Eigentümer werden mit rund 40 Steuern, Abgaben und Gebühren belastet



Steuern und Abgaben auf Mieteinnahmen

1.
Mietzinseinnahmen
15-33%
2.
Stempelabgabe+ OGA (ausgenommen Mietzinse)
3,6%
3.
Zusätzliche Steuer auf Mietzinseinnahmen
3%
4.
Solidaritäts-Sonderabgabe (natürliche Personen)
1-4%
5.
Mutmassliche Unterhaltskosten für Liegenschaft (Eigentum+Miete) von Erst- und Zweitwohnungen
Je nach m2
6.
Mutmasslicher Mietzins bei Eigennutzung von Gewerbeliegenschaften
18-45%
7.
Staatlicher Rückbehalt auf Mietzins z.G. MTPY
(MTPY: Metoxiko Tameio Politikon Ypalilon)
3%
8.
Rückbehalt auf Mietzins von OTA z.G. TADKY
(OTA: Organismos Topikis Autodiikisis; TADKY: Tameio Asfaliseos Dimotikon kai Koinotikon Ypalilon)
2%

Steuern -  Eigentumsübertragung (F.M.A.)

Bei jeder Eigentumsübertragung unter Berücksichtigung dinglicher Rechte als auch der Übertragung von Schiffen (mit griechischer Flagge) wird eine Steuer basierend auf dem objektiven Wert erhoben; Steuerpflichtig ist der Käufer.
 

9.
F.P.A. (Mehrwertsteuer) auf Kaufpreis neu erstellter Liegenschaften und Antiparoxi*
23%
10.
Steuer Eigentumsübertragung
8-10%
11.
Kommunale Steuer auf Eigentumsübertragung (vom F.M.A. gemäss Pkt. 10.)
3%
12.
Austauschssteuer (Eigentümergemeinschaft von Grundstücken)
4-5%
13.
Verteilsteuer zwischen Miteigentümer
2-2,5%
14.
Steuer Eigentumsübertragung gemäss „Ersitzungsrecht“*
8-10%
15.
Wertzuwachssteuer bei Verkauf, welche nach dem 1.1.2013 erworben wurden
20%
16.
Abgabe z.G. Versicherungskasse der Anwälte bei Vertragsausarbeitung und Vertragsüberschreibung
7,75‰
17.
Zusätzliche Steuer bei Vertragsüberschreibung
4,5-7,5‰

Erbschafts- und Schenkungssteuern, elterliche Zuwendung

18.
Erbschaftssteuer und Steuer auf elterliche Zuwendung durch Eigentumsübertragung
Kategorie A: z.G. Kinder (elterliche Zuwendung), Enkelkinder, Ehegatten, Eltern
Kategorie B: z.G. übriger Nachkommen, Geschwister, Onkel, Grosseltern usw.
Kategorie C: z.G. anderer Verwandter und Dritter


1-10%
10-30%
20-40%
19.
Schenkungssteuer
Kategorie A: z.G. Enkelkinder, Ehegatten, Eltern
Kategorie B: z.G. Nachkommen, Geschwister, Onkel, Grosseltern usw.
Kategorie C: z.G. anderer Verwandter und Dritte

15-20%
10-30%
20-40%
20.
Jahressteuer auf Grundeigentum (F.A.P.) ab 1.1.2010
Natürliche Personen
Juristische Personen

2‰-2%
6‰
21.
Sondersteuer EETIDE (Xaratsi); Beachte Änderungen im Jahr 2013
15% bisher
22.
Jährliche Grundsteuer (TAP) Bauten+Grundstücke
(wird wie das EETIDE über die DEI-Rechnung belastet)
0,25-0,35%
23.
Jährliche Grundsteuer Offshore-Gesellschaften
15%
24.
Neubewertungssteuer von Geschäftsimmobilien (periodisch)
Grundstücke
Gebäude

5%
8%


Übrige Steuern, Abgaben und Gebühren z.G. O.T.A. und Dritter

25.
Kommunale Gebühren Strassenreinigung/Beleuchtung (frei von OTA)

26.
Kommunale Steuer elektrifizierter Räume (frei von OTA)

27.
Sonderabgabe für erneuerbare Energiequellen

28.
Kommunale potentielle Abgabe (verschiedenster Gründe) (frei von OTA)

29.
Sondergebühr Entwässerung (Anschluss/Gebrauch) von OTA und DEKO

30.
Land- und Geldleistungen betr. Einschluss in Bauzone (N. 1337/83)
Landleistung
Geldleistung

60%
bis zu 25%
31.
Gebühr für die Eintragung in das Grundregister
Pro Grundrecht
+ vom objektiven Wert

35€
1‰
32.
Steuer auf Mehrwert – Sanierungsabgabe für DEPOS (N.2508/97)
(DEPOS: Dimosia Epixeirisi Poleodomias kai Stagasis)



Steuern, Abgaben und Gebühren bezüglich Baubewilligung, Regulierung usw.

