Steuerstraftaten ohne Bewährung für Steuersünder



Strengere Sanktionen bei Verstössen gegen das Steuer- und Versicherungsgesetz sieht der neue Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor. 

Gemäss der Veröffentlichung im „Ethnos ths Kyriakis“ sieht der neue Gesetzesentwurf vor:

  • Die Abschaffung der Strafaussetzung und den Strafloskauf für diejenigen, welche in bezug auf steuerliche Straftaten aufgrund hoher Beträge und „schmutziger Gelder“ verurteilt werden. Dies auch in dem Falle, dass die von den Kontrollstellen bestätigten Beträge in der Zwischenzeit bezahlt werden. Es wird sogar über die Möglichkeit nachgedacht, die Strafaussetzung auch im Falle eines Berufungsverfahrens nicht zu gewähren.
  • Die unmittelbare Bindung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Übertreters, die ihm nur im Falle eines endgültigen Urteils zu seinen Gunsten zurückerstattet wird.
  • Das Verbot zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Übertreter, um so die Korruption im Kontrollmechanismus zu bekämpfen.
  • Die Abschaffung günstiger Anreize, wie z.B. Ratenzahlung, Herabsetzung der Bussen, usw.
  • Die Inbetriebnahme einer speziellen elektronischen Plattform, die mit der GGPS (Geniki Grammateia Pliroforiakon Systimaton) des Finanzministeriums und den Datenbanken der Banken verbunden wird, so dass eine automatische Suche aller Bankeinlagen ohne zeitraubende Bürokratie, spezielle Zulassungen usw. durch den Kontrollmechanismus stattfinden kann (siehe hierzu auch weitere Artikel untenstehend).

Quelle:  judex.gr

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