Kreditvergaben in Schweizer Franken durch griechische Banken
Eine grosse Anzahl an Konsumenten, ca. 70‘000 Kreditnehmer,
erhielten v.a. zwischen 2006 und 2009 Hypothekarkredite in Schweizer Franken,
ohne die Gefahren des Devisenrisikos zu kennen. Der von den Kreditinstituten
als einfache Hypothek präsentierte Kredit war in Wirklichkeit ein
Investmentportfolio mit hohem Risiko. Der Kreditnehmer hätte von einem Fachmann
und einer qualifizierten Person der kreditgebenden Bank über eine künftige
ernste Veränderung des Wechselkurses und die Art, mit welcher eine solche
Änderung die Rückzahlung seines Kredites beinflussen könnte, informiert werden
müssen, um das von ihm eingegangene Risiko abwägen zu können. Im oben genannten
Zeitraum fehlten qualifizierte Angestellte, wie dies die Banken hätten haben
müssen und folglich wurden die Kreditnehmer nicht entsprechend informiert.
Ein Kredit in einer fremden Währung verbindet zwei
Variablen, den Wechselkurs der Devisen und die Zinsen. Die Banken benützten die
tiefen Zinsen der Hypothekarkredite in Schweizer Franken als Köder, um so die
Konsumenten anzuziehen. Gleichzeitig versicherten sie den potenziellen
Kreditnehmern, dass der Wechselkurs positiv zum Euro stehe, stabil sei und dass
ein eventueller Verlust, dass der Kreditnehmer in Zukunft aufgrund einer
Veränderung des Devisenwechselkurses zu Lasten des Euro haben würde, in jedem
Fall kleiner als den durch den niedrigen Zinssatz erzielte Nutzen ist.
Um ihre Kreditvergaben zu fördern, hatten die Banken mit
verschiedenen Vermittlern Vereinbarungen getroffen, welche jedoch über keinerlei
Finanzkenntnisse und den Verkauf von Bankprodukten aufwiesen. Bauunternehmer,
Autohändler und „Scharlatane“ (Berater). Mit dem einzigen Grundsatz ihres
persönlichen Nutzens fungierten sie lediglich als Vermittler für
Kreditvereinbarungen, selbstverständlich ohne den Kreditnehmer zu informieren.
Welche Informationen könnten ohnehin von Nicht-Kennern der Sache und
unzulänglichen Vermittlern weitergegeben werden?
In der Zwischenzeit hat sich der Schweizer Franken gegenüber
dem Euro deutlich gestärkt, mit dem Resultat, dass sich der anfänglich
geschuldete und in Schweizer Franken aufgenommene Kreditbetrag deutlich erhöht
hat (der Wechselkurs Euro/CHF stand im Jahr 2006 bei 1,60 Euro, während er
heute bei 1,20 Euro liegt, was bedeutet, dass die Kreditnehmer heute um einen
ca. 25% höheren Betrag im Vergleich zum von ihnen aufgenommenen Kredit
zurückbezahlen müssen). Eine grosse Belastung ist die Kommission für den Kauf
des Schweizer Frankens bei jeder Einzahlung (Zahlung der Kreditrate), welche
Kommission die Banken gegenüber den Kreditnehmern „kunstvoll“ als Zusatzkosten bezeichnen.
Auf der anderen Seite haben die Banken – über ausreichende Fachkenntnisse
und Zugang zu internationalen Wirtschaftsdaten (siehe Informationen des
Internationalen Währungsfonds 2006 über die bevorstehende Abwertung des Euro um
30%) verfügend - darauf geachtet, ihr Währungsrisiko bei der Auszahlung der
Kreditbeträge aus dem Interbankenmarkt mit Kreditderivaten oder ähnliche
Sicherheiten wirkungsvoll zu kompensieren (Hedges, Devisenswaps, Futures,
etc.). Die meisten der Kredite wurden ohne das Wissen der Kreditnehmer verkauft
oder an einen Fonds zediert.
