Der Markt für den See-Tourismous öffnet sich



Alle Yachten „in Aktion“ – Die Voraussetzungen pro Kategorie – Schutzmassnahmen zur Verhinderung des Chaos 


Mit dem Ziel den See-Tourismus in Griechenland zu öffnen, wird vom Ministerium der Marine und Ägäis der Gesetzesentwurf bezüglich Yachten vorbereitet. 


Der Entwurf ist fast fertig und nach der mit dem Finanzministerium geschlossenen Vereinbarung, wird er bald dem Parlament vorgelegt. 


Die vier wichtigsten Merkmale des Gesetzesentwurfs:


1.       Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der unter griechischer Flagge fahrenden Schiffe
2.       Die Gleichstellung privater und gewerblicher Schiffe
3.       Die Aufhebung – unter strengen Voraussetzungen – der Kabotage für dritte Flaggen  
          (Kabotage: Erbringen von Transportdienstleistungen - Güter und Personen - innerhalb 
          eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen)
4.       Die Vereinfachung der Verfahren


Bezüglich der Schiffsgebühren wird vom Finanzministerium ein separater Gesetzesentwurf vorgelegt. 


Die Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen unter griechischer Flagge fahrenden Schiffe wird verstärkt durch die Vereinfachung 


-          des Einschreibeverfahrens, um unter  griechischer Flagge fahren zu können 
           (elektronisch),
-          des Verfahrens zur Genehmigung und Fahrt gewerblicher griechischer und 
           innergemeinschaftlicher Schiffe,
-          des wettbewerbsfähigen Schifffahrtsregisters (Zusammensetzung der Besatzung),
-          aber auch die Aufhebung der Verpflichtungen beim Ab- und Anlegen mit gleichzeitiger 
           Entwicklung eines elektronischen Systems zur Erfassung und Kontrolle der Schiffe.


Ausser den gewerblichen Schiffen, können auch private Schiffe Frachtgeld (im privaten Bereich bezieht es sich den Mietpreis von Schiffen meist zu Ferienzwecken) verlangen, die im Wesentlichen den gewerblichen Schiffen gleichsetzt wird. Jedoch werden die privaten nicht die Vorteile der gewerblichen Schiffe haben, da sie nicht von der MWST befreit werden, kein Transit-Öl für die Dauer der Fahrt mitnehmen können, wobei der Private oder das Unternehmen, sich bei der Steuerbehörde als selbständig Erwerbend anmelden muss. Gleichzeitig muss er über ein Zeugnis über die Schiffstauglichkeit verfügen, entsprechend versichert sein und das Schiff muss mit griechischer Besatzung besetzt sein, wie ein entsprechendes gewerbliches Schiff der gleichen Klasse. 


Was die Vereinfachung der Verfahren betrifft, sind u.a. Anreize für Schiffe vorgesehen, die dauerhaft in Griechenland vor Anker gehen, wobei die Genehmigung alle 5 Jahre – und nicht 2 Jahre -  erneuert wird. Ebenfalls wird nicht der Mieter des Schiffes für die Übergabe der Frachtgebühr (Mietgebühr) verantwortlich sein, sondern der Eigentümer des Schiffes oder irgendein Dritter, der eine einfache Vollmacht des Eigentümers mitbringt. Die Verpflichtung zur Datenpflege liegt beim Reeder, wobei Schiffe bis 24 Meter unter die Bedingungen der „Bareboats“ fallen (d.h. keine Besatzung vorhergesehen). Als Letztes wird die Möglichkeit gegeben, dass ein gemietetes Schiff auch ohne Passagiere auslaufen kann. 


Alles, was die Aufhebung der Kabotage für Schiffe aus Drittländern – ausser Flaggen aus dem EU- und EWR-Raum – betrifft, wurde dies so niedergeschrieben, dass aus der Ägäis kein „ungezäumtes Weinfeld“ wird, wie aufgrund von Informationen an einer Konferenz vom Minister der Marine, Miltiadis Varvitsiotis, betont wurde. Zu diesem Zweck, der aus der Notwendigkeit des Bestehens eines Sicherheitsventils entsteht, so dass kein unkontrolliertes Wachstum entsteht, können Schiffe mit Dritt-Flaggen in Griechenland vermietet werden,


-          die die Möglichkeit haben, mehr als 12 Passagiere zu beherbergen,
-          aus Holz gefertigt sind,
-          den vorgesehenen Internationalen Übereinkommens des menschlichen Lebens auf See 
           unterliegen und
-          griechisches Recht auf dem Gebiet der Sicherheit und Umweltschutz anwenden. 


