Der Markt für den See-Tourismous öffnet sich
Alle Yachten „in
Aktion“ – Die Voraussetzungen pro Kategorie – Schutzmassnahmen zur Verhinderung
des Chaos
Mit dem Ziel den See-Tourismus in Griechenland zu öffnen,
wird vom Ministerium der Marine und Ägäis der Gesetzesentwurf bezüglich Yachten
vorbereitet.
Der Entwurf ist fast fertig und nach der mit dem
Finanzministerium geschlossenen Vereinbarung, wird er bald dem Parlament
vorgelegt.
Die vier wichtigsten Merkmale des Gesetzesentwurfs:
1. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der unter griechischer Flagge fahrenden Schiffe
2. Die Gleichstellung privater und gewerblicher Schiffe
3. Die Aufhebung – unter strengen Voraussetzungen – der Kabotage für dritte Flaggen
(Kabotage: Erbringen von Transportdienstleistungen - Güter und Personen - innerhalb
eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen)
4. Die Vereinfachung der Verfahren
Bezüglich der Schiffsgebühren wird vom Finanzministerium ein
separater Gesetzesentwurf vorgelegt.
Die Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen unter griechischer
Flagge fahrenden Schiffe wird verstärkt durch die Vereinfachung
- des Einschreibeverfahrens, um unter griechischer Flagge fahren zu können
(elektronisch),
- des Verfahrens zur Genehmigung und Fahrt gewerblicher griechischer und
innergemeinschaftlicher Schiffe,
- des wettbewerbsfähigen Schifffahrtsregisters (Zusammensetzung der Besatzung),
- aber auch die Aufhebung der Verpflichtungen beim Ab- und Anlegen mit gleichzeitiger
Entwicklung eines elektronischen Systems zur Erfassung und Kontrolle der Schiffe.
Ausser den gewerblichen Schiffen, können auch private
Schiffe Frachtgeld (im privaten Bereich bezieht es sich den Mietpreis von
Schiffen meist zu Ferienzwecken) verlangen, die im Wesentlichen den gewerblichen Schiffen gleichsetzt
wird. Jedoch werden die privaten nicht die Vorteile der gewerblichen Schiffe
haben, da sie nicht von der MWST befreit werden, kein Transit-Öl für die Dauer
der Fahrt mitnehmen können, wobei der Private oder das Unternehmen, sich bei der
Steuerbehörde als selbständig Erwerbend anmelden muss. Gleichzeitig muss er
über ein Zeugnis über die Schiffstauglichkeit verfügen, entsprechend versichert
sein und das Schiff muss mit griechischer Besatzung besetzt sein, wie ein
entsprechendes gewerbliches Schiff der gleichen Klasse.
Was die Vereinfachung der Verfahren betrifft, sind u.a. Anreize
für Schiffe vorgesehen, die dauerhaft in Griechenland vor Anker gehen, wobei
die Genehmigung alle 5 Jahre – und nicht 2 Jahre - erneuert wird. Ebenfalls wird nicht der Mieter
des Schiffes für die Übergabe der Frachtgebühr (Mietgebühr) verantwortlich sein,
sondern der Eigentümer des Schiffes oder irgendein Dritter, der eine einfache
Vollmacht des Eigentümers mitbringt. Die Verpflichtung zur Datenpflege liegt
beim Reeder, wobei Schiffe bis 24 Meter unter die Bedingungen der „Bareboats“
fallen (d.h. keine Besatzung vorhergesehen). Als Letztes wird die Möglichkeit
gegeben, dass ein gemietetes Schiff auch ohne Passagiere auslaufen kann.
Alles, was die Aufhebung der Kabotage für Schiffe aus
Drittländern – ausser Flaggen aus dem EU- und EWR-Raum – betrifft, wurde dies
so niedergeschrieben, dass aus der Ägäis kein „ungezäumtes Weinfeld“ wird, wie
aufgrund von Informationen an einer Konferenz vom Minister der Marine,
Miltiadis Varvitsiotis, betont wurde. Zu diesem Zweck, der aus der
Notwendigkeit des Bestehens eines Sicherheitsventils entsteht, so dass kein unkontrolliertes
Wachstum entsteht, können Schiffe mit Dritt-Flaggen in Griechenland vermietet
werden,
- die die Möglichkeit haben, mehr als 12 Passagiere zu beherbergen,
- aus Holz gefertigt sind,
- den vorgesehenen Internationalen Übereinkommens des menschlichen Lebens auf See
unterliegen und
- griechisches Recht auf dem Gebiet der Sicherheit und Umweltschutz anwenden.
