Klarstellung zur Legalisierung der „Dankbarkeitsgeschenke“
Das Justizministierum
betont, dass es sich bei den „Dankbarkeitsgeschenken“ in keinem Fall um eine
Legalisierung des „Fakelaki“ handelt
Die Regierung ist nach dem grossen Lärm zu den „Dankbarkeitsgeschenken“
in der jüngst veröffentlichten Bestimmung zu dessen Klarstellung geschritten. Die
Bestimmung sieht vor, dass „die einfache Naturalleistung als Zeichen der
Dankbarkeit keine Bestechung bildet“. Das Justizministerium erläutert hierzu,
dass dies nicht das bekannte „Fakelaki“ oder die Geldleistung betrifft, aber
sich auf kleine Geschenke mit symbolischem Wert, wie z.B. Bücher,
Kugelschreiben usw. beschränkt.
Das Justizministerium charakterisiert „den entstandenen Lärm
als unbegründet“ zu diesem Thema und unterstreicht, dass diese Bestimmung „noch
engere Grenzen setzt als diese, welche der Areios Pagos (Entscheid 540/1990) akzeptiert
hat, aber auch als jene, denen sich die reichhaltige Theorie der Strafwissenschaften
anschliesst“.
Zum ersten Mal
strengere Massnahmen im Korruptionsprozess
Die entsprechende Bekanntmachung charakterisiert „offensichtlich“,
dass „diese Bestimmung sich ausschliesslich auf Geschenke mit symbolischem
Charakter bezieht, wie Bücher, Kugelschreiber u.a. und nicht auf Geschenke mit
speziellem Wert, geschweige denn auf Geldleistungen“ und betont, dass zum
ersten Mal mit diesem Gesetz (N. 4139/2013):
- Die Verhängung einer Geldstrafe in 50facher Höhe des Vorteils (Fakelaki) obligatorisch gemacht wird, den sich der öffentliche Amtsräger unter Ausnutzung seiner Position und der Not des Bürgers verschafft,
- Der Kreis der Beamten und des weiteren öffentlichen Sektors ausgeweitet wird, welche öffentliche Gelder verschwendeten, hinsichtlich des kriminellen Charakters des Korruptiosaktes und die Verhängung strengerer Strafen,
- Für diese Beamten Bestimmungen zur schnelleren Verurteilung von Fällen mit verbrecherischem Charakter, so wie dies auch im Falle der staatlichen Offizierre gilt, eingeführt werden,
- Den Ermittlungsbehörden das Recht zur Aufhebung des Bank-, Steuer- und Börsengeheimnisses sowie auch die Blockierung von Konten gewährt wird,
- Zum ersten Mal die die Stelle eines Staatsanwalts gegen die Korruption eingeführt wird.“
Die Regierung betont ebenfalls, die fragliche Bestimmung „wurde
vom Parlament einstimmig von allen Parteien angenommen, ausser einer, die sich
enthielt und einer anderen, die an dem Abstimmungsverfahren des Gesetzesentwurfs
gar nicht teilnahm.“
Quelle: in.gr
siehe auch unseren Artikel "Legalisierung der Bestechungsgelder (Fakelaki)"
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.