Nationaler Vermögensstatus in Vorbereitung



Direkte Überwachung der Steuerpflichtigen – Frist zur Einreichung der Steuererklärung E9 „Parzellen/Flurstücke“ (Agrotemaxia) endete am 14.9.2013

Im Endspurt befindet sich die Erstellung des elektronischen Vermögensstatus, der den Weg zur direkten Überwachung des Einkommens und Vermögens der Steuerpflichtigen durch das Finanzministerium öffnet. Am 14.9.2013 endete die Frist zur Einreichung der Steuererklärung E9, Tabelle 2, und so wird das GGPS bald in der Lage sein, das Finanzprofil aller Griechen zu erfassen. 

Ohnehin hat das GGPS bereits mit der diesjährigen Steuererklärung alle Finanzdaten der ca. 6 Mio. Steuerpflichtigen „archiviert“, da es alle Informationen - bis hin zu den Bankzinsen und die Namen der Banken, bei welchen sich die Einlagen befinden - ihrer finanziellen Daten erfasst hat.

Dies bedeutet im Wesentlichen, dass der Vermögensstatus detaillierte Angaben über das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Griechen enthält, da alle Steuerpflichtigen Bankeinlagen, Aktienbesitz, Anleihen und Fonds, Parzellen/Flurstücke (Agrotemaxia) und das unbewegliche Vermögen (Fahrzeuge, Yachten etc.), „offen gelegt“ haben werden. 

Es muss dabei erwähnt werden, dass alle diese Angaben in einem speziellen elektronischen Archiv erfasst werden und ab 2014 die Basis zur Kreuzung mit den Steuererklärungen bilden, um so Fälle erkennen und sorgfältig überprüfen zu können, bei welchen die Erhöhung des Vermögens nicht mit den Einkommensveränderungen übereinstimmt. 

In Fällen, in welchen das Einkommen der Steuerpflichtigen, die Auslagen oder das Ersparte nicht zu decken vermag, wird die gesamte Einkommenssteuer aufgrund der Summe der Auslagen und Spareinlagen berechnet, wobei auch zusätzliche Steuern und Bussen auferlegt werden. (Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund der Auslagen: Dies wird bereits heute so vollzogen mit den sog. objektiven Auslagen, wie Fahrzeug, Wohnung/Haus – hier auch Miete -, Privatschulen, Yachten, usw.)

Deklaration des „pothen esxes“ ab 2014
So ist ab nächstem Jahr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung auch – ausser Unvorhergesehenem – zwingend die elektronische Deklaration des „pothen esxes“ (Herkunft der Gelder) einzureichen. In dieser Deklaration hat der Steuerpflichtige detailliert über sein bewegliches und unbewegliches Vermögen im In- und Ausland und jegliche Art an Unternehmensbeteiligungen Auskunft zu erteilen. 

Konkret müssen alle Steuerpflichtigen deklarieren:

  • Spareinlagen in Griechenland und im Ausland
  • Aktienbesitz, Anleihen und Fonds
  • Wohnhäuser, Gewerbeliegenschaften, Swimmingpools, Grundstücke, Parzellen/Flurstücke (Agrotemaxia)
  • Bewegliches Vermögen, wie Fahrzeuge, Motorräder, Yachten, Luftfahrzeuge, Kunstwerke, Schmuck usw.
  • Auslagen zur Erlangung der Vermögenswerte
  • Jegliche Unternehmensbeteiligungen unabhängig der Rechtsform

Gleichzeitig sammelt das GGPS bereits dieses Jahr detaillierte Informationen für das Finanz- und Konsumprofil der Steuerpflichtigen mittels Informationen über Bankkonten, Kreditkarten, Konsum –und Hypothekarkredite, Lebensversicherungen, Krankenhäuser und Privatkliniken; sogar Telefonrechnungen, aber auch den Strom- und Wasserverbrauch. 

Die Summe dieser Informationen hilft dem Finanzministerium mit nur einem Knopfdruck ein Gesamtbild über das Finanzprofil des Steuerpflichtigen zu erhalten, um so Herde der Steuerhinterziehung aufzudecken. Z.B. können selbständig Erwerbende, die niedrige Einkommen deklarieren, aber hohe Auslagen aufweisen oder über hohe Spareinlagen verfügen, nun einfacher erkannt werden. 

