Gerichtsurteile jagen Haushaltsplan in die Luft



Ein „Bombardement“ gerichtlicher Urteile der in den letzten Jahren verabschiedeteten Gesetze verursacht der Regierung ernsthafte Probleme und speziell dem Wirtschaftsstab, der sich beeilt, diese zu ….. entschärfen. 
 
Mit Speerspitze den Obersten Gerichtshof (StE), aber auch den Rechnungshof, bauen die Richter Stück für Stück der Basispunkte des Memorandums ab und jagen so oft den Haushaltsplan in die Luft. Und dies zu einem Zeitpunkt, als der StE die Gesamtheit des Memorandums aus Gründen der nationalen Notwendigkeit als verfassungskonform erachtet hat. 

Ohne in den meisten Fällen das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die leeren Kassen zu untersuchen, jedoch mit dem alleinigen „Evangelium“ die Verfassung, erachten die Gerichte gewisse der wichtigsten Gesetzgebungen der letzten Regierungen als verfassungswidrig und verursachen dem Finanzminister, G. Stournaras, damit Kopfzerbrechen. Charakteristisch ist, dass nach einem kürzlich ergangenen Urteil, das die Kürzungen bei den Uniformierten für rechtswidrig befand, der Gesundheitsminister, Adonis Georgiadis, auf eine ihm gestellte diesbezügliche Frage antwortete: „So viel Gerichtsurteile auch ergehen mögen, wir können uns kein Geld aus dem Rippen schneiden.“ 

Speziell im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Themen und Gerichtsurteilen, die rückwirkende Zahlungen von Gehältern oder Renten verfügen, stellt die griechische Regierung sich somit auf die Zahlung der geschuldeten Gelder in … Raten ein. 

In jedem Fall zeigen die wiederholten gerichtlichen „Schläge“, dass viele Gesetze unter dem erstickenden Druck Troikas schnell geschrieben und verabschiedet wurden, weshalb die Minister die vielen verfassungsrechtlichen Hindernisse nicht zur Kenntnis genommen haben. 

Die von den Richtern verkündeten „explosiven“ Urteile haben sich in den letzten Monaten erhöht und bedrohen die gesamte Wirtschaftspolitik der Regierung. Einige der charakteristischsten gerichtlichen Interventionen, die den ohnehin schon leeren Kassen viele… Millionen kosten:

  • Vor wenigen Tagen wurde die erste „Arbeitsreserve“ (Zwangssuspendierung) auf dem öffentlichen Sektor, die 2011 mit dem ersten Memorandum bzw. Gesetz N. 4024/2011 vorgesehen wurde, für rechts- und verfassungswidrig befunden. Obwohl das Urteil sich auf rund 480 Bedienstete bezieht, von denen viele pensioniert worden sind, öffnet es den Weg für Wiedereinstellungen in ihren Dienststellen, aber auch die Einforderung des Teils, um den ihr Gehalt gekürzt worden ist, als sie in „Reserve“ gesetzt wurden (sie erhielten 70% ihres Gehalts).
  • Nach dem Urteil bezüglich begünstigendes System der Aufnahme für Kinder aus Familien mit drei Kindern oder kinderreichen Familien an Universitäten und technischen Hochschulen weiss das Bildungsministerium nicht, wie ihm geschieht. Der StE befand eine seit Jahrzehnten geltende Massnahme für verfassungswidrig und betonte, dass die konkreten Kandidaten nicht zu Lasten anderer „belohnt“ werden dürfen. Das Ministerium ist nun aufgefordert, das gesamte System der „Umschreibungen“ zu ändern, damit es kein Problem mit den Drei-Kind- und kinderreichen Familien gibt.
  • Ein ungeheures Problem für die Regierung schuf auch das neulich ergangene Urteil, das die Erhebung der ETMEAR (Sonderabgabe zur Senkung der Luftverschmutzung) für verfassungs- und gesetzeswidrig befand. Der StE betonte, dass es sich um eine Steuer und nicht um eine gegenleistungsbasierte Abgabe handelt. Das Urteil wurde an den Senat verwiesen und die Regierung macht sich Sorgen.
  • Vor wenigen Wochen verursachte der StE grosse Betretenheit bei der Regierung, als er die Gehaltskürzungen des Jahres 2012 der Uniformierten für verfassungswidrig befand, was bedeutet, dass ihr vor den erfolgten Kürzungen geltender Besoldungsstatus wiederhergestellt werden muss. Obwohl noch auf rechtskräfige Urteile gewartet wird, ist nicht auszuschliessen, dass es Massenklagen von Uniformierten geben wird, die auch rückwirkende Vergütungen beanspruchen und diese einen grossen Teil des primären Haushaltsüberschusses „wegradieren“ werden.
  • Ein kürzlich ergangenes Urteil des Senats des Obersten Verwaltungsgerichtshofs bot den erneuten Kürzungen der Abfindungen Einhalt. Das Urteil bezieht sich auf Kassen, die keinerlei Zuschüsse aus dem staatlichen Haushaltsplan oder aus sonstigen Sozialmiteln erhalten, sondern sich nur auf die Beiträge der Beschäftigten stützen (DEI, OTE, ELTA, Kasse der Bankangestellten, der Militärs, von 11 Fürsorgeträgern privater Bediensteter, des Hotelpersonals, der Arbeitnehmer im Handel und der Hafenarbeiter). Auf Basis dieses Urteils öffent sich auch der Weg zur Senkung von Beiträgen, die für den Erhalt der Abfindung auf die Zusatzbezüge der Versicherten erhoben werden, falls ihre in Rede stehenden Zusatzbezüge gesenkt worden sind.
  • Aber auch der Oberste Rechnungshof befand die Abfindungskürzung bei 20‘521 öffentlich Bediensteten für verfassungswidrig, welches Urteil einen „Tsunami“ von Forderungen mit unberechenbaren Kosten verursacht.
  • Zu grossen Kopfschmerzen entwickelt sich das Urteil für die Regierung, mit dem die Besteuerung der Zulagen der Akademiker für verfassungswidrig befunden wurde, die sich auf die Teilnahme an Konferenzen und die Aktualisierung der Bibliothek beziehen. Die Urteilsbegründung ist, dass diese Zulagen nicht als Einkommen gelten und folglich nicht besteuert werden dürfen, und der Staat muss alle als rechtswidrige Besteuerung geltenden Beträge als „überhöht Bezahlte“ zurückerstatten.
  • Der StE befand vor einigen Monaten die „Regulierung“ der Schwarzbauten gemäss Gesetz 4014/2012 als verfassungswidrig, was 500‘000 Immobilieneigentümer betraf, die - obwohl sie gezahlt hatten - damit „in der Luft“ hingen. Viele dieser Eigentümer können eine Rückerstattung von Geldern einfordern oder unter das neue „Gesetz Kalafatis“ gestellt werden, wobei jedoch nicht auszuschliessen ist, dass auch dieses nach Jahren als verfassungswidrig erklärt werden könnte.
  • Der StE befand kürzlich die Einheitliche Liegenschaftensteuer und die Sonderabgabe auf Liegenschaften, die zwangsenteignet worden sind, für verfassungswidrig.

