Stournaras – Das neue Steuersystem wurde mit den besten Spezialisten der Welt erarbeitet



Zwei Tage vor der Abstimmung des neuen Einkommenssteuergesetzes, welches nunmehr am 19. Juli 2013, vom Parlament verabschiedet wurde, gab Herr Stournaras eine Empfehlung hierzu ab. Diese Pressemitteilung haben wir nachfolgend wiedergegeben. 

Finanzministerium
Pressebüro
Mittwoch, 17. Juli 2013

Empfehlung des Finanzministers, Giannis Stournaras, an die Vollversammlung des Parlaments

………………….

Und nun beziehe ich mich auf die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs. 

Mit der Eingabe des neuen Einkommenssteuergesetzes schreitet die Regierung zur Vervollständigung der ersten Phase in der Entwicklung eines gerechteren, einfacheren und effizienteren Steuersystems - mit Wachstumsrichtung. 

Nach Abschluss des Steuerverfahrensgesetzes und der Reform der Rahmenbedingungen zur Schaffung von Unternehmensanreizen, wird das neue Einkommenssteuergesetz in seiner vollen Wirkung einen robusten und stabilen Rahmen bilden, der die finanzpolitische Bemühung des Landes durch gerechte Verteilung aller steuerlichen Belastungen unterstützt. 

Weiter unten sehen Sie die Analyse der meisten Experten. Alle geben zu, dass es sich um ein einfacheres und viel gerechteres Gesetz als das vorgegangene handelt. Alle, die sich eher „abschätzig“ darüber äusserten, sprachen von einem „Patchwork“ Gesetzesentwurf mit geringem Versuch. Diese unterschätzen wirklich den Versuch, welcher zusammen mit den Besten gemacht wurde, vielleicht sogar, Experten von der ganzen Welt, um dieses neue Gesetz zu schaffen. 

Mit dem neuen System:

  • wird die Steuerbasis drastisch erweitert durch Treffen von vorsorglichen Massnahmen, wie die Verpflichtung zur Deklaration aller Einkommen und aller Bürger sowie die vollständige Aufnahme in das Steuergruppen-System, die bisher schlecht oder auf intransparente Weise besteuert wurden. Sehen Sie z.B. was wir im Falle der Offshore-Gesellschaften machen,
  • wird die steuerliche Gerechtigkeit ganz erheblich verbessert. Der Beitrag der unternehmerischen und sozialen Gruppen wird gerecht aufgeteilt und beschränkt sich nicht mehr auf die fast ausschliessliche Belastung der Gehaltsempfänger und Rentner,
  • wird die steuerliche Behandlung der Unternehmen rationalisiert, die nun auf einheitliche Art und Weise behandelt werden.
Dies ist eine wichtige strukturelle Wachstumsmassnahme, wichtiger als die teilweise Senkungen der Steuersätze usw. 

Es werden Regelungen eingeführt wie:
  • die wesentliche Vereinfachung des Abschreibungssystems,
  • die Anerkennung von eventuellen Forderungsausfällen, die Rationalisierung der steuerlichen Behandlung der Forschung im privaten Sektor, auf dem sich eine gesunde und nachhaltige Wachstumsentwicklung stützt,
  • die volle Anerkennung der Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsauslagen, eine Tatsache, die voraussichtlich das Unternehmertum fördert,
  • die Schaffung des Mehrwertes für bewegliches und unbewegeliches Vermögen, mit der Einführung einer Kapitalertragssteuer nur für natürliche Personen (juristische Personen werden ohnehin bereits besteuert mittels der Besteuerung ihrer Gewinne). Eine bis anhin nicht berührte Einkommensquelle, kommt nun zum Vorschein
  • die Einführung einer hohen Transparenz und grosse Vereinfachung der Besteuerung.
Die „Löcher“ werden gestopft, die „Fenster“ zur Möglichkeit der Steuerhinterziehung werden geschlossen. 

Bis heute gab es ein hybrides System, mit welchem – unabhängig der Einkommensquelle – die gleiche Besteuerung galt. So wurde eine Rente gleich wie die Mieteinnahmen oder der Gewinn eines Unternehmens besteuert; das Unternehmertum wurde jedoch auch anders besteuert, je nachdem, um welche Branche es sich gehandelt hat. Gleichzeitig galt die grosse Anzahl von Steuerbefreiungen für alle Steuerpflichtigen, unabhängig des Einkommens. Eine Tatsache, die viele Ungerechtigkeiten zu Tage förderte.  

Es wird klar, dass diese Komplexität und Undurchsichtigkeit des Systems die soziale Ungerechtigkeit schürte, die wirtschaftliche Ineffizienz und – natürlich – die Steuerhinterziehung, da der Steuerpflichtige die für ihn günstigste Besteuerung wählen konnte. 

Gleichzeitig hatten wir Kategorien von Personen, die auf verschiedene Weise ihr Einkommen erzielten, jedoch auf die gleiche Weise besteuert wurden. Das Ergebnis war natürlich, dass das Steuersystem ungerecht war, seinen Umverteilungscharakter verloren hat und zu sehr niedrigen Einnahmen in bezug auf die steuerliche Fähigkeit der Steuerpflichtigen führte. 

