Gesetzesentwurf begleitet. Mit diesem
Archiv können unmittelbar illegal erstellte Gebäude und Bauplanungsverstösse lokalisiert
werden. Gleichzeitig wird dadurch eine Datenbank zu Steuerzwecken bezüglich unbeweglichen
Vermögens entwickelt.
Dabei handelt es sich um eine „Biografie“ der Gebäude, so
dass jeder Eigentümer oder potentielle Käufer, aber auch der Staat zu jeglichen
Informationen und Änderungen bezüglich des Gebäudes Zugang hat. Das Verfahren der
elektronischen Datenerfassung wird innerhalb von 10 Jahren vollzogen.
Diese Massnahmen sind gemäss N. 3843/10 vorgesehen, wobei die
Präsidialverfügung zur Durchführung desselben noch ausstehend ist. Der
Gebäudeausweis wird für zehn Jahre seine Gültigkeit haben und muss danach
erneuert werden.
Alle neuen Bauten und vorhandenen Gebäude, welche unter
diese Regelung fallen oder unter die Regulierungsvorschriften, müssen über ein
elektronisches Archiv verfügen, in welchem jegliche Daten des Gebäudes
integriert sind - von der Planung bis hin zur Vollendung des Baus (Architekturpläne,
Topografische Diagramme, Fotos, Verträge etc.).
Diese Informationen, in vorgegebener Form, sind vom
verantwortlichen Ingenieur in Form einer CD auch an das Umweltministerium
einzureichen. Das Ministerium wird mit Hilfe dieser Informationen das
elektronische Archiv über den Gebäudebestand des Landes erstellen, welches für
alle Träger hilfreich sein wird.
Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird die Möglichkeit gegeben,
durch Bezahlung der Gebühren oder der entsprechenden Busse die Regulierung der
ohne Baubewilligung errichteten oder veränderten Gebäude, der kleinen oder
mittelschweren Verstösse der inner- oder ausserhalb der Bauzone erstellten
Gebäude zu erreichen.
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