„Sieben Wege zur Steuerhinterziehung“



Sieben Geheimnisse zur Steuerhinterziehung in Griechenland beschreibt im Detail ein Schreiben des Finanzministeriums, das an die zuständigen Kontrollbehörden versandt wurde. Die Steuterhinterzieher  bevorzugen Liegenschaften, sind charismatisch in der richtigen Vorausschau bei Glücksspielen und darüber hinaus verfügen sie über eine Yacht zu ihrem Vergnügen! 


Im Schreiben des Finanzministeriums wird im Detail folgendes erwähnt: 


1.       Aufeinanderfolgende Käufe/Verkäufe von Liegenschaften mit ungewöhnlich hohen Kaufpreisen


In diesen Fällen wird vom Endkäufer der Liegenschaft ein Zwischenkäufer eingeschaltet mit dem Zweck der Kaufpreismaximierung der Liegenschaft und so der Schaffung von Schwarzgeld.



Konkret wird eine Liegenschaft von ihrem tatsächlichen Verkäufer zum vertraglich vereinbarten Preis, der höher als der objektive Wert ist, gekauft. Für diesen Kauf wird ein Zwischenkäufer eingesetzt (1. Käufer), der im Namen des 2. Käufers handelt. Der Zwischenkäufer (1.) verkauft die Liegenschaft fast zeitgleich nach dem Kauf wieder an den 2. Käufer gegen einen mehrfachen Kaufpreis. Auf diese Art scheint es, dass der 2. Käufer eine grosse Auszahlung getätigt hat, jedoch in Wahrheit nur den Preis des 1. Kaufes bezahlt hat.



Bei der Differenz des Kaufpreises der Liegenschaft handelt es sich um Schwarzgeld, welches der 2. Käufer, der eine juristische Person ist, für verschiedene legale oder auch illegale Zwecke nutzen kann. Das gleiche gilt für den Zwischenkäufer zur „Geldwäsche“ von Geldern, die aus illegalen Tätigkeiten stammen. Grundvoraussetzung ist es, dass der Zwischenkäufer den Kaufpreis begründen kann.



Folglich ruft das Finanzministerium zur Vorsicht auf, wenn bei der Kontrolle Fälle von aufeinanderfolgenden Liegenschaftenverkäufen beobachtet werden. Es muss diesbezüglich die Echtheit der entsprechenden Transaktionen - v.a. wenn diese in sehr kurzer Zeit aufeinanderfolgen - und darüber hinaus der tatsächliche Verlauf des Geldes geprüft werden.



2.       Dreieckstransaktionen mit der Nutzung von Tochter- und Offshore-Gesellschaften zur Absicherung der Liquidität mittels Bankkredite zum Export von beschafftem Fremdkapital in ausländische Offshore-Gesellschaften und dem Kauf von Liegenschaften zu überhöhten Kaufpreisen mittels doppelter Übertragung


Unternehmer – Eigentümer einer Dienstleistungsunternehmensgruppe – hat eine Reihe von Tochtergesellschaften („Satelliten“-Unternehmen) gegründet, die im Besitze von Verwandten oder von Arbeitnehmern seiner Unternehmen waren. Mittels fiktiver Dreieckstransaktionen zwischen Unternehmen seiner Unternehmensgruppe und den „Satelliten“-Unternehmen hat er ein imaginäres Finanzprofil errichtet, mit dem er sowohl die Unternehmensgruppe als auch die „Satelliten“-Unternehmen als robust und dynamisch erscheinen liess.



Die „Satelliten“-Unternehmen schienen Dienstleistungen der Unternehmensgruppe in Anspruch zu nehmen und im Anschluss Leistungen an andere Unternehmen der Gruppe zu leisten, die ungewöhnlich hoch oder in seltenen Beträgen in Rechnung gestellt wurden und/oder kauften Produkte mit überhöhten Rechnungen von der Unternehmensgruppe und bezahlten ihre Verpflichtungen mittels Bankschecks. Im Nachgang wurden diese Schecks von der Unternehmensgruppe bei Kreditinstituten eingelöst, um so die Liquidität mittels Bank- oder auch Anleihenskrediten zu gewährleisten.



Folglich hat der Unternehmer mittels des Unternehmensnetzes und seiner Arbeitnehmer durch die Schaffung eines grossen aber fiktiven Umsatzes erreicht, die Kreditwürdigkeit seiner Unternehmen zu erhöhen und als Erweiterung dazu, seine Unternehmensgruppe bei den Kreditinstituten als dynamisch und wachsend erscheinen zu lassen.



Durch die Absicherung dieser Liquidität kann der Unternehmer folgende zwei Schritte tätigen:



-     Entweder Käufe/Verkäufe von Liegenschaften mittels doppelter Übertragung (am gleichen Tag oder innerhalb weniger Tage) unter der Nutzung von Zwischenkäufern zur Präsentation hoher Anschaffungskosten und die Absicherung hoher Kredite tätigen. Wobei diese Kredite auch zur Deckung vorgängig eingegangener Kreditverpflichtungen genutzt werden können;

-     oder er exportiert das aufgenommene Fremdkapital und die übrigen Liquiditätsmittel ausserhalb Griechenlands und hier in die Offshore-Gesellschaften, die mit den Unternehmen des Unternehmers verbunden sind, zur fiktiven Erhöhung ihres Anteilskapitals. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Teil dieser Gelder durch diese Offshore-Gesellschaften in Form von Investitionen im Liegenschaftenmarkt nach Griechenland zurückfliesst. 


