Neuer Zyklus zur Regulierung illegaler Bauten ab 2. September 2013
Ab dem kommenden Montag, 2. September 2013, beginnt das
Verfahren zur Aufnahme in die neue Regelung bezüglich Regulierung illegaler
Bauten.
Alle Eigentümer, die das Gesuch zur Regulierung unter dem
bisherigen Recht (4014/2011) gestellt hatten, müssen das Gesuch neu stellen, um
unter die neue Bestimmungen (4178/2013) zu fallen.
Das neue Gesuch ist deshalb notwendig, da das Gesetz 4178
Bestimmungen enthält, die im bisherigen Recht nicht vorhanden waren, wie die
Einführung von Kategorien analog zum Verstoss und die günstigeren Regelungen
für die schwächsten Gesellschaftsgruppen.
Beispiel: Vor 1975 errichtete Wohnliegenschaften können mit
der Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 500.00€ endgültig reguliert werden (nach
bisherigem Recht hätten die Eigentümer 15% der Sonderbusse bezahlen müssen). In
der Regulierungsphase (Gebühr bereits bezahlt) nach bisherigem Recht befinden
sich rund 390‘000 Akten, während sich in der Bearbeitungsphase (Gebühr noch
nicht bezahlt) rund 170‘000 Akten befinden. Im zweiten Fall haben die
Eigentümer das Gesuch nun erneut zu stellen.
Jene Eigentümer die unter die neue Regelung fallen, können
die Bussen mit bis zu 102 Ratenzahlungen begleichen. Im Falle der einmaligen
Bezahlung des gesamten Betrages bis zum letzten Tag des ersten Halbjahres seit
der Veröffentlichung der neuen Bestimmungen, wird ein Rabatt von 20% gewährt.
Unter den gleichen Voraussetzungen, jedoch mit der Bezahlung von 30% der
Gesamtbusse, wird ein Rabatt von 10% gewährt.
Weiter wird angemerkt, dass alle Eigentümer illegaler
Bauten, die zur energetischen Aufwertung oder Verstärkung der Statik ihrer
Liegenschaft schreiten, gemäss den neuen Bestimmungen, die seit 1. August 2013
in Kraft sind, diese Aufwendungen mit 50% der Busse verrechnen können. Diese
Regelung gilt für bis 2003 errichtete illegale Bauten.
Quelle: in.gr
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