Neuer Zyklus zur Regulierung illegaler Bauten ab 2. September 2013



Ab dem kommenden Montag, 2. September 2013, beginnt das Verfahren zur Aufnahme in die neue Regelung bezüglich Regulierung illegaler Bauten. 


Alle Eigentümer, die das Gesuch zur Regulierung unter dem bisherigen Recht (4014/2011) gestellt hatten, müssen das Gesuch neu stellen, um unter die neue Bestimmungen (4178/2013) zu fallen. 


Das neue Gesuch ist deshalb notwendig, da das Gesetz 4178 Bestimmungen enthält, die im bisherigen Recht nicht vorhanden waren, wie die Einführung von Kategorien analog zum Verstoss und die günstigeren Regelungen für die schwächsten Gesellschaftsgruppen. 


Beispiel: Vor 1975 errichtete Wohnliegenschaften können mit der Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 500.00€ endgültig reguliert werden (nach bisherigem Recht hätten die Eigentümer 15% der Sonderbusse bezahlen müssen). In der Regulierungsphase (Gebühr bereits bezahlt) nach bisherigem Recht befinden sich rund 390‘000 Akten, während sich in der Bearbeitungsphase (Gebühr noch nicht bezahlt) rund 170‘000 Akten befinden. Im zweiten Fall haben die Eigentümer das Gesuch nun erneut zu stellen. 


Jene Eigentümer die unter die neue Regelung fallen, können die Bussen mit bis zu 102 Ratenzahlungen begleichen. Im Falle der einmaligen Bezahlung des gesamten Betrages bis zum letzten Tag des ersten Halbjahres seit der Veröffentlichung der neuen Bestimmungen, wird ein Rabatt von 20% gewährt. Unter den gleichen Voraussetzungen, jedoch mit der Bezahlung von 30% der Gesamtbusse, wird ein Rabatt von 10% gewährt. 


Weiter wird angemerkt, dass alle Eigentümer illegaler Bauten, die zur energetischen Aufwertung oder Verstärkung der Statik ihrer Liegenschaft schreiten, gemäss den neuen Bestimmungen, die seit 1. August 2013 in Kraft sind, diese Aufwendungen mit 50% der Busse verrechnen können. Diese Regelung gilt für bis 2003 errichtete illegale Bauten.




Quelle: in.gr

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