Unglaublich aber wahr – Pfändungen auch für zukünftige Schulden!
Bei der Suche nach Geldern für die Regierung, sind vom
Generalsekretariat für öffentliche Einnahmen 4‘000 natürliche Personen und
Unternehmen zur Zielscheibe geworden, die mehr als 1,5 Mrd. Euro schulden.
Schuldner, die seit Jahren keine Einkommenssteuer oder Mehrwertsteuer bezahlen,
jedoch ein Luxusleben führen.
Auf der Jagd nach den Grossschuldnern, startete das
Finanzministerium die Geschäftseinheit öffentlicher Einnahmen (E.M.EIS).
Tatsächlich sind, wie in einer entsprechenden Entscheidung festgelegt, die
unter die Zuständigkeit der E.M.EIS fallenden Beträge, diejenigen, die 1‘5 Mio.
Euro übersteigen.
In Wirklichkeit jedoch, scheinen die Dinge etwas anders zu
liegen. Und dies, weil – wie der Anwalt gegenüber news.gr klagt,
Steuerspezialist, Georgios Pitsilis – die Verantwortlichen der
Einkommenseinnahmen dieser Einheit zu Pfändungen von Bankeinlagen schreiten,
nicht nur für fällige Schulden gegenüber dem Staat, aber auch für bestätigte
Verpflichtungen (die Einkommenssteuer
wird mit Steuerbescheid bestätigt).... dies aufgrund der Verwirrung. Wie es
tatsächlich scheint, liegt die Grenze nicht bei 1,5 Mio. Euro, gemäss
entsprechendem Regierungsbeschluss, aber bei viel weniger.
„In der Praxis sendet die Steuerbehörde eine Mitteilung an
die Behörde, indem sie erwähnt, dass ein Bürger dem Staat Geld schuldet und im
Nachgang erstellt die E.M.EIS die Pfändungsurkunde und sendet diese an die
Banken. Für 20‘000 Euro schreitet sie zu Pfändungen von Bankeinlagen auf allen
Banken, ohne dabei zu kennen, wieviel Geld vorhanden ist“, stützt sich Herr
Pitsilis.
„Sollte das Konto den Betrag von 20‘000 Euro aufweisen, wird
die Bank diesen Betrag einfrieren. Andernfalls, auch wenn ein Konto ohne Geld
vorhanden ist, friert die Bank einen Minusbetrag ein für zukünftige Schulden!“,
notiert der Anwalt.
Charakteristisch ist in der Tat das Beispiel, mit welchem er
selbst konfronitert wurde. „Ein Bürger schuldet 20‘000 Euro und es finden
Pfändungen auf 3 Banken statt. Aufgrund schlechter Verständigung der beiden
Träger – Steuerbehörde und E.M.EIS -, welche nicht in der Lage sind, den Betrag
zu kontrollieren, der von der Bank abgehoben werden soll, haben sie
fälschlicherweise 60‘000 Euro anstatt 20‘000 eingenommen“, notiert Herr Pitsilis.
In Wirklichkeit und wie er anmerkt, hat E.M.EIS diese
Tatsache so begründet, dass sie die Schuld nicht kenne, aber sich ausschliesslich
auf die ihr von der Steuerbehörde überlassenen Angaben stützt. Die
Steuerbehörde ihrerseits begründet die Tatsache damit, indem sie die
Argumentation umkehrt, dass E.M.EIS wisse, was geschehen ist“.
„ „Wir nehmen Euch das Geld und werden es Euch
zurückerstatten … vielleicht“. Das ist die Antwort“, sagt der Anwalt. „Das „vielleicht“
definiert er so, anstatt dass die Steuerbehörde Geld zurückerstattet, verrechnet
sie die bestätigten und die unbezahlten (nicht fälligen) Schulden. Mit dieser
Methode werden die Schulden in ihrer Gesamtheit fällig. Auch wenn ich eine
Regelung getroffen habe, hat die Steuerbehörde das Gegenargument, dass
bestätigte Raten vorhanden sind. So werde ich eingeladen z.B. Raten des FAP (Liegenschaftensteuer) für das Jahr 2010,
2011 und 2012 zu bezahlen“, ergänzt der Anwalt.
Wie Herr Pitsilis erwähnt, auch aus der Tatsache heraus,
dass dies nicht gesetzeswidrig ist, charakterisiert er dies als
verfassungswidrig. „Es ist verfassungswidrig, da die Verrechnung mit zukünftigen
Schulden die Grundsätze der Gleichheit und des Eigentums verletzt, da jemand
mehr bezahlt und zu verschiedenen Zeiten als jemand anders“, schliesst er ab.
Quelle: news.gr
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