Neue EU-Richtlinie in Vorbereitung im Falle eines Bankenzusammenbruchs
Eine Richtlinie, nach welcher im Falle des Zusammenbruchs
einer Bank, Grossanleger zu ihrer Rettung beitragen sollen, ist von der EU nach
Aussagen von Herrn Oli Rehn in Vorbereitung.
„Bei Zpyern handelte sich um eine spezielle Situation, aber
die europäische Richtlinie werde festlegen, wie die Verantwortung im Falle des
Zusammenbruchs eines Bankinstituts oder Restrukturierung des Bankensystems auf
die Anleger und Grosseinleger verteilt wird.“ sagte Her Rehn aus.
Gemäss seinen Aussagen, werde eine strikte „Hierarchie“ für
diejenigen herrschen, welche an der Rettung einer Bank beteiligt sind, als auch
die Hauptverantwortung bei den Aktionären liegt und danach bei allen, die über keine geschützten Einlagen und
Investments verfügen. Herr Rehn hat auf alle Fälle betont, dass Bankeinlagen
unter 100‘000€, welche er als „heilig“ bezeichnete, sicher sind (nach
EU-Richtlinie 2009/14 gilt seit dem 31. Dezember 2011 der Einlegerschutz bis
zur Obergrenze von 100‘000€ für alle EU-Länder).
Der EU-Kommissar hat ebenfalls die Europäische Zentralbank
aufgefordert, neue Hilfsmassnahmen für europäische Länder, die unter der
Rezession leiden, zu ergreifen.
Seit Zpyern sind viele Bankkunden – v.a. in den von der
Rezession betroffenen Ländern – verunsichert, ob Zypern wirklich nur ein
Ausnahmefall darstellte. Denn, ob wir nun von einer Übernahme der Verantwortung
sprechen oder von einer Sonderabgabe (im Falle Zyperns, wo zuerst auch Einlagen
unter 100‘000€ miteinbezogen werden sollten), das Resultat bleibt dasselbe.
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