In diesem Zusammenhang informiert das Finanzministerium die Kontrollbehörden, die Augen offenzuhalten, im Falle der Entdeckung von Unternehmensgruppen mit einer beträchtlichen Anzahl an Tochtergesellschaften, die überhöhte Verkäufe/Käufe mit der Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe tätigen und gleichzeitig überhöhte Bank- oder Anleihenskredite aufweisen. In diesem Fall müssen die gesamten internen Unternehmenstransaktionen sowie auch die tatsächliche Kreditwürdigkeit der Unternehmensgruppe geprüft werden.


3.       Kauf von Luxusyachten zur gewerblichen Nutzung


Der Kauf von Luxusyachten zur gewerblichen Nutzung in Verbindung mit der Ausstellung von Rechnungen mit hohen Mietpreisen an Private für Reisen und Kreuzfahren, können grosse Beträge aus nicht erscheinenden Quellen rechtfertigen. Dies aus der Tatsache heraus, dass Yachten, die gewerblich genutzt werden, eine andere gesonderte Art der Besteuerung kennen.



Die geschickten Unternehmer (natürliche oder juristische Personen) legen fiktive Rechnungen und Quittungen mit hohen Beträgen für die Vermietung der Luxusyachten an Private vor.  In Wahrheit jedoch haben diese Yachten den Hafen nie verlassen und alle Vermietungen an Private waren fiktiv.



Bei den Kontrollen durch das Finanzministerium wird untersucht, ob es sich tatsächlich um gewerblich genutzte Yachten handelt und ob der Eigentümer weiterhin ein verdecktes luxuriöses Leben durch den Einsatz dieses Tricks führt. Ebenfalls, ob durch diese Praktiken die Einkommen aus kriminellen Handlungen legalisiert wird.



4.       Antrag zur Konkurseröffnung von Unternehmen, nach Abführung des Unternehmenskapitals auf Konten der Tochter- oder Auslandgesellschaften


Unternehmen mit hohen Verpflichtungen gegenüber dem Staat und den Kreditinstituten stellen den zuständigen Behörden offiziell Antrag zur Konkurseröffnung.



Auf diese Art schreiten die Kreditinstitute – aus der Befürchtung des gesamten Verlustes ihres Kapitals – mit diesen Unternehmen zu Vereinbarungen und einigen sich einerseits zur Abschreibung des grössten Teils der Kreditverpflichtungen und andererseits zur Regelung des Restbetrages auf eine Art, mit welcher die problematischen Unternehmen die Möglichkeit haben, ihren Verpflichtungen gegenüber den Banken nachzukommen.



Allerdings überweisen die Unternehmen – vor der Antragsstellung zur Konkurseröffnung – grosse Beträge vorhandener liquider Mittel ins Ausland. Normalerweise wird dieses Kapital mittels fiktiven Rechnungen der ausländischen Tochter- oder Offshore-Gesellschaften derselben übertragen. Das Resultat ist die Einreichung negativer Steuererklärungen durch die Eigentümer der Unternehmen und folglich die Unmöglichkeit der Begleichung ihrer Verpflichtungen und der Versuch zur Abschreibung ihrer Schulden, obwohl sie über Geld im Ausland verfügen. Das Finanzministerium wird prüfen, ob es in den letzten Jahren fiktive Transaktionen mit Ausland- oder Tochtergesellschaften gab zum Zweck der Kapitalreduktion.



5.       Stress Company


Unternehmen mit einem hohem Grad der Steuerhinterziehung schreiten, um den gesetzlichen Folgen, die sich aus ihren illegalen Handlungen ergeben, zu entkommen, zu „imaginären“ Übertragungen in neue Unternehmen mit einem viel geringerem Anteilskapital als die Gesamtverpflichtungen der alten Unternehmen.



Alternativ dazu, schreiten sie auch zur Änderung ihres Firmennamens, aber auch ihrer gesetzlichen Vertreter (gewöhnlich Personen ohne persönliches Vermögen). Auf diese Weise sind die Gläubiger dieser Unternehmen verpflichtet, hohe Reduktionen oder sogar die Abschreibung ihrer Geldforderungen vorzunehmen.



6.       Betrug mit der MWST innerhalb der Unternehmensgruppe


Es sind verschiedene Betrugsarten in den Transaktionen innerhalb der Unternehmensgruppe entstanden mit dem Ziel der Nichtbezahlung der MWST oder ihrer illegalen Rückerstattung durch die Steuerbehörden. Diese MWST-Betrugsfälle sind bekannt und von den Steuerkontrollbehörden erfasst. Hauptsächliche Betrugsfälle in diesem Zusammenhang sind fiktive Lieferungen innerhalb der Unternehmensgruppe, einfache Betrugsfälle von verlorenem Handelsgut, kreisförmige Betrugsfälle i.S.v. Karussell u.a. . Die neuen Trends werden v.a. im Bereich der Energie entdeckt, wie die Rechte an Kohlenstoff, Metallen und Erdgas.



7.       Kauf von gewonnen Glücksspielen OPAP und Lotteriescheinen


Die Fälle von Steuerpflichtigen (natürliche Personen), die mittels Angestellter des OPAP („Organisation von Fussballprognosen“), Eigentümern von PROPO-Agenturen (PROPO = „Fussballprognosen“) und verschiedener Mittelsmänner, mit gewonnen Lotteriescheinen oder verschiedenen Spielscheinen des OPAP (Wetten, KINO, Joker, Lotto) handeln, sind durchaus üblich. Dabei handelt es sich um tatsächliche Gewinne von Gewinnern um ihre objektiven Auslagen in der Steuererklärung aber auch Einnahmen aus  kriminellen Handlungen zu begründen. 




Quelle: taxheaven.gr

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