Weniger Steuern auf den Fahrzeugen ab 2015
Die Eigentümer von Fahrzeugen sollen ab 2015 weniger Steuern,
wie Fahrzeugabgaben, mutmassliches Einkommen aufgrund der berechneten Fahrzeugauslagen
und Luxussteuern bezahlen.
Das Finanzministerium schlägt grundlegende Änderungen in
allen Bereichen der Fahrzeugbesteuerung vor, aus welchen sich ein neutrales Ergebnis
im Finanzplan ergibt, jedoch mit inländischen Senkungen der Steuern, welche –
gemäss den Berechnungen – zur Beseitigung des Massenphänomens der Hinterlegung
der Fahrzeugschilder führen wird. Mit wenigen Worten soll die Beschränkung der
Hinterlegung die Senkungen finanzieren.
Zentrale Punkte des Vorschlags, welcher der politischen
Führung des Finanzministeriums unterbreitet wurde, sind die Aufhebung der
Luxussteuer, die heute auf teure Fahrzeuge auferlegt wird, die Senkung um 30%
der mutmasslichen Auslagen für Fahrzeuge und folglich die Senkung um 30% der
Luxussteuer, die mit 5%-10% auf den berechneten jährlichen mutmasslichen Auslagen
für das Fahrzeug mit einem Alter von bis zu 10 Jahren berechnet wird.
Der Finanzschlüssel, der die oben genannten Senkungen
erlauben wird, versteckt sich hinter dem neuen System zur Berechnung der
jährlichen Fahrzeugabgabe, das – wie von Mitarbeitern des Vize-Finanzministers,
G. Mavragani, angemerkt –zum drastischen Rückgang des Massenphänomens der
Hinterlegung der Fahrzeugschilder führen wird.
Die Sonderkommission, die im Finanzministerium gebildet
wurde mit der Aufgabe der Änderungen in der Besteuerungsart der Fahrzeuge, hat
sich drei Monate intensiv damit beschäftigt. Sie hat die angewandten
Besteuerungssysteme von Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten der EU, aber auch in
Amerika bewertet und sind zu einem Paket von Vorschlägen gelangt, welche zu
grossen Veränderungen führen werden.
Das holländische Model: Dasjenige Model, welches am meisten
das Interesse der Kommission geweckt hat, war das sogenannte holländische
Model. Dieses sieht die Berechnung der Fahrzeugabgabe auf monatlicher Basis
vor, je nach Kilometer, die das Fahrzeug zurücklegt. Gemäss diesem Model wird
jedes Fahrzeug mit einem GPS ausgestattet, das elektronisch die Daten aufzeichnet
und an eine zentrale Stelle weiterleitet. Die Belastung im holländischen Model
beläuft sich auf 0,03 Euro pro Kilometer. Dies bedeutet, dass sich bei 10‘000
Kilometer jährlich die Fahrzeugabgabe auf 300 Euro beläuft.
Die holländische Regierung hat im Jahr 2010 über dieses
Model abgestimmt, um es im Jahr 2012 einzuführen, wobei es jedoch bis heute
nicht angewandt wird. Die damaligen Berechnungen zeigten, dass – aufgrund der
holländischen Gegebenheiten – 59% der Fahrzeugeigentümer weniger Abgaben
bezahlen müssten, für 25% der Eigentümer hätte sich keine Veränderung ergeben,
während 16% eine Mehrbelastung erfahren hätte. Der Finanzplan wäre neutral
ausgefallen. Wie klar wird, gibt es mit einem solchen Model nicht den
geringsten Grund, die Schilder zu hinterlegen, da die Fahrzeugabgaben mit einer
geringeren Nutzung des Fahrzeuges gering
ausfallen können.
Dieses Model wird in den Buchten von Serbien als ideal
angesehen. Zuständige Führungskräfte erachten es jedoch als schwierig in seiner
Anwendung und merken an, dass es ähnliche alternative Lösungen gibt.
Eine solche Lösung, welche ebenfalls auf Tisch gelegt wurde,
betrifft die eventuelle Möglichkeit der monatlichen Bezahlung der Abgaben durch
die Steuerpflichtigen und folglich ebenfalls die monatliche Hinterlegung der
Fahrzeugschilder. Definitive Entscheidungen wurden noch nicht getroffen, aber
wie zuständige Quellen mitteilen „warten Sie ab, und Sie werden erstaunt sein…“.
Erwähnenswert ist, dass letztes Jahr mehr als 100‘000
Fahrzeugeigentümer es vorzogen, ihr Fahrzeug dauerhaft zu parken als Abgaben,
Versicherungen aber auch die Luxussteuer zu bezahlen. Nur aus der Hinterlegung
der 100‘000 Fahrzeugschilder ergibt sich ein Verlust von ca. 35 Mio. Euro.
Tatsächlich erreichte die Zahl der Hinterlegungen seit 2009 die Zahl von 750‘000.
Der Beschluss bezüglich der Aufhebung der Luxussteuer, welche
heute beim Kauf von teuren Fahrzeugen auferlegt wird, scheint endgültig zu sein.
Sie wird als die in den letzten Jahren am meisten gescheiterte Steuer betrachtet.
Über die Bestimmung, welche die Luxussteuer mit einem Satz von
10% bis und mit 30% für Fahrzeuge mit einem Bruttopreis (Herstellerpreis) ab 17‘000
Euro und mehr vorsieht, wurde im Jahr 2010 abgestimmt. Damals schätzte das
Finanzministerium jährliche Einnahmen für die Staatskasse in der Höhe von 100
Mio. Euro (zusammen mit der Luxussteuer auf Silber, Kunstwerke, Lederwaren
usw.). Aus dieser Steuer flossen letztes Jahr gerade mal 2 Mio. Euro in die
Staatskasse.
„Es handelt sich um eine fast gleichgültige Steuer“
erwähnten zuständige Quellen und erklären, dass einerseits die Gesamteinnahmen
unerheblich sind und andererseits die Steuer auf dem Markt keinen Schaden mehr
anrichtet. Ohnehin können die jährlichen Fahrzeugverkäufe mit einem Bruttopreis
von über 17‘000 Euro heute an einer Hand abgezählt werden.
Quelle: Ta Nea – To Bhma
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