Im Rahmen der rechtlichen Verpflichtungen der
Kreditinstitute zur pflichtbewussten Vergabe von Krediten an die Konsumenten
(wie vom griechischen und europäischen Recht abgeleitet, aber auch von den
wiederholten Empfehlungen der Europäischen Zentralbank sowie des Wirtschafts-
und Währungsausschusses und des Europäischen Parlaments) hätten die Banken
ihren Kreditnehmern all ihre Fachkenntnisse über das Währungsrisiko dieser
Kredite weitergeben müssen, aber auch deren Absicherung, sowohl zum Zeitpunkt
der Kreditaufnahme als auch während der Zeit der allmählichen Abschwächung des
Euro gegenüber dem Schweizer Franken. Leider jedoch haben sich die Banken
nachgewiesenermassen nicht an ihre Verpflichtung zur pflichtbewussten
Kreditvergabe gehalten. Es sei angemerkt, dass das Fehlen von Informationen
bezüglich Währungsrisikos seitens der Banken vom Kreditnehmer nicht kompensiert
werden kann, da dieser – auch wenn er Ökonom sein sollte – nicht über die
spezielle Fachkenntnis in diesem Bereich verfügt, um vollständig die
Variabilität solcher Arten von Transaktionen und das von ihm mit einem solchen
Kredit übernommene hohe Risiko verstehen kann.
Als nun das Währungsrisiko (schnelle Veränderung des
Währungskurses zwischen Euro und Schweizer Franken) real wurde, hat dies nur
die Kreditnehmer getroffen, bzw. – aufgrund des Fehlens von Informationen und des
Schutzes der Konsumenten – haben die Banken einen grossen Gewinn erzielt, da
sie heute die Differenz zwischen dem heutigen Währungskurs (Kurs der zur
Rückzahlung des Kreditraten herangezogen wird) und dem Währungskurs, mit
welchen die Banken den Betrag dieser Kredite zum Auszahlungzeitpunkt „gesichert“
haben (mit Kreditderivaten oder Sicherheiten). Zusätzlich erhalten die Banken
weiterhin die Kommission für den Kauf des Schweizer Frankens bei jeder
monatlichen Rückzahlungsrate des Kredites zu Lasten des Kreditnehmers.
Dieser Fall hebt die Verantwortung der griechischen Banken
hervor, indem sie dieses Investmentprodukt ihren Kunden ohne die notwendigen Informationen
vor der Vertragsunterzeichnung gefördert haben und ohne das Währungsrisiko
abzusichern, haben sie ein akutes soziales Problem geschaffen. Vorläufig, wobei
die Kreditinstitute sich weiterhin nicht an den geltenden Gesetzesrahmen halten
und sich gleichzeitig die Reaktionen sowohl der europäischen Bürger als auch der
Konsumentenorganisationen bezüglich der Methoden der Banken anhäufen, wählt der
Staat die „ohrenbetäubende Stille“. Im Gegensatz dazu, entschied sich die
ungarische Regierung für eine gesetzliche Regelung zur Bewältigung des genau
gleichen Problems.
Obwohl während dieser ganzen Zeit die Banken keine Anzeichen
zur Zusammenarbeit mit den Kreditnehmern gegeben haben, verlangen sie von
diesen, ihren Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.
Deshalb ist heute der einzige Weg und das einzige Mittel zum
Schutz der Kreditnehmer – Konsumenten die Anrufung der Gerichte, da die oben
erwähnte Praxis der Banken rechtlich fragwürdig ist. Die Kreditnehmer können
mit Klage die Rückführung ihres Kredites zum ursprünglichen Währungskurs
verlangen und die Beseitigung der missbräuchlichen Vertragsklauseln. Die ersten
Schritte in diese Richtung sind sehr ermutigend.
Artikel von Giorgos Dalianis, CEO Artion A.E.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen
Besten Dank für Ihren Kommentar.