Klarstellung des Entscheids des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) durch den Umweltminister bezüglich illegaler Bauten
Bezüglich der Veröffentlichung und den Informationen über
die Gespräche der Vollversammlung des StE betont das Umweltministerium, dass
die richterlichen Entscheidungen uneingeschränkt geachtet werden. Aus diesem
Grund ist es besonders wichtig, dass wir die Voraussetzungen der bevorstehenden
Veröffentlichung des Entscheids des StE zur Frage der Anwendung des N.
4014/2011 studieren, betont er weiter.
Die Führung des Umweltministeriums erkannte schon früh
die Probleme des Gesetzes. Deshalb wählte es, anstelle anderer verfügbarer
Lösungen, von Anfang an einen Gesetzesentwurf mit einer anderen Philosophie und
umfassender Behandlung der Fragen bezüglich illegaler Bauten und Umweltbilanz.
Der illegale Bau kann nicht mit ausschnittsweisen
Gesetzesinitiativen behandelt werden. Es erfordert einen ganzheitlichen Ansatz
und ein Gesamtkonzept. Genau aus diesem Grund untersucht das Umweltministerium
eine Reihe zusammenhängender Gesetzesentwürfe:
über Kataster- und Waldkarten, über illegale Bauten und Umweltbilanz,
über Reformen zur Raumordnung und Bauplanung.
Der vom Uweltministerium vorgestellte Gesetzesentwurf, dessen
öffentliche Besprechung vor wenigen Tagen beendet wurde, bewegt sich im Rahmen
der Rechtsprechung des StE. Dieser behandelt die vor 1983 erstellten
Liegenschaften in bezug auf die ohne Baubewilligung erstellten Gebäude nach
1983 und bis Juli 2011 auf eine völlig andere bauplanmässige Weise. Das Schwergewicht
liegt auf der Beweiserbringung des Baujahres, mit ausschliesslichem Gebrauch
offizieller Dokumente und entsprechender Luftaufnahmen.
Das Umweltministerium schreitet das erste Mal, und in Anerkennung der Probleme
der bis heute getätigten Regulierungen, mit diesem Gesetzesentwurf in die Kategorisierung der illegalen Bauten auf Basis des Uweltbelastungsgrades.
Den kleinen Vergehen, grösseren Überschreitungen und der gänzlich illegal erstellten
Gebäude muss ganz differenziert entgegengetreten werden.
Ebenfalls verhindert die vom Umweltministerium übernommene Gesetzesinitiative
die Schaffung einer neuen Generation illegaler Bauten durch die Bereitstellung
aller Luftaufnahmen vom Juli 2011 für das ganze Land, mit strengeren Strafen für
alle, die falsche Angaben gemacht haben und durch die Verstärkung des
Führungsstabs der speziellen Amststelle für Abrisse. Daneben hat das
Umweltministerium eine Anzahl von Bestimmungen erlassen, welche das Erstellen unbewilligter
Bauten verhindert: Neue Bauvorschriften, Bauinspektoren, die elektronische
Gebäudeidentität.
Der vom Umweltministerium vorgestellte Gesetzesentwurf
unterstreicht besonders die Umweltbilanz mit der Einführung neuer wesentlicher
Verfahren. Er setzt objektive Kriterien und legt Aktionen für Umweltsanierungen
fest und lenkt die Ressourcen der Geldbussen genau dort, wo es die grösste
Umweltbelastung gibt, auf elektronisch objektive Weise, sogar auf
Nachbarschaftsebene.
Quelle: Taxheaven
siehe hierzu auch unseren relevanten Artikel: "Oberster Verwaltungsgerichtshof: Verfassungswidrig die Regulierung der ohne Baubewilligung erstellten Gebäude und Einfrieren des Abrisses"
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