Klarstellung zur Legalisierung der „Dankbarkeitsgeschenke“



Das Justizministierum betont, dass es sich bei den „Dankbarkeitsgeschenken“ in keinem Fall um eine Legalisierung des „Fakelaki“ handelt

Die Regierung ist nach dem grossen Lärm zu den „Dankbarkeitsgeschenken“ in der jüngst veröffentlichten Bestimmung zu dessen Klarstellung geschritten. Die Bestimmung sieht vor, dass „die einfache Naturalleistung als Zeichen der Dankbarkeit keine Bestechung bildet“. Das Justizministerium erläutert hierzu, dass dies nicht das bekannte „Fakelaki“ oder die Geldleistung betrifft, aber sich auf kleine Geschenke mit symbolischem Wert, wie z.B. Bücher, Kugelschreiben usw. beschränkt.

Das Justizministerium charakterisiert „den entstandenen Lärm als unbegründet“ zu diesem Thema und unterstreicht, dass diese Bestimmung „noch engere Grenzen setzt als diese, welche der Areios Pagos (Entscheid 540/1990) akzeptiert hat, aber auch als jene, denen sich die reichhaltige Theorie der Strafwissenschaften anschliesst“.

Zum ersten Mal strengere Massnahmen im Korruptionsprozess
Die entsprechende Bekanntmachung charakterisiert „offensichtlich“, dass „diese Bestimmung sich ausschliesslich auf Geschenke mit symbolischem Charakter bezieht, wie Bücher, Kugelschreiber u.a. und nicht auf Geschenke mit speziellem Wert, geschweige denn auf Geldleistungen“ und betont, dass zum ersten Mal mit diesem Gesetz (N. 4139/2013):

  • Die Verhängung einer Geldstrafe in 50facher Höhe des Vorteils (Fakelaki) obligatorisch gemacht wird, den sich der öffentliche Amtsräger unter Ausnutzung seiner Position und der Not des Bürgers verschafft,
  • Der Kreis der Beamten und des weiteren öffentlichen Sektors ausgeweitet wird, welche öffentliche Gelder verschwendeten, hinsichtlich des kriminellen Charakters des Korruptiosaktes und die Verhängung strengerer Strafen,
  • Für diese Beamten Bestimmungen zur schnelleren Verurteilung von Fällen mit verbrecherischem Charakter, so wie dies auch im Falle der staatlichen Offizierre gilt, eingeführt werden,
  • Den Ermittlungsbehörden das Recht zur Aufhebung des Bank-, Steuer- und Börsengeheimnisses sowie auch die Blockierung von Konten gewährt wird,
  • Zum ersten Mal die die Stelle eines Staatsanwalts gegen die Korruption eingeführt wird.“

Die Regierung betont ebenfalls, die fragliche Bestimmung „wurde vom Parlament einstimmig von allen Parteien angenommen, ausser einer, die sich enthielt und einer anderen, die an dem Abstimmungsverfahren des Gesetzesentwurfs gar nicht teilnahm.“

Quelle: in.gr

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