"Schwarzarbeit" - 4 von 10 Arbeitnehmern sind in Griechenland nicht sozialversichert
Die Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht (SEPE) im ersten
Quartal 2013 ergab, dass 39,4% Arbeitnehmer nicht sozialversichert sind. Dies
bedeutet in der Praxis, dass die Arbeitgeber ihrer Verpflichtung, ihre
Arbeitnehmer zu versichern und somit "offiziell" anzustellen, nicht nachkommen.
Diese Zahl ergibt sich aufgrund von Kontrollen bei 17‘189
Unternehmungen , wovon 5‘072 ausländische und 12‘117 griechische Arbeitnehmer
sind. Im Detail bedeutet dies:
Insgesamt 6‘765 unversicherte Arbeitnehmer
Ausländer 2‘600 51,3% von 5‘072
Griechen 4‘165 34,4% von 12‘117
Der SEPE betont, dass es sich hierbei um rein indikative
Zahlen von nicht „angemeldeten“ Arbeitnehmern handelt, wobei diese nicht das
wirkliche Ausmass dieses Phänomens widergeben. Denn die Kontrollen werden
zielgerichtet entweder aufgrund von Anzeigen oder in Branchen mit hohem
Übertretungsmass ausgeführt. Hierbei handelt es sich um Branchen wie das
Gastgewerbe, Industrieparks, industrielle Zonen, Friseursalons, Tankstellen,
Autowerkstätten, Transportunternehmen, Detailhandel, Reinigungsunternehmen,
Hersteller, Hotellerie, Sicherheitsfirmen, Bekleidungsindustrie.
Klimawechsel im
Arbeitsmarkt?
Gleichzeitig jedoch verzeichnet das Arbeitsministerium einen
Klimawechsel im Arbeitsmarkt bedingt durch mehr „offizielle“ Einstellungen und
Vollzeitverträgen. Im Speziellen wurde seit 2010 eine Erhöhung der
Neueinstellungen im ersten Quartal 2013 um 7,79%im Vergleich zum Vorjahr
festgestellt. Die Arbeitgeber schritten im entsprechenden Quartal zu neuen
Einstellungen mit Vollzeitbeschäftigung (Erhöhung um 19,25%), jedoch
entsprechend sanken um 23,37% im Vergleich zum letzten Jahr während der
gleichen Zeit die Arbeitsvertragsumwandlungen von Vollzeitbeschäfitung zu
Anstellungen mit „abwechselnder Beschäftigung“. Insgesamt wurden 17‘702 solcher
Verträge in andere Formen von flexiblen Arbeitsverträgen umgewandelt (im Jahr
2012 waren es 23‘101).
Die Teilzeitbeschäftigung beläuft sich auf 35,04%, die „abwechselnde
Beschäftigung“ auf 9,8% von 44,84% der gesamten Neuanstellungen und 55,16% Vollzeiteinstellungen.
Anmerkung: Dieser „Klimawechsel“
im Arbeitsmarkt ist auch dadurch bedingt, dass seit Anfang 2013 einige
staatlich subventionierte Beschäftigungsprogramme laufen, bei welchen Unternehmungen
teilnehmen können, indem sie beim OAED (Arbeitslosenkasse) angemeldete
arbeitslose Personen für eine bestimmte Zeit anstellen und hierfür vom Staat
monatlich subventioniert werden. Diese Personen sind nur schon bedingt durch die staatliche Aufsicht
sozialversichert und somit nicht in oben erwähnten Zahlen enthalten, jedoch in den Statistiken der Anstellungen des 1. Quartals 2013.
Quelle: APE-MPE
*“Abwechselnde
Beschäftigung“: Der Arbeitnehmer ist beim Unternehmen des Arbeitgebers vollzeit angestellt, aber an weniger Arbeitstagen pro Wochen/Monat oder Jahr als im Unternehmen üblich . Der Unterschied zur Teilzeitbeschäftigung ist, dass der
Arbeitnehmer im letzteren Fall zwar während der gesamten Woche, Monat oder
Jahr angestellt ist, aber mit weniger Beschäftigungsstunden (gegenüber der
gesetzlichen oder vertraglichen Arbeitszeit). Also, ist eine in „abwechselnder
Beschäftigung“ angestellte Person während 2 oder 3 Tagen/Woche tätig mit voller
Arbeitszeit und im Gegensatz dazu ist ein Teilzeitbeschäftigter während der ganzen
Woche, Monat oder Jahr, jedoch nur während 4 oder 5
Stunden am Tag. Eine Kombination der beiden Varianten ist möglich.
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