Ein enormes Problem schuf das Urteil des Obersten Rechnungshofs über den Verkauf der 28 Liegenschaften des Fiskus per „sale and lease back“. Die Vorbehalte drohten die Ausschreibung zu sprengen, die Einnahmen von 262 Mio. Euro einbrachte. Zum Nachdenken regte schliesslich auch das Urteil bezüglich einer anderen aufsehenerregenden Sache an, nämlich der Errichtung des Komplexes „The Mall Athens“. Nach 7 Jahren wurde das Gebäude als „Schwarzbau“ eingestuft und eine Umweltstudie verlangt. 

Richterbesoldung – Die Richter spendieren, die Richter trinken…
Es sind nicht Wenige, die glauben, dass die Richter für die auch ihnen auferlegten Kürzungen oftmals rachsüchtig gegen die Regierung agieren .

Sie sind sogar zum Objekt kritisierender Kommentare geworden, weil das Besoldungsgericht – das sich aus Richtern und Akademikern zusammensetzt – die Rückkehr der Bezüge der Justizbeamten auf das Niveau vor dem zweiten Memorandum, also vor Juli 2012, beschloss.

Gleichzeitig befanden sie, dass 25% ihrer Bruttoleistungen steuerfrei sein sollte, d.h. dass auch für sie der begünstigende Status der Minister gelten solle. Detailliert wurde befunden, dass die kontinuierlich gemachten Leistungssenkungen (ca. 50%) der Gerichtsfunktionäre und die Pflicht zur rückwirkenden Rückerstattung ihrer Leistungen, die sie von Gesetzes wegen erhalten hatten, gegen Art. 26, 87 und 88 der Verfassung verstösst. Der Beschluss bezieht sich auf den Grundsatz der Unterscheidung der drei Funktionen (Legislative, Exekutive und Judikative), der sie als äquivalent und gleichwertig betrachtet. 

Obwohl das Urteil des Besoldungsgerichts in absolutem Einklang mit der Verfassung stand, rief es heftige Reaktionen von Seiten anderer Gruppen Beschäftigter, aber auch der Regierung hervor, die Gelder auftreiben muss, um die Forderungen der zigtausend Justizbeamten zu decken. Zur gleichen Zeit übt die Troika Druck auf die Regierung aus, Wege zu finden und die gerichtlichen Urteile zu umgehen, und spielt auf erneute Kürzungen bei Gehältern der Bediensteten an, die von den Gerichten Recht erhalten. 

„Zerschmetternde“ Gerichtsfälle

  • Verfassungswidrigkeit der Besoldungskürzungen der Uniformierten, die auf das Niveau vor Juli 2012 zurückkehren müssen.
  • Die Abfindungskürzungen bei Arbeitnehmern staatlich nicht subventionierter Kassen sind rechtswidrig.
  • Die auf Basis des Gesetzes N. 4024/2011 erfolgte Zwangssuspendierung („Arbeitsreserve“) öffentlich Bediensteter ist rechtswidrig.
  • Die Erhebung der Emissionsabgabe auf die Rechnungen der DEI ist verfassungswidrig und nicht rechtmässig.
  • Die Regulierung der Schwarzbauten auf Basis der sog. „Lex Papakonstantinou“ (N. 4014/2011) ist verfassungswidrig.
  • Der Rechnungshof befand die Abfindungskürzung bei über 20‘000 öffentlich Bediensteten für verfassungswidrig.

                                             
Quelle: imerisa.gr

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