Senkung der mutmasslichen Auslagen für Personenfahrzeuge
Nach der Erledigung der wichtigen Pendenzen auf dem
Steuergebiet, wie die Anwendung des neuen Einkommenssteuergesetzs und
Steuerverfahrensgesetzes, hat das Finanzteam gemäss sicheren Quellen der
Capital.gr nunmehr das Kapitel der Fahrzeugbesteuerung auf den Tisch gebracht.
Der Befehl zur Beschleunigung der Änderungen ist bereits von der politischen
Führung des Finanzministeriums an die zuständigen Behörden gegeben worden und
es wird erwartet, dass diese in den nächsten drei Monaten in der Form von
Bestimmungen dem Parlament vorgelegt werden.
Die Richtung der Änderungen wird von den Schlussfolgerungen
des Sonderausschusses, welcher aufgrund eines Beschlusses des Staatssekretärs,
G. Mavragani, gegründet wurde, bestimmt werden und welche Schlussfolgerungen dem
Finanzteam zur Verfügung stehen.
Die wichtigste in der Schlussfolgerung
erwähnten Änderungen, welche vom Finanzministerium vorab beurteilt werden, sind
folgende:
- Die horizontale Senkung der mutmasslichen Auslagen um 20% bis 30%. Die mutmasslichen Auslagen sind das rote Tuch im Fahrzeugsektor, da sie den Besitz und Gebrauch von grossen Personenfahrzeugen völlig unrentabel gemacht haben. Die „pikanten“ mutmasslichen Auslagen – nebst den hohen objektiven Einkommen, welche den Besitzern von grossen Personenfahrzeugen auferlegt werden -, verursachen eine grosse Belastung sowie die Auferlegung der jährlichen Luxussteuer. Die Luxussteuer wird den Besitzern von Personenfahrzeugen von über 1'929 und bis 2'500 ccm auferlegt und wird mit einem Satz von 5% auf den jährlichen mutmasslichen Auslagen berechnet. Für grössere Personenfahrzeuge beläuft sich der Satz auf 10% der Auslagen.
- Ebenfalls gab es Vorschläge zur Bezahlung der Fahrzeugabgaben auf monatlicher anstatt auf jährlicher Basis. Aufgrund des vorgeschlagenen Entwurfs würde der Steuerpflichtige die Schilder des Fahrzeuges innerhalb des Jahres erhalten und hätte die Abgabe jedoch nur für die verbleibenden Monate bis zum Ende des Jahres zu bezahlen (pro rata). Diese Änderung wird aufgrund von zuverlässigen Quellen der Capital.gr nicht eingeführt. Das heutige System wird somit beibehalten, nach welchem der Steuerpflichtige, der die Schilder erhält, für das gesamte Jahr die Fahrzeugabgabe zu bezahlen hat (unabhängig zu welchem Zeitpunkt im Jahr er diese erhalten hat).
Beispiel: Ein Steuerpflichtiger ist im Besitze eines Fahrzeuges von 5‘000 ccm, für welches er eine Fahrzeugabgabe von 1‘320 Euro bezahlen muss. Sollte er die Schilder im November beziehen, so hat er für das gesamte Jahr, in welchem das Fahrzeug in Verkehr gesetzt wird, die Abgabe zu bezahlen.
Quelle: Capital.gr
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