Untersuchungen vom Entwicklungsministerium bezüglich illegaler Erteilung von europäischen Zuschüssen
Die SDOE untersucht Unternehmen, bei denen der Verdacht
versteckter Betrugsfälle hinter den erhaltenen Zuschüssen der europäischen
Förderprogramme besteht.
Wie in einem Schreiben erwähnt wird, das dem Parlament
vom Finanzminister, G. Stournaras, weitergeleitet wurde, „vollzieht die SDOE im
Rahmen ihrer jährlichen Aktionsprogramme, zielgerichtete Überprüfungen vor Ort
von Investmentträgern und in einigen Fällen auch zusammen mit dem Europäischen
Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)“. Ebenfalls erwähnt Herr Stournaras „bei der
Feststellung von Betrug/Unregelmässigkeiten schreitet die SDOE aufgrund der
Zuständigkeit zu Massnahmen und zur Meldung der Unregelmässigkeiten, so dass die zuständigen Träger zur Wiedererlangung
der falsch oder rechtswidrig bezahlten Summen gelangen“.
Das Schreiben wurde, nach Anfrage der Parlamentsabgeordneten
der DHMAR, Nikos Tsoukali, Dimitris Anagnostaki, Asimina Xerotiri, Niki Founta
und Thoma Psirra, dem Parlament übergeben, bezüglich den durchgeführten
Untersuchungen im Zusammenhang mit illegalen Zuschüssen des europäischen Förderprogramms
des Entwicklungsministeriums. Die Parlamentsabgeordneten der DHMAR berufen sich
auf ein Dokument des Europäischen Rechnungshofes bezüglich Zuschüsse aus
europäischen Förderprogrammen an fiktive Unternehmen in den letzten zehn
Jahren, was der Auslöser zur
Aktenerstellung durch die Wirtschaftsstaatsanwälte, Grigoris Peponi und Spiros
Mouzakiti, war. Im Speziellen werden die 13 Regionaldirektionen der SDOE auf
Anweisung der zwei Staatsanwälte im ganzen Land Untersuchungen bezüglich der bezahlten
Zuschüsse an Unternehmen von 2004 bis heute durchführen, um festzustellen, ob
die Gelder zu Entwicklungszwecken vergeben wurden oder zum persönlichen
Gebrauch der Eigentümer oder auch zur Deckung von Gehältern der Unternehmen.
Wie die Parlamentsabgeordneten darüber hinaus erwähnen, wird untersucht, wie lange
die Unternehmen bestanden haben, die Gründe der Auflösung, die Verfügbarkeit
der Gelder mittels Offshore-Gesellschaften und sogar auch, ob die Unternehmen
einzig zum Zweck der Einnahme dieser Zuschüsse gegründet worden sind.
Das Interesse auch der Europäischen Kommission selbst wird durch die Tatsache bestätigt, dass
die EU bereits von den zuständigen griechischen Behörden verlangt hat, Kontrollen
durchzuführen. Dies nach der Aufdeckung von vier Fällen der Bestechung und
Erpressung durch Investoren mit involvierten Beamten des
Entwicklungsministeriums bezüglich Genehmigung von Finanzierungen an
Unternehmen aus europäischen Mitteln. Wie Herr Stournaras in seinem Schreiben
speziell enthüllt, „für die vier jüngsten Vorfälle, in welchen die vier Beamten
der Generaldirektion für Private Investitionen (GDIE) des Entwicklungsministeriums
an Bestechung und Erpressung involviert zu sein scheinen, hat die EU von den
zuständigen griechischen Behörden (Kommission für Haushaltskontrolle,
Generalsekretariat ESPA und Zertifizierungsstelle) die Aufnahme gemeinsamer
Aktivitäten verlangt, so dass festgestellt werden kann, dass die Zahlungen im
Rahmen des Entwicklungsgesetzes 3299/2004 nicht mit Bestechungen, Erpressungen
oder irgendeiner anderen Form von Betrug oder Korruption getätigt worden sind“.
Des weiteren informiert er die
Parlamentsabgeordneten darüber, dass seit letztem Dezember der Bericht des Allgemeinen Aktionsplans an die Europäische Kommission zur Umsetzung der
staatlichen Entwicklungshilfe im Rahmen der Entwicklungsgesetze versandt wurde.
Hr. Stournaras
informiert ebenfalls darüber, dass nach Feststellung von Problemen eine
pauschale staatliche Berichtigung in der Höhe 5% der Generaldirektion für
Private Investitionen an die Ausgaben auferlegt wurde, wobei die festgestellten
institutionellen Mängel mit dem aktuellsten Investitionsgesetz 3908/2011
korrigiert wurden.
In jedem Fall, versucht der Finanzminister hervorzuheben, dass die Kommission für Finanzkontrollen (EDEL) mit dem bestehenden institutionellen
Rahmen die Aufsichtsbehörde darstellt, verantwortlich für die externe Finanzkontrolle
der durch die EU mitfinanzierten Projekte, sowohl im Rahmen des
gemeinschaftlichen Förderkonzepts (2000-2006) als auch der ESPA (2007-2013).
Quelle: express.gr
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.