Illegale Gebäude – Klarstellung des Entscheids des StE durch Richterkreise
Um die Fehlinterpretation des Entscheids des StE bezüglich
der Verfassungswidrigkeit des N. 4014/2011 (Regulierung der ohne Baubewilligung
erstellten Gebäude und „halboffenen“ Räume) und die diversen hierzu gemachten
Analysen in den MM, aus dem Weg zu räumen, schritten die Richterkreise zur
Klarstellung des fraglichen Entscheids.
Gemäss diesen Kreisen laufen die Eigentümer Gefahr, dass die
Legalisierung ihrer Liegenschaften, nachdem die vorgesehene Busse aufgrund des
„Gesetzes Papakonstantinou“ bezahlt worden ist, nach Veröffentlichung des
fraglichen Entscheids des StE (vorgesehen bis Mitte Sommer), aufgehoben wird.
Dies in dem Falle, sofern jemand (i.d.R. ein Nachbar, Bewohner der nahen
Umgebung, ökologischer Verein oder Verein für Umweltschutz usw.) die
Legalisierung in Erfahrung bringt und den Rechtsweg beschreitet.
Dieselben Kreise betonen aber, dass die Bürger vor der
Anrufung eines Gerichts von den zuständigen Behörden verlangen können, den
Regulierungsprozess zurückzusetzen, aber, fügen sie hinzu, geschieht dies in
der Praxis fast nie, somit ist der Rechtsweg eine „Einbahnstrasse“. Auf jeden
Fall kann sich der Bürger für diese eventuelle Zurückweisung durch den Staat,
gegen die griechische Regierung wegen Unterlassung rechtlicher Handlung wenden
und Schadenersatz fordern.
Die Frist, die jedem Bürger oder Träger zusteht, den
Rechtsweg während der Regulierungsphase eines ohne Baubewilligung
erstellten Gebäudes oder „halboffener“ Räume zu beschreiten, beginnt ab dem
Zeitpunkt, an welchem er über die Legalisierung Kenntnis erhält.
Aber, der Nachbar, Verein, usw. kann den Rechtsweg nicht
beschreiten, sofern er die Legalisierung nach Ablauf eines grossen Zeitraums in
Erfahrung bringt. Die Anrufung des Gerichts während der Aufhebung wird von den
Gerichten nur akzeptiert, wenn dies innerhalb einer „angemessenen Frist“
geschieht, welche jedoch ein Jahr nicht überschreiten kann. Auf jeden Fall wird
diese „angemessene Frist“ von den Gerichten beurteilt. Diese Zeiteinschränkung
verlängert sich „je nach Situation“ für diejenigen, die sich während einer
längeren Zeit im Ausland aufhalten oder ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Ebenfalls werden alle beim StE und den Verwaltungsgerichten
des Landes hängigen Gerichtsfälle - das umstrittene Gesetz 4014/2012 betreffend
–zwangsläufig akzeptiert werden, da das Gesetz von StE bereits als
verfassungswidrig (§2, Art. 24) befunden wurde. Dieselben Kreise betonen, dass
ab dem Tage der Veröffentlichung des fraglichen Entscheids alle bei der
Baubehörde hängigen Regulierungsverfahren davon beeinflusst werden.
Die Richterkreise betonen sogar, als die „Übertragung des
Baufaktors“ (M.S.D.*) als verfassungswidrig erklärt wurde, über ein Jahrzehnt
und mehr, der Staat nach der Ausstellung entsprechender Gerichtsurteile zum
Rückzug der erteilten Titel des M.S.D. gezwungen war, während die betroffenen
Eigentümer (also diejenigen, die das M.S.D. gemacht hatten) im folgenden
mittels der Gerichte Schadenersatz vom Staat forderten. Welche Probleme auch
immer, berichten die Richterkreise weiter, entstehen werden und bei wievielen Übertragungen
oder Liegenschaftenverkäufen nach der Legalisierung dies gemacht wurde, dies
wiederum von den Gerichten gelöst wird.
siehe relevante Artikel: "Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses" / "Klarstellung des Entscheids des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) durch den Umweltminister bezüglich illegaler Bauten"
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