Die übrigen Stellen des Gesetzesentwurfs
Gleichzeitig ist die Möglichkeit untersucht worden, dass
beim Stilllegen eines Schiffes auch die Verpflichtung zur Vermietung weniger Tage im Jahr aufgehoben wird. Ebenfalls
soll – nach 20 Jahren mit gewerblicher Genehmigung – die Befreiung von der MWST im Falle des Verkaufs oder Stillstand der gewerblichen Tätigkeit möglich sein, aber
auch die Abrechnungen durch das NAT (Pensionskasse der Marine) sollen - spätestens - auf jährlicher Basis gemacht
werden können. Zudem, soll - nebst der organischen
Zusammensetzung - die übrige Besatzung der gewerblichen und privaten Schiffe mit
ESS-Verträgen (Europäischer Gewerkschaftsbund) angeheuert und unter das IKA
(Versicherungsträger für unselbständig Erwerbende) gestellt werden können, aber
- um die Entlassung in den Wintermonaten zu vermeiden - soll die Besatzung für Instandstellungs- und Servicearbeiten genutzt
werden können.
Die Vorteile durch
einen gesetzlichen Rahmen sind viele
Ein attraktiver gesetzlicher Rahmen für die Yachten in
Griechenland kann die Vorteile nicht nur im Arbeitsfeld erhöhen, aber auch auf
wirtschaftlicher Ebene. Es wird angemerkt, dass die Einnahmen 3,6 Mrd. Euro –
heute sind es 610 Mio. Euro – erreichen können, aber auch die Träger zur
Privatisierung öffentlichen Eigentums erleichtern, um die bestmöglichen
Bedingungen bei ihren Zugeständnissen bezüglich der Yachthäfen zu erreichen.
Hinsichtlich der Arbeitsplätze: Die Anlegeplätze in
Griechenland pro Km Küstenlinie liegt bei 0,5. Der Durchschnitt der
Mittelmeerländer, der EU und der Türkei liegt bei 8,9. Griechenland weist den
geringsten Durchschnitt an Anlegeplätzen von allen Ländern auf. Wenn sie den
Durchschnitt erreichen würde, müsste sie über 142‘000 Plätze (8,9 x 16‘040 km)
verfügen und folglich 142‘000 indirekte Arbeitsplätze bei Unterstützern der Wirtschaftssektion
Yachting. Ebenfalls werden, nach Oscar Siches, Präsident und Miteigentümer der Marine
Pantalan del Mediterraneo in Mallorca und Mitglied der ICOMA Marine Group in
Barcelona, für jede 100 neuen Anlegeplätze in den Häfen, werden 4,4 neue
Arbeitsplätze in den Häfen und 100 Arbeitsplätze bei den
Unterstützern der lokalen Wirtschaftssektion Yachting geschaffen. Solange die Nachbarn in
der Türkei und Kroatien wettbewerbsfähiger sind im Vergleich zu Griechenland,
verlieren die griechischen Yachthäfen an Dynamik.
Ausserdem, sowohl der Präsident des EPEST (Verband der
Reeder griechischer Tourismusschiffe), Antonis Stelliatos, als auch der
Vizepräsident des SETE (Griechisch-Türkischer Rat der gewerblichen Zusammenarbeit)
und Ehrenpräsident des EPEST, Giorgos Vernikos, haben wiederholt über die
Gefahr der Desinvestitionen in der Ägäis gesprochen.
Schiffsgebühren und
Steuern
Im Gesetzesentwurf des Finanzministeriums wird voraussichtlich
die Schiffsgebühr für Yachten (nicht für alle übrigen Schiffe) abgeschafft.
Nach Informationen des „N“ wird die Schiffsgebühr – die alle Schiffe betrifft
– als einmalige Gebühr für Schiffe von 7 bis 10 Metern erstattet werden müssen.
Von 10 bis 12 Meter wird die Gebühr leicht angehoben sein, wobei für Schiffe
von über 12 Meter diese pro Meter berechnet wid. Aufgrund derselben Quellen ist
die Gebühr noch nicht definitiv geklärt worden, aber wird auf 100 Euro pro
Meter geschätzt.
Bereits untersuchte Themen sind auch die Reduzierung der
Kosten zur Erteilung der Genehmigung für gewerbliche Schiffe, aber auch die
Steuer pro Bruttoregistertonne sowie die Reduzierung der MWST auf den Erwerb
von Schiffen, so dass diese mit den konkurrierenden Ländern wettbewerbsfähig ist.
„Ich will, dass die Häfen voller Schiffe sind, dass die Schiffe nicht in die
Türkei abziehen. Nicht, dass die Türken hierher kommen, um unsere Häfen zu
kaufen, aber dass die griechischen Häfen voll sind. Es muss ein klarer und
eindeutiger Rahmen vorhanden sein, und der Belgier, der Holländer, der Türke,
der Italiener, der Franzose, und jeder der Geld hat und ein Schiff besitzt,
soll es in Griechenland haben und nicht in der Türkei.“ Erklärte der Minister
Miltiadis Varvitsiotis. „Im Markt der Ägäis haben wir es nicht nur mit der
Europäischen Gemeinschaft zu tun, wir haben es mit der Türkei zu tun, die Öl
steuerfrei abgibt, sie hat ein günstiges System für die Yachten.“ stellt er
fest.
Quelle: naftemporiki.gr
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.