Liegenschafteneigentümer haben weiterhin das Recht zur Zession der unvereinnahmten Mietzinse an den Staat



Das Finanzministerium dementierte die Veröffentlichungen bezüglich der Aufhebung des Rechts zur Zession der unvereinnahmten Mietzinse an den Staat durch die Liegenschafteneigentümer, so dass sie von der Verpflichtung zu deren Deklaration als Einkommen* in der Steuererklärung befreit werden. 

Das Finanzministerium hat in seiner Mitteilung festgehalten, dass die entsprechenden Informationen „keine Gültigkeit“ haben. 

Ebenfalls hat das Ministerium darin erwähnt, dass ein Gesetzesentwurf von diesem mit der Ergänzung der Bestimmungen zum neuen Steuerverfahrensgesetz (KFE) eingereicht wird, das vom 1.1.2014 Anwendung findet und eine der wichtigsten Neuregelungen im Verfahren der Steuerverwaltung darstellt. 

„Es ist klar, dass die Aufhebung des alten KFE nicht die Aufhebung der Regelung beinhaltet. Diese gilt auch mit dem neuen Steuerverfahrensgesetz“, wird in der Mitteilung betont. 

Quelle: in.gr

*Anmerkung: Die Deklaration der Mietzinse muss aufgrund der vereinbarten Mietzinse erfolgen und nicht der vereinnahmten. D.h., dass auch nicht vereinnahmte Mietzinse als Einkommen deklariert werden müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese unvereinnahmten Mietzinse an den Staat zu zedieren (mittels der DOY und entsprechendem Formular) und somit ist der Steuerpflichtige von der Deklaration befreit und hat ausschliesslich die tatsächlich Vereinnahmten als Einkommen zu deklarieren. Oft kann eine solche Zession Sinn machen, z.B. wenn keine Aussicht auf die Bezahlung der offenen Mietzinse durch den Mieter besteht usw.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs