Die Sondersteuer EETA erhitzt die Gemüter
Mit dem offiziellen Stempel des Finanzministeriums wird die
Sondersteuer EETA nun auch auf die im Bau befindlichen Liegenschaften, die über
Baustrom verfügen, erhoben. Die steuerliche Behandlung solcher Liegenschaften
lag bis heute bei den Gemeinden, die entschieden, welche Gebäude mit dem TAP
(Steuer auf Grundeigentum) belastet werden und somit auch dem EETIDE.
Nach Aussagen des Finanzministeriums bestehe die einzige
Änderung darin, dass dies nun ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben wird, ohne
dabei jedoch Antworten auf Verdrehungen zu geben, die sich in der
Interpretation verewigt haben, welche in unerwartet kurzer Zeit eine Amtsperson
abgegeben hat und nicht die Führer des Ministeriums.
Die fragliche Bestimmung, die die Gemüter erhitzt, legt
fest, dass Steuerobjekt der ausserordentlichen Sondersteuer auf Liegenschaften
die elektrifizierten bebauten Oberflächen der Liegenschaften jedwelcher Art
ist, unabhängig davon, ob diese fertiggestellt sind oder nicht. Anstatt die
Aussage zu widerlegen, dass es sich um eine auf der Hand liegende Änderung der
geltenden Rahmenregelung handelt, beruft sich das Finanzministerium auf
Antworten der zuständigen Abteilung zu Fragen der Bürger bei der Einführung des
EETIDE.
Solange nicht ausdrücklich die Ausnahme oder die Befreiung
von der Sondersteuer für unvollendete Gebäude mit Baustrom festgelegt ist,
bedeutet dies – so die Interpretation der Dienststelle -, dass diese im Bau
befindlichen Gebäude nicht vom EETIDE befreit sind, unabhängig der Befreiung
vom TAP. Genau dies ist aber die Grundvoraussetzung für die Auferlegung der
Sondersteuer EETIDE!!
Die…. Gedankenlücke des Finanzministeriums aber auch die
Lücke im Prozess ist, dass die DEI Rechnungen - versehen mit dem EETIDE - nur
an die elektrifizierten Gebäude, welche mit dem TAP auf Basis der
Gemeindeaufzeichnungen belastet werden, versendet. Sobald die Gemeinde also
befindet, dass keine Verpflichtung für das TAP vorliegt, sie Null-Angaben an
die DEI weiterleitet, die ihrerseits wiederum kein EETIDE belastet und im konkreten
Fall nicht auf Baustellen!!
Marktteilnehmer weisen durch die ausdrückliche Vorsehung der
Belastung sogar auf unfertigen Bauten darauf hin, dass in Wirklichkeit eine
Verdrehung manifestiert wird. Für eine leerstehende Wohnung, welcher der Strom
unterbrochen wurde, wird kein EETIDE und EETA belastet. Im Gegensatz wird einer
im Bau befindlichen Liegenschaft mit Baustrom EETIDE und EETA belastet, obwohl
diese weder bewohnt noch wirtschaftlich genutzt wird!
Quelle: iefimerida
siehe auch unseren Artikel "Das EETIDE (Xaratsi) wurde kurzerhand umgetauft in EETA"
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