Zession der nicht vereinnahmten Mietzinsen des Jahres 2013 bleibt bestehen



Mit dem vom Parlament zugestimmten Universalgesetz, das u.a. erneute Änderungen in der Steuergesetzgebung vorsieht, wurde das entstandene Durcheinander bezüglich Zession der nicht vereinnahmten Mietzinse an den Staat etwas in Ordnung gebracht. 

Im Universalgesetz wird unter Art. 64A § 31 bestimmt, dass die nicht vereinnahmten Mietzinse sowie Zinsen im Jahr 2013 an den Staat zediert werden können.

Im vor einigen Tagen von Ch. Theocharis veröffentlichten Rundschreiben Δ12Α 1049261 ΕΞ18.3.2014 wurde erwähnt, dass gemäss Art. 26 N. 4223/2013 das Verfahren der Zession solcher Einnahmen, welche in den Bestimmungen Art. 4 § 7 N. 2238/1994 festgelegt sind, ab 1. Januar 2014 aufgehoben wurde (siehe hierzu unseren Artikel „Deklaration der nicht vereinnahmten Mietzinse Steuerjahr 2013“). 

Nun wird mit der Regelung im Universalgesetz genau dieses Rundschreiben grundsätzlich wieder aufgehoben und die darin erwähnte Regelung ist nicht mehr in Kraft. 

Konkret

Mit Beschluss POL 1051/6.3.2014 wurde die Ergänzung der Codes 655-656 in der Einkommenssteuerdeklaration, welche genau diese nicht vereinnahmten Einkommen betrafen, aufgehoben. Der Steuerpflichtige hätte jedoch die nachweislich nicht vereinnahmten Mietzinse in einer handschriftlichen Änderungsdeklaration ergänzen und direkt dem Leiter der DOY einreichen können, welcher dann eine Korrektur des Steuerbescheids vorgenommen hätte.

Da mit neuem Beschluss die Zession für das Jahr 2013 wieder möglich ist, gehen wir davon aus, dass entsprechend auch die Ergänzung oben erwähnter Codes möglich sein sollte (hierzu wurde jedoch noch nichts Konkretes veröffentlicht) und die nicht vereinnahmten Mietzinse werden dem Staat mit entsprechendem Antrag bei der zuständigen DOY zediert.

Die Berechnung der Steuer aufgrund der elektronisch eingereichten Steuererklärung erfolgt sodann auf den effektiv erzielten Mietzinseinnahmen sowie der vom Steuerpflichtigen zu entrichtende Steuervorschuss von 55% auf der berechneten Hauptsteuer.

Quelle: Abgestimmtes Universalgesetz / Protokoll Δ12Α 1049261 ΕΞ 18.3.2014 / POL. 1051/6.3.2014

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