Gleichzeitig mit der Diskussion des neuen Einkommenssteuergesetzes wird die Sozial- von der Steuerpolitik befreit. Dies bedeutet in der Praxis, dass, - nebst der Transparenz und Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit - 869‘000 Familien mit einem oder zwei Kindern zum ersten Mal einen Zuschuss erhalten. Die Steuerpolitik ist nicht immer das am besten geeignete Werkzeug zur Ausübung einer Sozialpolitik. Es ist sogar ein schlechtes Werkzeug zu deren Ausübung. Diese Rolle kommt in erster Linie den Auslagen zu, die eine grössere Transparenz und bessere Ausrichtung auf die wirklich bedürftigen Gruppen aufweisen, die wirklich staatliche Unterstützung benötigen. 

Die Tatsache, dass die Einkommenssteuerreform entscheidend zur gesamten finanzpolitischen Bemühung beitragen wird, sollte nicht unterschätzt werden. Nach den erheblichen Senkungen der Gehälter und Renten in den letzten drei Jahren, kann das Steuersystem die Belastung gerechter verteilen. Zum Beispiel wird der Steuerfreibetrag der Gehaltsempfänger und Rentner von 5‘000 auf 9‘500€ in einer Weise erhöht, die die niedrigeren und mittleren Einkommen begünstigt. Auf diese Weise werden auch die niedrigeren Einkommen mit zwei Kindern gedeckt, wogegen bis heute der Steuerfreibetrag in einem solchen Fall bei 9‘000€ lag, also niedriger als der neue Steuerfreibetrag.

Gehaltsempfänger und Rentner mit einem jährlichen Einkommen bis 25‘000€, welche 90% der Gesamtheit ausmachen und bis heute 52% der Steuereinnahmen bezahlten, diese zukünftig 42% sein werden. Aber auch die selbständig Erwerbenden, die grundsätzlich Gehaltsempfänger sind, werden nun gerecht behandelt, indem sie ebenfalls als Gehaltsempfänger angesehen werden mit all den entsprechenden Vorteilen. Bis jetzt wurde das Gegenteil getan: Durch die Intransparenz des Systems wurden gewerbliche Einkünfte getarnt und niedriger besteuert. Dies betrifft sogar die Mietzinseinnahmen, indem der Kleininhaber nur gering belastet wird und trotzdem trägt er am gemeinsamen Kampf bei.

Ab dem Jahr 2015 werden Einnahmen aus Landwirtschaftsbetrieben ebenfalls mit einem niedrigen Steuersatz in das Steuersystem aufgenommen. Ziel ist es nicht, Geld aus diesen Einnahmen zu gewinnen, aber die Einschränkung des „schwarzen“ Einkommens der Vermittler und der niedrigere Preis in den Regalen. Diese Entwicklung wird nicht nur Einnahmen in die Staatskasse regenerieren, aber auch zur Steigerung der tatsächlichen Einnahmen aus Landwirtschaftsbetrieben und des Unternehmertums in dieser Branche beitragen. 
  
Besonders in bezug auf die Investitionen werden die vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen bis September abgeschlossen sein, mit dem Teil, der die Bereitstellung von standardisierten steuerlichen Anreizen betrifft, wie steuerliche Investitionszulagen, Steuerrabatte für Investitionen und die Beschleunigung von laufenden Abschreibungen. 

Ziel ist die Rationalisierung der bestehenden steuerlichen Anreize, die in verschiedenen Gesetzestexten enthalten sind, und deren Einführung in das Einkommenssteuergesetz integriert wird. So wird ein einheitlicher und transparanter Rahmen für alle Investoren geschaffen, Griechen und Ausländer, die genau wissen werden, unter welchen Voraussetzungen sie Anreize zu Steuerrabatten haben werden. 

Betreffend der veröffentlichten Kritiken bezüglich der sozialen Ungerechtigkeiten, hervorgerufen durch die Regelungen des neuen Gesetzes , möchte ich folgendes festhalten, so dass keine Missverständnisse entstehen. 

Das neue Einkommenssteuergesetz sieht für eine Reihe von Einkommen die gesamte Steuerbefreiuung vor. Im Speziellen: 

  • Die Sozialleistungen sind insgesamt befreit, also werden nicht besteuert.
  • Die Gehälter und Renten, die an Behinderte bezahlt werden (mit einem IV-Grad von mind. 80%) sind steuerbefreit.
  • Der Arbeitslosenzuschuss ist steuerbefreit.
  • Der soziale Solidaritätsbeitrag für Rentner (EKAS) ist steuerbefreit.
  • Beiträge, welche an politisch Verfolgte erbracht werden, Renten von Kriegsgeschädigten, Beiträge an Kriegsopfer oder die Familien von Kriegsopfern, Behinderte zu Friedenszeiten, Militärpflichtige, die bei der Durchführung ihres Dienstes einen Schaden erlitten, sind alle steuerbefreit.

Zum Schluss möchte ich betonen, dass mir die Schwierigkeiten des griechischen Volkes in der grossen Krise vollkommen bewusst sind. Ich bin vollkommen überzeugt, dass der von uns gewählte Weg, der richtige ist. Unser Versuch zeigt Resultate. 

Heute schon, mit der Senkung der MWST im Gastgewerbe, haben wir mit der Senkung der Steuer begonnen. Die Resonanz und die Reife dieses Marktes wird den Erfolg dieser Massnahme bewerten. Unsere Strategie von nun an, und noch mehr unsere grosse Herausforderung, wird sein, die erforderliche finanzpolitische Anpassung mit dem wirtschaftlichen Wachstum zu erreichen. Unser ganzer Versuch und alle Werkzeuge, die uns zur Verfügung stehen, sind auf diese Kombination gerichtet, weil dies der sicherste Weg aus der Krise und dem Memorandum ist. 

Quelle: taxheaven.gr

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