Kreditvergaben in Schweizer Franken durch griechische Banken



Eine grosse Anzahl an Konsumenten, ca. 70‘000 Kreditnehmer, erhielten v.a. zwischen 2006 und 2009 Hypothekarkredite in Schweizer Franken, ohne die Gefahren des Devisenrisikos zu kennen. Der von den Kreditinstituten als einfache Hypothek präsentierte Kredit war in Wirklichkeit ein Investmentportfolio mit hohem Risiko. Der Kreditnehmer hätte von einem Fachmann und einer qualifizierten Person der kreditgebenden Bank über eine künftige ernste Veränderung des Wechselkurses und die Art, mit welcher eine solche Änderung die Rückzahlung seines Kredites beinflussen könnte, informiert werden müssen, um das von ihm eingegangene Risiko abwägen zu können. Im oben genannten Zeitraum fehlten qualifizierte Angestellte, wie dies die Banken hätten haben müssen und folglich wurden die Kreditnehmer nicht entsprechend informiert. 

Ein Kredit in einer fremden Währung verbindet zwei Variablen, den Wechselkurs der Devisen und die Zinsen. Die Banken benützten die tiefen Zinsen der Hypothekarkredite in Schweizer Franken als Köder, um so die Konsumenten anzuziehen. Gleichzeitig versicherten sie den potenziellen Kreditnehmern, dass der Wechselkurs positiv zum Euro stehe, stabil sei und dass ein eventueller Verlust, dass der Kreditnehmer in Zukunft aufgrund einer Veränderung des Devisenwechselkurses zu Lasten des Euro haben würde, in jedem Fall kleiner als den durch den niedrigen Zinssatz erzielte Nutzen ist. 

Um ihre Kreditvergaben zu fördern, hatten die Banken mit verschiedenen Vermittlern Vereinbarungen getroffen, welche jedoch über keinerlei Finanzkenntnisse und den Verkauf von Bankprodukten aufwiesen. Bauunternehmer, Autohändler und „Scharlatane“ (Berater). Mit dem einzigen Grundsatz ihres persönlichen Nutzens fungierten sie lediglich als Vermittler für Kreditvereinbarungen, selbstverständlich ohne den Kreditnehmer zu informieren. Welche Informationen könnten ohnehin von Nicht-Kennern der Sache und unzulänglichen Vermittlern weitergegeben werden?

In der Zwischenzeit hat sich der Schweizer Franken gegenüber dem Euro deutlich gestärkt, mit dem Resultat, dass sich der anfänglich geschuldete und in Schweizer Franken aufgenommene Kreditbetrag deutlich erhöht hat (der Wechselkurs Euro/CHF stand im Jahr 2006 bei 1,60 Euro, während er heute bei 1,20 Euro liegt, was bedeutet, dass die Kreditnehmer heute um einen ca. 25% höheren Betrag im Vergleich zum von ihnen aufgenommenen Kredit zurückbezahlen müssen). Eine grosse Belastung ist die Kommission für den Kauf des Schweizer Frankens bei jeder Einzahlung (Zahlung der Kreditrate), welche Kommission die Banken gegenüber den Kreditnehmern „kunstvoll“ als Zusatzkosten bezeichnen. 

Auf der anderen Seite haben die Banken – über ausreichende Fachkenntnisse und Zugang zu internationalen Wirtschaftsdaten (siehe Informationen des Internationalen Währungsfonds 2006 über die bevorstehende Abwertung des Euro um 30%) verfügend - darauf geachtet, ihr Währungsrisiko bei der Auszahlung der Kreditbeträge aus dem Interbankenmarkt mit Kreditderivaten oder ähnliche Sicherheiten wirkungsvoll zu kompensieren (Hedges, Devisenswaps, Futures, etc.). Die meisten der Kredite wurden ohne das Wissen der Kreditnehmer verkauft oder an einen Fonds zediert. 

Im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen der Kreditinstitute zur pflichtbewussten Vergabe von Krediten an die Konsumenten (wie vom griechischen und europäischen Recht abgeleitet, aber auch von den wiederholten Empfehlungen der Europäischen Zentralbank sowie des Wirtschafts- und Währungsausschusses und des Europäischen Parlaments) hätten die Banken ihren Kreditnehmern all ihre Fachkenntnisse über das Währungsrisiko dieser Kredite weitergeben müssen, aber auch deren Absicherung, sowohl zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme als auch während der Zeit der allmählichen Abschwächung des Euro gegenüber dem Schweizer Franken. Leider jedoch haben sich die Banken nachgewiesenermassen nicht an ihre Verpflichtung zur pflichtbewussten Kreditvergabe gehalten. Es sei angemerkt, dass das Fehlen von Informationen bezüglich Währungsrisikos seitens der Banken vom Kreditnehmer nicht kompensiert werden kann, da dieser – auch wenn er Ökonom sein sollte – nicht über die spezielle Fachkenntnis in diesem Bereich verfügt, um vollständig die Variabilität solcher Arten von Transaktionen und das von ihm mit einem solchen Kredit übernommene hohe Risiko verstehen kann. 

Als nun das Währungsrisiko (schnelle Veränderung des Währungskurses zwischen Euro und Schweizer Franken) real wurde, hat dies nur die Kreditnehmer getroffen, bzw. – aufgrund des Fehlens von Informationen und des Schutzes der Konsumenten – haben die Banken einen grossen Gewinn erzielt, da sie heute die Differenz zwischen dem heutigen Währungskurs (Kurs der zur Rückzahlung des Kreditraten herangezogen wird) und dem Währungskurs, mit welchen die Banken den Betrag dieser Kredite zum Auszahlungzeitpunkt „gesichert“ haben (mit Kreditderivaten oder Sicherheiten). Zusätzlich erhalten die Banken weiterhin die Kommission für den Kauf des Schweizer Frankens bei jeder monatlichen Rückzahlungsrate des Kredites zu Lasten des Kreditnehmers. 

Dieser Fall hebt die Verantwortung der griechischen Banken hervor, indem sie dieses Investmentprodukt ihren Kunden ohne die notwendigen Informationen vor der Vertragsunterzeichnung gefördert haben und ohne das Währungsrisiko abzusichern, haben sie ein akutes soziales Problem geschaffen. Vorläufig, wobei die Kreditinstitute sich weiterhin nicht an den geltenden Gesetzesrahmen halten und sich gleichzeitig die Reaktionen sowohl der europäischen Bürger als auch der Konsumentenorganisationen bezüglich der Methoden der Banken anhäufen, wählt der Staat die „ohrenbetäubende Stille“. Im Gegensatz dazu, entschied sich die ungarische Regierung für eine gesetzliche Regelung zur Bewältigung des genau gleichen Problems. 

Obwohl während dieser ganzen Zeit die Banken keine Anzeichen zur Zusammenarbeit mit den Kreditnehmern gegeben haben, verlangen sie von diesen, ihren Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen. 

Deshalb ist heute der einzige Weg und das einzige Mittel zum Schutz der Kreditnehmer – Konsumenten die Anrufung der Gerichte, da die oben erwähnte Praxis der Banken rechtlich fragwürdig ist. Die Kreditnehmer können mit Klage die Rückführung ihres Kredites zum ursprünglichen Währungskurs verlangen und die Beseitigung der missbräuchlichen Vertragsklauseln. Die ersten Schritte in diese Richtung sind sehr ermutigend. 

Artikel von Giorgos Dalianis, CEO Artion A.E. 

Quelle: capital.gr

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