33.
Gebühren bei Erteilung der Baubewilligung aufgrund der geschätzten Baukosten
1%
34.
Gebühren Bauarbeiten / Beschluss KH‘/1947

35.
Rückbehalte für Gemeidne, TEE und TSMEDE auf Budgetierung

36.
Arbeitgeberbeiträge für IKA&TEAXDXE  auf den mutmasslichen Löhnen
90%
37.
F.P.A. auf Baumaterialien und Leistungen
23%
38.
Kommunale Abgaben für Bürgersteig (frei von OTA)

39.
Abgabe für Stromversorgung (z.G. DEI und Staat) N. 4483/65 (Art. 8)

40.
Bussen für die Aufrechterhaltung von ohne Baubewilligung errichteten Gebäude usw. 4014/11



Rund die Hälfte oben genannter Steuern, Abgaben und Gebühren werden mit dem objekiven Wert erhöht. 
Es geht also weiter mit zählen: 
A. Mutmassliches Einkommen für Liegenschaftenbesitzer
Aufgrund der mutmasslichen Ausgaben wird ein mutmassliches Einkommen berechnet, welches in die Steuererklärung übertragen wird (auch wenn dies nicht dem effektiv erzielten Einkommen entspricht).

1.
Mutmassliche Ausgaben bei Grundbesitz

2.
Mutmasslicher Mietzins bei Eigennutzung von Gewerbeliegenschaften
18-45%

B. Steuern und Abgaben bei Eigentumsübertragung mit belastender Ursache

3.
F.P.A. (Mehrwertsteuer) auf Kaufpreis neu erstellter Liegenschaften und Antiparoxi*
23%
4.
Steuer Eigentumsübertragung
8-10%
5.
Steuer Eigentumsübertragung gemäss „Ersitzungsrecht“
8-10%
6.
Austauschssteuer (Eigentümergemeinschaft von Grundstücken)
4-5%
7.
Verteilsteuer zwischen Miteigentümer
2-2,5%
8.
Kommunale Steuer auf Eigentumsübertragung ; vom F.M.A.
3%
9.
Abgabe z.G. Versicherungskasse der Anwälte bei Vertragsausarbeitung und Vertragsüberschreibung
6,5+1,25‰
10
Zusätzliche Steuer bei Vertragsüberschreibung
4,5-7,5‰


C. Erbschafts- und Schenkungssteuer, elterliche Leistung
11.
Erbschaftssteuer und Steuer auf elterliche Zuwendung bei Eigentumsübertragung
Kategorie A: z.G. Kinder (elterliche Zuwendung), Enkelkinder, Ehegatten, Eltern
Kategorie B: z.G. übriger Nachkommen, Geschwister, Onkel, Grosseltern usw.
Kategorie C: z.G. anderer Verwandter und Dritte

5-10%
5-20%
20-40%
12.
Schenkungssteuer
Kategorie A: z.G. Enkelkinder, Ehegatten, Eltern
Kategorie B: z.G. Nachkommen, Geschwister, Onkel, Grosseltern usw.
Kategorie C: z.G. anderer Verwandter und Dritte

1-20%
10-30%
20-40%
 
 

 D. Jährlich: Periodische Steuern auf Grundbesitz 

13.
Jahressteuer auf Grundeigentum (F.A.P.) vom 1.1.2010
Natürliche Personen
Juristische Personen

2‰-2%
6‰
14.
Sondersteuer EETIDA (Xaratsi)2011-2012 3-20€/m2
NEU AB 2013
15.
Abgabe für unbewegliches Vermögen (TAP); Gebäude+Grundstücke
0,25-0,35‰
16.
Steuer auf unbeweglichem Vermögen von Offshore-Gesellschaften
15%

E. Kataster/Planung: Bussen und Abgaben


17.
Einschreibegebühr im nationalen Katasterregister;
1‰/obj. Wert
18.
Bussen bei Beibehaltung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude N. 4014/2011

19.
Bussen auf. neu erstellten Gebäuden ohne Baubewilligung usw. N. 4014/2011

20.
Land- und Geldbeiträge zum Einschluss in die Bauzone (N. 1337/83)
Landbeitrag
Geldbeitrag

60%
bis 25%
 Stand: Februar 2013



Durch die stetigen Gesetzesänderungen variieren auch oben genannten Angaben (Wegfall oder Hinzuzug von Belastungen/Änderungen in der Höhe der Belastungen usw.). Mit obigen Ausführungen wollten wir aufzeigen, mit wievielen Steuern, Abgaben und Gebühren ein Eigentümer in Griechenland grundsätzlich belastet wird. 


 *Antiparoxi: a) Gegenleistung zu einer empfangenen Leistung, b) Bauvertrag, mit welchem der Hersteller einen Teil des Gebäudes auf demvom Eigentümer „überlassenen“ Grundstück überträgt, als Gegenzug der Überlassung des Grundstückes zum Bau oder Nutzung des übrigen Grundstückes durch den Hersteller, c) der Teil der Liegenschaft, welchen der Eigentümer der Liegenschaft erhält aufgrund vorgenanntem Bauvertrag, d.h. er gibt dem Hersteller das Grundstück zur Nutzung und erhält dafür als Gegenleistung z.B. vier Eigentumswohnungen. 


*Ersitzungsrecht: Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form des Eigentumserwerbs. Gemäss dem griechischen Gesetz kann jemand das Eigentum einer Liegenschaft erlangen, wenn er mindestens 20 Jahre im Besitze einer Liegenschaft ist. Besitz in diesem Sinne bedeutet, die natürliche Gewalt über die Sache haben und im Eigenbesitz stehen (d.h. "glauben", dass die Sache einem gehört und alles tun, was auch der Eigentümer tun würde, wie z.B. die Steuern bezahlen, Instandhalten usw.).





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