Ab dem Zeitpunkt, an welchem das Finanzministerium ein klares Bild des Vermögens der Steuerpflichtigen hat und alle „Waffen“ zur Kontrolle der Genauigkeit der Angaben im Vergleich zur Erhöhung des Vermögens in den Händen hält, so dass die Verdeckung von Einkommen festgestellt werden kann, öffnet sich natürlich der Weg auch zur Abschaffung der objektiven Auslagen. 

Einführung von Steuererleichterungen
Abgesehen jedoch von der Abschaffung der objektiven Auslagen, hat die politische Führung des Finanzministeriums bereits einen Entwurf für Steuererleichterungen vorbereitet und wird diesen zu gegebener Zeit den Führungskräften der Troika vorstellen, um so dem Markt und den Konsumenten „Luft“ zu verschaffen, die Liquidität zu erhöhen, aber auch starke Anreize für Investitionen zu schaffen. 

Voraussetzungen all dessen ist natürlich - wie dies dem Wirtschaftsstab genauestens bekannt ist - die Schaffung eines primären Überschusses in diesem Jahr und die Umsetzung aller vorgenannten Vorbedingungen, die das entsprechende Klima aber v.a. die von der Regierung gewünschten Voraussetzungen schaffen, so dass der Dialog mit der Troika für die nächste Phase der Steuerrevision im Rahmen der Entwicklungsanstrengungen eröffnet werden kann. 

Ausserdem könnte mit diesen Daten auch die Regierung in die Umsetzung der staatlichen Verpflichtungen schreiten, die sogar Senkungen der Steuerfaktoren vorsehen, wie die Festsetzung einer Einheitssteuer von 15% für Unternehmen. Die bereits in Bearbeitung befindlichen Änderungen beinhalten jedenfalls auch Wendungen in der Regelung bezüglich MWST, da der Entwurf die Festsetzung eines einheitlichen MWST-Faktors – wie auch von Troika gewünscht - entweder von 19% oder 21% vorsieht, jedoch  mit gleichzeitiger Aufhebung des mittleren und niedrigen Faktors von 6,5% und 13%. 

In jedem Fall aber Schritte, die die erhebliche Eindämmung der Steuerhinterziehung, die im Land immer noch „boomt“, voraussetzen - wie auch die Daten der SDOE bestätigen -, aber auch der Korruption. Darüber hinaus ist es kein Zufall, dass aus diesem Grund die Faktoren des Finanzministeriums wollen, dass alle Transaktionen in Zukunft nur elektronisch getätigt werden. Dies bedeutet, dass alle Transaktionen mittels Bankschecks, Kreditkarten oder Bankkonto durchgeführt werden. 

Es muss angemerkt werden, dass die Führung des Finanzministeriums die Ausweitung der elektronischen Transaktionen nicht nur mittels Zahlungskarten untersucht, aber auch mittels anderer elektronischer Zahlungsarten für eine weites Transaktionsspektrum - auch für sehr viel kleinere Beträge als in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen. 

Einschränkung der Transaktionen in bar
Mit der Ausweitung der elektronischen Transaktionen sollen die Transaktionen in bar eingeschränkt werden und die dadurch begünstigte Steuerhinterziehung. Es wird daran erinnert, dass die Transaktionslimite bei 1‘500 Euro liegt. Darüber hinaus gehende Beträge müssen mittels Kreditkarte oder Bankkonto bezahlt werden, wobei der vom Finanzministerium untersuchte Entwurf die Senkung dieser Limite auf 500 Euro vorsieht, wobei jedoch auch ein Vorschlag über 300 Euro besteht. 

Im Speziellen müssen Steuerangaben (Quittungen/Rechnungen usw.) im Wert von über 500 Euro, die von Gewerbetreibenden aus Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Private stammen, durch den Käufer der Waren/Dienstleistungen ausschliesslich mittels Bankkonto, Kreditkarten oder Bankschecks bezahlt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Massnahme im Versuch zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mittels des einfachen Tricks der Nicht-Ausstellung von Quittungen eingesetzt wird, da geschätzt wird, dass durch die „Passage“ der Transaktion über das Bankkonto auch dieses „Fenster“ geschlossen wird. Um diese Massnahmen nun auch attraktiver zu machen, sucht das Finanzministerium nach wesentlichen Anreizen für die Steuerpflichtigen, dies auch – wie von „N“ aufgedeckt -  ältere Vorschläge untersuchend, in Form eines Steuerbonus bei der Bezahlung mittles Kreditkarten, so dass durch die Abbildung der Transaktion mittels der Bank die direkte Einnahme der MWST abgesichert wird.



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