Illegale Gebäude – Klarstellung des Entscheids des StE durch Richterkreise



Um die Fehlinterpretation des Entscheids des StE bezüglich der Verfassungswidrigkeit des N. 4014/2011 (Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und „halboffenen“ Räume) und die diversen hierzu gemachten Analysen in den MM, aus dem Weg zu räumen, schritten die Richterkreise zur Klarstellung des fraglichen Entscheids. 

Gemäss diesen Kreisen laufen die Eigentümer Gefahr, dass die Legalisierung ihrer Liegenschaften, nachdem die vorgesehene Busse aufgrund des „Gesetzes Papakonstantinou“ bezahlt worden ist, nach Veröffentlichung des fraglichen Entscheids des StE (vorgesehen bis Mitte Sommer), aufgehoben wird. Dies in dem Falle, sofern jemand (i.d.R. ein Nachbar, Bewohner der nahen Umgebung, ökologischer Verein oder Verein für Umweltschutz usw.) die Legalisierung in Erfahrung bringt und den Rechtsweg beschreitet. 

Dieselben Kreise betonen aber, dass die Bürger vor der Anrufung eines Gerichts von den zuständigen Behörden verlangen können, den Regulierungsprozess zurückzusetzen, aber, fügen sie hinzu, geschieht dies in der Praxis fast nie, somit ist der Rechtsweg eine „Einbahnstrasse“. Auf jeden Fall kann sich der Bürger für diese eventuelle Zurückweisung durch den Staat, gegen die griechische Regierung wegen Unterlassung rechtlicher Handlung wenden und Schadenersatz fordern. 

Die Frist, die jedem Bürger oder Träger zusteht, den Rechtsweg während der Regulierungsphase eines ohne Baubewilligung erstellten Gebäudes oder „halboffener“ Räume zu beschreiten, beginnt ab dem Zeitpunkt, an welchem er über die Legalisierung Kenntnis erhält.

Aber, der Nachbar, Verein, usw. kann den Rechtsweg nicht beschreiten, sofern er die Legalisierung nach Ablauf eines grossen Zeitraums in Erfahrung bringt. Die Anrufung des Gerichts während der Aufhebung wird von den Gerichten nur akzeptiert, wenn dies innerhalb einer „angemessenen Frist“ geschieht, welche jedoch ein Jahr nicht überschreiten kann. Auf jeden Fall wird diese „angemessene Frist“ von den Gerichten beurteilt. Diese Zeiteinschränkung verlängert sich „je nach Situation“ für diejenigen, die sich während einer längeren Zeit im Ausland aufhalten oder ihren Wohnsitz im Ausland haben. 

Ebenfalls werden alle beim StE und den Verwaltungsgerichten des Landes hängigen Gerichtsfälle - das umstrittene Gesetz 4014/2012 betreffend –zwangsläufig akzeptiert werden, da das Gesetz von StE bereits als verfassungswidrig (§2, Art. 24) befunden wurde. Dieselben Kreise betonen, dass ab dem Tage der Veröffentlichung des fraglichen Entscheids alle bei der Baubehörde hängigen Regulierungsverfahren davon beeinflusst werden. 

Die Richterkreise betonen sogar, als die „Übertragung des Baufaktors“ (M.S.D.*) als verfassungswidrig erklärt wurde, über ein Jahrzehnt und mehr, der Staat nach der Ausstellung entsprechender Gerichtsurteile zum Rückzug der erteilten Titel des M.S.D. gezwungen war, während die betroffenen Eigentümer (also diejenigen, die das M.S.D. gemacht hatten) im folgenden mittels der Gerichte Schadenersatz vom Staat forderten. Welche Probleme auch immer, berichten die Richterkreise weiter, entstehen werden und bei wievielen Übertragungen oder Liegenschaftenverkäufen nach der Legalisierung dies gemacht wurde, dies wiederum von den Gerichten gelöst wird. 


*M.S.D. (Metafora tou Sintelesti Domisis): Liegenschaften, für welche die Übertragung des Baufaktors erlaubt war, wurden als „behaftet“ bezeichnet. Es handelt sich dabei um Liegenschaften, die unter Denkmalschutz stehen, Denkmäler, archäologische Stätten und offiziell zugängliche Bereiche gemäss genehmigten Stadtplänen. Für diese Kategorie von Liegenschaften konnte der Eigentümer den Titel des M.S.D. verlangen, der ihm das Recht gab, den Baufaktor seiner Liegenschaft zu übertragen. Dieser Titel, lautend auf den Namen des Eigentümers, wurde vom Präsidenten des PE.XO.D.E. (Ministerium für Umwelt, Energie & Klimaveränderung) ausgestellt und konnte jedem im Gesamten oder als Teil übertragen werden. Mit Entscheid vom StE wurde diese Übertragung des Baufaktors als verfassungswidrig erklärt und der Staat wurde gezwungen, tausenden von Eigentümern Schadenersatz zu leisten, die es nicht geschafft haben, den Titel während vieler Jahre zu verwerten. 


siehe relevante Artikel: "Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses" / "Klarstellung des Entscheids des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) durch den Umweltminister bezüglich illegaler Bauten"

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