Die Sondersteuer EETA erhitzt die Gemüter




Mit dem offiziellen Stempel des Finanzministeriums wird die Sondersteuer EETA nun auch auf die im Bau befindlichen Liegenschaften, die über Baustrom verfügen, erhoben. Die steuerliche Behandlung solcher Liegenschaften lag bis heute bei den Gemeinden, die entschieden, welche Gebäude mit dem TAP (Steuer auf Grundeigentum) belastet werden und somit auch dem EETIDE.


Nach Aussagen des Finanzministeriums bestehe die einzige Änderung darin, dass dies nun ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben wird, ohne dabei jedoch Antworten auf Verdrehungen zu geben, die sich in der Interpretation verewigt haben, welche in unerwartet kurzer Zeit eine Amtsperson abgegeben hat und nicht die Führer des Ministeriums.


Die fragliche Bestimmung, die die Gemüter erhitzt, legt fest, dass Steuerobjekt der ausserordentlichen Sondersteuer auf Liegenschaften die elektrifizierten bebauten Oberflächen der Liegenschaften jedwelcher Art ist, unabhängig davon, ob diese fertiggestellt sind oder nicht. Anstatt die Aussage zu widerlegen, dass es sich um eine auf der Hand liegende Änderung der geltenden Rahmenregelung handelt, beruft sich das Finanzministerium auf Antworten der zuständigen Abteilung zu Fragen der Bürger bei der Einführung des EETIDE.


Solange nicht ausdrücklich die Ausnahme oder die Befreiung von der Sondersteuer für unvollendete Gebäude mit Baustrom festgelegt ist, bedeutet dies – so die Interpretation der Dienststelle -, dass diese im Bau befindlichen Gebäude nicht vom EETIDE befreit sind, unabhängig der Befreiung vom TAP. Genau dies ist aber die Grundvoraussetzung für die Auferlegung der Sondersteuer EETIDE!!


Die…. Gedankenlücke des Finanzministeriums aber auch die Lücke im Prozess ist, dass die DEI Rechnungen - versehen mit dem EETIDE - nur an die elektrifizierten Gebäude, welche mit dem TAP auf Basis der Gemeindeaufzeichnungen belastet werden, versendet. Sobald die Gemeinde also befindet, dass keine Verpflichtung für das TAP vorliegt, sie Null-Angaben an die DEI weiterleitet, die ihrerseits wiederum kein EETIDE belastet und im konkreten Fall nicht auf Baustellen!!


Marktteilnehmer weisen durch die ausdrückliche Vorsehung der Belastung sogar auf unfertigen Bauten darauf hin, dass in Wirklichkeit eine Verdrehung manifestiert wird. Für eine leerstehende Wohnung, welcher der Strom unterbrochen wurde, wird kein EETIDE und EETA belastet. Im Gegensatz wird einer im Bau befindlichen Liegenschaft mit Baustrom EETIDE und EETA belastet, obwohl diese weder bewohnt noch wirtschaftlich genutzt wird!



Quelle: iefimerida






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