Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen
Stufenweise, gemäss A.F.M.-Nummer, wird die Frist zur
Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen betr. Finanzjahr 2013
(2012) bis Ende August 2013 verlängert (die Frist für juristische Personen
läuft am 8. Juli 2013 ab).
Die Frist der elektronischen Einreichung der Steuererklärung
wird gemäss der letzten Zahl der A.F.M.-Nummer wie folge verlängert:
1,2 22.
Juli 2013
3,4 29.
Juli 2013
5,6 5.
August 2013
7,8 12.
August 2013
9 26.
August 2013
0 30.
August 2013
Es werden keine weitere Fristerstreckung gewährt (lt.
Charis Theoxaris in Twitter).
Für juristische Personen (Steuerpflichtige gemäss Art. 2, §2
Einkommenssteuergesetz) läuft die Frist zur elektronischen Einreichung am 8.
Juli 2013 ab. Diese Frist gilt auch für die physische Einreichung direkt bei
der DOY, ausgenommen speziell vorgesehener Fälle gemäss Art. 64 Einkommenssteuergesetz.
Quelle: in.gr
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