Liegenschafteneigentümer haben weiterhin das Recht zur Zession der unvereinnahmten Mietzinse an den Staat
Das Finanzministerium dementierte die Veröffentlichungen
bezüglich der Aufhebung des Rechts zur Zession der unvereinnahmten Mietzinse an
den Staat durch die Liegenschafteneigentümer, so dass sie von der Verpflichtung
zu deren Deklaration als Einkommen* in der Steuererklärung befreit werden.
Das Finanzministerium hat in seiner Mitteilung festgehalten,
dass die entsprechenden Informationen „keine Gültigkeit“ haben.
Ebenfalls hat das Ministerium darin erwähnt, dass ein
Gesetzesentwurf von diesem mit der Ergänzung der Bestimmungen zum neuen Steuerverfahrensgesetz
(KFE) eingereicht wird, das vom 1.1.2014 Anwendung findet und eine der
wichtigsten Neuregelungen im Verfahren der Steuerverwaltung darstellt.
„Es ist klar, dass die Aufhebung des alten KFE nicht die
Aufhebung der Regelung beinhaltet. Diese gilt auch mit dem neuen
Steuerverfahrensgesetz“, wird in der Mitteilung betont.
Quelle: in.gr
*Anmerkung: Die
Deklaration der Mietzinse muss aufgrund der vereinbarten Mietzinse erfolgen und
nicht der vereinnahmten. D.h., dass auch nicht vereinnahmte Mietzinse als
Einkommen deklariert werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese
unvereinnahmten Mietzinse an den Staat zu zedieren (mittels der DOY und
entsprechendem Formular) und somit ist der Steuerpflichtige von der Deklaration
befreit und hat ausschliesslich die tatsächlich Vereinnahmten als Einkommen zu
deklarieren. Oft kann eine solche Zession Sinn machen, z.B. wenn keine Aussicht
auf die Bezahlung der offenen Mietzinse durch den Mieter besteht usw.
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