Die übrigen Stellen des Gesetzesentwurfs

Gleichzeitig ist die Möglichkeit untersucht worden, dass beim Stilllegen eines Schiffes auch die Verpflichtung zur Vermietung  weniger Tage im Jahr aufgehoben wird. Ebenfalls soll – nach 20 Jahren mit gewerblicher Genehmigung – die Befreiung von der MWST im Falle des Verkaufs oder Stillstand der gewerblichen Tätigkeit möglich sein, aber auch die Abrechnungen durch das NAT (Pensionskasse der Marine) sollen - spätestens - auf jährlicher Basis gemacht werden können. Zudem, soll - nebst der organischen Zusammensetzung - die übrige Besatzung der gewerblichen und privaten Schiffe mit ESS-Verträgen (Europäischer Gewerkschaftsbund) angeheuert und unter das IKA (Versicherungsträger für unselbständig Erwerbende) gestellt werden können, aber - um die Entlassung in den Wintermonaten zu vermeiden - soll die Besatzung  für Instandstellungs- und Servicearbeiten genutzt werden können. 


Die Vorteile durch einen gesetzlichen Rahmen sind viele

Ein attraktiver gesetzlicher Rahmen für die Yachten in Griechenland kann die Vorteile nicht nur im Arbeitsfeld erhöhen, aber auch auf wirtschaftlicher Ebene. Es wird angemerkt, dass die Einnahmen 3,6 Mrd. Euro – heute sind es 610 Mio. Euro – erreichen können, aber auch die Träger zur Privatisierung öffentlichen Eigentums erleichtern, um die bestmöglichen Bedingungen bei ihren Zugeständnissen bezüglich der Yachthäfen zu erreichen. 


Hinsichtlich der Arbeitsplätze: Die Anlegeplätze in Griechenland pro Km Küstenlinie liegt bei 0,5. Der Durchschnitt der Mittelmeerländer, der EU und der Türkei liegt bei 8,9. Griechenland weist den geringsten Durchschnitt an Anlegeplätzen von allen Ländern auf. Wenn sie den Durchschnitt erreichen würde, müsste sie über 142‘000 Plätze (8,9 x 16‘040 km) verfügen und folglich 142‘000 indirekte Arbeitsplätze bei Unterstützern der Wirtschaftssektion Yachting. Ebenfalls werden, nach Oscar Siches, Präsident und Miteigentümer der Marine Pantalan del Mediterraneo in Mallorca und Mitglied der ICOMA Marine Group in Barcelona, für jede 100 neuen Anlegeplätze in den Häfen, werden 4,4 neue Arbeitsplätze in den Häfen und 100 Arbeitsplätze bei den Unterstützern der lokalen Wirtschaftssektion Yachting geschaffen. Solange die Nachbarn in der Türkei und Kroatien wettbewerbsfähiger sind im Vergleich zu Griechenland, verlieren die griechischen Yachthäfen an Dynamik. 


Ausserdem, sowohl der Präsident des EPEST (Verband der Reeder griechischer Tourismusschiffe), Antonis Stelliatos, als auch der Vizepräsident des SETE (Griechisch-Türkischer Rat der gewerblichen Zusammenarbeit) und Ehrenpräsident des EPEST, Giorgos Vernikos, haben wiederholt über die Gefahr der Desinvestitionen in der Ägäis gesprochen. 


Schiffsgebühren und Steuern

Im Gesetzesentwurf des Finanzministeriums wird voraussichtlich die Schiffsgebühr für Yachten (nicht für alle übrigen Schiffe) abgeschafft. Nach Informationen des „N“ wird die Schiffsgebühr – die alle Schiffe betrifft – als einmalige Gebühr für Schiffe von 7 bis 10 Metern erstattet werden müssen. Von 10 bis 12 Meter wird die Gebühr leicht angehoben sein, wobei für Schiffe von über 12 Meter diese pro Meter berechnet wid. Aufgrund derselben Quellen ist die Gebühr noch nicht definitiv geklärt worden, aber wird auf 100 Euro pro Meter geschätzt. 


Bereits untersuchte Themen sind auch die Reduzierung der Kosten zur Erteilung der Genehmigung für gewerbliche Schiffe, aber auch die Steuer pro Bruttoregistertonne sowie die Reduzierung der MWST auf den Erwerb von Schiffen, so dass diese mit den konkurrierenden Ländern wettbewerbsfähig ist.

„Ich will, dass die Häfen voller Schiffe sind, dass die Schiffe nicht in die Türkei abziehen. Nicht, dass die Türken hierher kommen, um unsere Häfen zu kaufen, aber dass die griechischen Häfen voll sind. Es muss ein klarer und eindeutiger Rahmen vorhanden sein, und der Belgier, der Holländer, der Türke, der Italiener, der Franzose, und jeder der Geld hat und ein Schiff besitzt, soll es in Griechenland haben und nicht in der Türkei.“ Erklärte der Minister Miltiadis Varvitsiotis. „Im Markt der Ägäis haben wir es nicht nur mit der Europäischen Gemeinschaft zu tun, wir haben es mit der Türkei zu tun, die Öl steuerfrei abgibt, sie hat ein günstiges System für die Yachten.“ stellt er fest. 




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