Griechenland wird immer ideenreicher im Kampf gegen die Steuerhinterziehung



Keine Bargeld-Einkäufe mehr bei Beträgen über 300€! Bereits ab 5€ werden Eigentum und Einkommen beschlagnahmt, Händler und selbständig Erwerbende verhört, um so das Land von den Steuerhinterziehern zu retten. Laut Proto Thema und Real News befinden sich die neuen Steuerregelungen im Endstadium. 

Bis Ende Mai muss über den neuen Gesetzesentwurf abgestimmt werden, der vor allem grundlegende Änderungen in den Steuerkontrollen, Strafverfolgungen und v.a. der Verfolgung von Steuerhinterziehern bringen soll, um so die Drohungen der Kreditgeber in der Auswertung neuer Massnahmen abzuwenden. 

Angeführt wird dies von den Angaben der Vermögenswerte, die das bewegliche sowie das unbewegliche Vermögen der Bürger einschliessen. Die Steuerpflichtigen haben ihre Spareinlagen, Aktien, Obligationen, Fonds, Liegenschaften, unbebaute Parzellen, sprich jegliches bewegliche und unbewegliche Vermögen zu deklarieren. 

Profil der Steuerpflichtigen über ihr Kaufverhalten
Der grösste Schlag zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die bei fast 12% des BIP liegt, wie die Leiter des Finanzministeriums ausführen, ist die Beseitigung von Bargeld-Transaktionen von über 300 oder 500€ und den ausschliesslichen Gebrauch von Kreditkarten. 

Durch den Gebrauch der Kreditkarten können die Einnahmen der Unternehmungen automatisch erfasst und dadurch die entsprechenden Steuern bestätigt werden und durch die elektronische Erfassung der Transaktion fällt die Ausgabe einer Quittung oder Rechnung weg. Dadurch werden nicht nur die Einnahmen der Unternehmung, sondern auch die Ausgaben des Verbrauchers automatisch erfasst. Gleichzeitig erhält das Generalsekretariat für Informationssysteme sowohl unmittelbaren Zugang zu diesen Transaktionen und hat Kenntnis, wer dem Staat Geld schuldet und wer nicht, als auch über das Profil aller Steuerpflichtigen. 

Dieser Entwurf beinhaltet gemäss Real News strengere Strafen, welche mit der Schwere und Regelmässigkeit der Steuerrechtsverletzungen verbunden werden. Dies wird durch die elektronische Kreuzung der Angaben und indirekten Techniken zur Berechnung der Steuerfähigkeit der Steuerpflichtigen und den Vergleich der finanziellen Angaben gewährleistet.  

Pfändungen für Schulden von mehr als 5
Weiter schreiten die Finanzämter in wenigen Wochen zu Pfändungen von Liegenschaften und Gehältern der Unternehmungen und Arbeitnehmer für fällige Schulden von über 5€. 

Wie in der Zeitung Proto Thema zu lesen war: 
  • Pfändungen von Liegenschaften und Gehältern für jedwelche fällige Schulden, die über 5€ liegen. Das Finanzamt wird den Arbeitgeber des Steuerpflichtigen schriftlich mit einer Notiz über die offene Schuld informieren und dieser wird die Zahlung direkt an das Finanzamt leisten müssen.
  • Sollte der fällige Betrag 10‘000€ übersteigen, wird die strafrechtliche Verfolgung gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet
  • Abschreibungen von Steuerforderungen bis zu 200€ werden vom Finanzamt dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass ihm die Zahlung gänzlich unmöglich ist, weil er über keinerlei Einkommen und Lebenshaltungskosten verfügt, d.h. in Extremfällen (z.B. mittellos).

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