Klarstellung des Entscheids des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) durch den Umweltminister bezüglich illegaler Bauten



Bezüglich der Veröffentlichung und den Informationen über die Gespräche der Vollversammlung des StE betont das Umweltministerium, dass die richterlichen Entscheidungen uneingeschränkt geachtet werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass wir die Voraussetzungen der bevorstehenden Veröffentlichung des Entscheids des StE zur Frage der Anwendung des N. 4014/2011 studieren, betont er weiter.

Die Führung des Umweltministeriums erkannte schon früh die Probleme des Gesetzes. Deshalb wählte es, anstelle anderer verfügbarer Lösungen, von Anfang an einen Gesetzesentwurf mit einer anderen Philosophie und umfassender Behandlung der Fragen bezüglich illegaler Bauten und Umweltbilanz. 

Der illegale Bau kann nicht mit ausschnittsweisen Gesetzesinitiativen behandelt werden. Es erfordert einen ganzheitlichen Ansatz und ein Gesamtkonzept. Genau aus diesem Grund untersucht das Umweltministerium eine Reihe zusammenhängender Gesetzesentwürfe:  über Kataster- und Waldkarten, über illegale Bauten und Umweltbilanz, über Reformen zur Raumordnung und Bauplanung. 

Der vom Uweltministerium vorgestellte Gesetzesentwurf, dessen öffentliche Besprechung vor wenigen Tagen beendet wurde, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des StE. Dieser behandelt die vor 1983 erstellten Liegenschaften in bezug auf die ohne Baubewilligung erstellten Gebäude nach 1983 und bis Juli 2011 auf eine völlig andere bauplanmässige Weise. Das Schwergewicht liegt auf der Beweiserbringung des Baujahres, mit ausschliesslichem Gebrauch offizieller Dokumente und entsprechender Luftaufnahmen. 

Das Umweltministerium schreitet das erste Mal, und in Anerkennung der Probleme der bis heute getätigten Regulierungen, mit diesem Gesetzesentwurf  in die Kategorisierung der illegalen Bauten auf Basis des Uweltbelastungsgrades. Den kleinen Vergehen, grösseren Überschreitungen und der gänzlich illegal erstellten Gebäude muss ganz differenziert entgegengetreten werden. 

Ebenfalls verhindert die vom Umweltministerium übernommene Gesetzesinitiative die Schaffung einer neuen Generation illegaler Bauten durch die Bereitstellung aller Luftaufnahmen vom Juli 2011 für das ganze Land, mit strengeren Strafen für alle, die falsche Angaben gemacht haben und durch die Verstärkung des Führungsstabs der speziellen Amststelle für Abrisse. Daneben hat das Umweltministerium eine Anzahl von Bestimmungen erlassen, welche das Erstellen unbewilligter Bauten verhindert: Neue Bauvorschriften, Bauinspektoren, die elektronische Gebäudeidentität. 

Der vom Umweltministerium vorgestellte Gesetzesentwurf unterstreicht besonders die Umweltbilanz mit der Einführung neuer wesentlicher Verfahren. Er setzt objektive Kriterien und legt Aktionen für Umweltsanierungen fest und lenkt die Ressourcen der Geldbussen genau dort, wo es die grösste Umweltbelastung gibt, auf elektronisch objektive Weise, sogar auf Nachbarschaftsebene. 

Schliesslich beinhaltet der Gesetzesentwurf bezüglich illegaler Bauten und Umweltbilanz Bestimmungen für diejenigen, welche bereits in den Regulierungsprozess gemäss N. 4014/2011 oder anderer früherer Gesetzesregelungen eingetreten sind. Die Bürger, die von den Bestimmungen des N. 4014/2011 bereits Gebrauch gemacht haben, können in die neuen Gesetzesbestimmungen durch Verrechnung der bereits bezahlten Geldbussen eingegliedert werden.

Quelle: Taxheaven

siehe hierzu auch unseren relevanten Artikel: "Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses"

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