„Schwarzgeld“ kann nicht durch Schenkungen legalisiert werden – Warnungen aus dem Finanzministerium



Die Führungskräfte des Finanzministeriums schritten zur Klärung des im letzten Februar veröffentlichten Rundschreibens POL. 1033/21.2.2013 bezüglich Auslandüberweisungen. Dabei handle es sich nicht um ein Schlupfloch zur Legalisierung von „Schwarzgeld“. 


Die Führungskräfte widerlegten die Veröffentlichung einer Sonntagszeitung, die sich darauf stützte, dass das Rundschreiben des Finanzministeriums Steuerpflichtigen, die in der Zeit 2009-2011 Auslandüberweisungen tätigten, die Möglichkeit gibt, ihre Einlagen zu legalisieren und von der Strafverfolgung befreit zu werden. 


Im Speziellen stützt sich die Veröffentlichung darauf, dass das Rundschreiben POL. 1033/21.2.2013 – veröffentlicht letzten Februar – den 54‘000 Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumt, ihre Auslandüberweisungen in der Zeit 2009-2011 auch mittels einer „verspäteten“ Schenkung von Verwandten oder einer anderen Person zu rechtfertigen und durch Bezahlung der entsprechenden Schenkungssteuer ihre Einlagen zu legalisieren und von einer eventuellen Strafverfolgung infolge Transfer von „Schwarzgeld“ durch Bezahlung einer Steuer in Höhe von 5% anstatt 45% befreit zu werden.


Die Führungskräfte des Finanzministeriums kommentieren die entsprechende Veröffentlichung und stellen klar, dass der „verspätete“ Schenkungsakt nicht automatisch von den Steuerbehörden gutgeheissen wird, da aufgrund bestehender Beschlüsse (POL. 1042/8.2.1993) zur Anerkennung von Geldleistungen aus Schenkungen zuerst geprüft wird, ob es sich tatsächlich um eine Schenkung handelt. Sollte festgestellt werden, dass es sich um eine fiktive Schenkung handelt und diese zur Umgehung der Bestimmungen bezüglich mutmasslichen Einkommens erscheint, wird sie nicht berücksichtigt. Hierzu wird auch eruiert, ob der Schenker die finanzielle Möglichkeit hatte, die Schenkung zu leisten. 


Wie sie weiter aufklären, werden Steuerpflichtige mit Auslandüberweisungen, die sich in diesem Zusammenhang auf eine Schenkung berufen, genauestens überprüft - unter Einbezug der neuen indirekten Kontrolltechniken – und ebenfalls haben sie rechtliche Dokumente beizubringen, so dass die Schenkung akzeptiert wird und sie nicht zusätzlich besteuert werden. „Gibt es Viele, die einen Onkel haben, der ihnen Überweisungen von 5 Mio. Euro begründen kann und sie so entkommen können?“, fragte sich auf charekteristische Weise die Führungskraft einer Abteilung, um so die Übertreibung der Veröffentlichtung aufzuzeigen.
Quelle: News.gr

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs