„Xaratsi“ ist verfassungswidrig laut dem Obersten Gerichtshof Griechenlands
Gemäss dem „brisanten“ Beschluss der 4. Abteilung des
Obersten Gerichtshofes (Areopag) ist das in den Jahren 2011 bis 2012 bezahlte
„Xaratsi“ (EETIDE: Ausserordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen)
mittels der Stromrechnung verfassungswidrig, was im Stab der Regierung einen
Schock hervorrufen wird, da sie aus der EETIDE grosse Summen eingenommen hat
und die Erhebung der Abgabe in ihrer neuen Form (als EETA in Raten) für das
Jahr 2013 noch im Gang ist.
Sollte die Verfassungswidrigkeit auch in den nächsten
gerichtlichen Stadien überwiegen, wäre der Staat gezwungen, 2 Mrd. Euro
zurückzuerstatten!
Wegen der festgestellten Verfassungswidrigkeit und der
knappen Mehrheit (3:2), mit welcher der aktuelle Beschluss gefasst wurde, wird
die Sache nun zur endgültigen Beurteilung an das Plenum des Areopags
weitergeleitet. Es sei angemerkt, dass das Plenum des Obersten
Verwaltungsgerichtshofes die Einnahme des EETIDE mit Mehrheitsbeschluss als
verfassungsmässig befunden hat.
Nun befindet die 4. Abteilung des Areopag (293/14) die
Regelung in ihrer Gesamtheit als verfassungswidrig, aber auch gegen das Erste
Zusatzprotokoll, das die Vermögensrechte schützt, der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossend. Falls der Senat des Areopags sich
dieser Ansicht anschliesst, wird die Sache an den Obersten Sondergerichtshof zu
verweisen sein, da es eine Kollision mit dem Obersten Verwaltungsgerichtshof geben
wird. Dieses Prozedere wird allerdings einschlägigen Informationen zufolge
mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Ebenfalls befand der Areopag, dass es sich beim „Xaratsi“
nicht um eine Abgabe, sondern um eine Steuer handelt, während ihre Erhebung
gegen das 1. Zusatzprotokoll der EMRK verstösst. Auch verletzt das „Xaratsi“
eine Vielzahl von Verfassungsbestimmungen, betonen Mitglieder des Areopag, wie:
- Art. 2, der die Würde und den Wert der Bürger schützt,
- Art. 4, der die Gleichheit zwischen den Bürgern auferlegt,
- Art. 20, der das Recht der Bürger auf Anrufung der Gerichte schützt,
- Art. 21, der die Familie schützt, und
- Art. 78, der klarstellt, dass eine Steuer nur erhoben werden kann, sofern sie gesetzlich vorgesehen ist.
Der in dieser Sache berichterstattende Richter des Areopag,
Georgios Sakkas, hatte sich während der Verhandlung der Sache für die Ansichten
des Plenums des Obersten Verwaltungsgerichtshofes ausgesprochen, so wie diese
zu Gunsten der Verfassungsmässigkeit der EETIDE, aber auch bezüglich der
Verfassungswidrigkeit der Stromabschaltung (als vorgesehene Sanktion im Fall
der Nichtbegleichung der EETIDE) formuliert wurden.
Den Areopag beschäftigte der Antrag des griechischen
Finanzministers, Giannis Stournaras, mit welchem er die Aussetzung des Urteils
Nr. 1101/2012 des mehrköpfigen Landgerichts Athen verlangt. Mit diesem letzten Urteil
wurde die Erhebung der Liegenschaftenabgabe mittels der Stromrechnung der DIE als
verfassungswidrig und illegal befunden worden.
Quelle: imerisia.gr
Relevante Artikel:
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.