„Schwarzgeld“ kann nicht durch Schenkungen legalisiert werden – Warnungen aus dem Finanzministerium
Die Führungskräfte des Finanzministeriums schritten zur
Klärung des im letzten Februar veröffentlichten Rundschreibens POL. 1033/21.2.2013
bezüglich Auslandüberweisungen. Dabei handle es sich nicht um ein Schlupfloch zur
Legalisierung von „Schwarzgeld“.
Die Führungskräfte widerlegten die Veröffentlichung einer
Sonntagszeitung, die sich darauf stützte, dass das Rundschreiben des
Finanzministeriums Steuerpflichtigen, die in der Zeit 2009-2011 Auslandüberweisungen
tätigten, die Möglichkeit gibt, ihre Einlagen zu legalisieren und von der
Strafverfolgung befreit zu werden.
Im Speziellen stützt sich die Veröffentlichung darauf, dass
das Rundschreiben POL. 1033/21.2.2013 – veröffentlicht letzten Februar – den 54‘000
Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumt, ihre Auslandüberweisungen in der
Zeit 2009-2011 auch mittels einer „verspäteten“ Schenkung von Verwandten oder
einer anderen Person zu rechtfertigen und durch Bezahlung der entsprechenden
Schenkungssteuer ihre Einlagen zu legalisieren und von einer eventuellen
Strafverfolgung infolge Transfer von „Schwarzgeld“ durch Bezahlung einer Steuer
in Höhe von 5% anstatt 45% befreit zu werden.
Die Führungskräfte des Finanzministeriums kommentieren die
entsprechende Veröffentlichung und stellen klar, dass der „verspätete“
Schenkungsakt nicht automatisch von den Steuerbehörden gutgeheissen wird, da
aufgrund bestehender Beschlüsse (POL. 1042/8.2.1993) zur Anerkennung von
Geldleistungen aus Schenkungen zuerst geprüft wird, ob es sich tatsächlich um
eine Schenkung handelt. Sollte festgestellt werden, dass es sich um eine fiktive
Schenkung handelt und diese zur Umgehung der Bestimmungen bezüglich mutmasslichen
Einkommens erscheint, wird sie nicht berücksichtigt. Hierzu wird auch eruiert,
ob der Schenker die finanzielle Möglichkeit hatte, die Schenkung zu leisten.
Wie sie weiter aufklären, werden Steuerpflichtige mit
Auslandüberweisungen, die sich in diesem Zusammenhang auf eine Schenkung
berufen, genauestens überprüft - unter Einbezug der neuen indirekten
Kontrolltechniken – und ebenfalls haben sie rechtliche Dokumente beizubringen, so
dass die Schenkung akzeptiert wird und sie nicht zusätzlich besteuert werden. „Gibt
es Viele, die einen Onkel haben, der ihnen Überweisungen von 5 Mio. Euro
begründen kann und sie so entkommen können?“, fragte sich auf charekteristische
Weise die Führungskraft einer Abteilung, um so die Übertreibung der Veröffentlichtung
aufzuzeigen.
Quelle: News.gr
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