Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte sowie persönlicher Andaben des Steuerpflichtigen mittels elektronischem Verfahren
Beschluss POL. 1123/30.4.2014
Änderungen
persönlicher Daten natürlicher Personen mittels elektronischer Einreichung des
Formulars M1
Die Änderungen persönlicher Daten natürlicher Personen
können nunmehr auf elektronischem Weg über die Anwendung TAXISNET erfolgen,
sofern die Personen Zugang dazu haben (persönlicher PIN und Passwort).
Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte (ID)
sowie persönlicher Angaben werden mit dem erforderlichen Formular M1 „Ausstellung
A.F.M./Änderungen Persönlicher Daten“, das im Internet unter www.gsis.gr aufgerufen werden kann, auf
elektronischem Weg eingereicht.
Im Speziellen hat der Steuerpflichtige, natürliche Person, die
Möglichkeit zur Änderung oder Ergänzung der auf der ID angegebenen persönlichen
Daten:
- Vor- und Nachname,
- Vor- und Nachname des Vaters,
- Vor- und Nachname der Mutter,
- Geburtsdatum sowie
- Angaben gemäss Tabelle b) des Formulars (Art der ID, ID-Nummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde),
- Wohnsitzadresse (wird dieselbe Adresse als Geschäftsadresse genutzt, wird nur die persönliche Wohnsitzadresse geändert),
- Telefonnummer,
- Fax-Nummer (sofern vorhanden).
Dieses elektronische Verfahren dient alternativ zum
persönlichen Erscheinen bei der DOY.
Sollte ein Steuerpflichtiger keinen Zugang zum TAXISNET
haben, so kann er sich elektronisch anmelden.
Information der DOY
Sobald die Änderungen/Ergänzungen mit dem Formular M1
durchgeführt sind, stehen diese Informationen der zuständigen DOY zur
Weiterverarbeitung zur Verfügung.
Handelt es sich um Änderungen der ID resp. persönlicher
Daten auf dieser, so werden diese Änderungen vorab auf ihre Richtigkeit hin
mittels Intranet geprüft. Bei allen übrigen Angaben werden die
Änderungen/Ergänzungen sofort ins Register übernommen.
Im Falle, dass sich aufgrund des Wohnsitzwechsels auch die
Zuständigkeit der DOY ändert, wird die bisherige DOY diese Überschreibung des
Steuerpflichtigen an die neue DOY durchführen.
Die generierte Bestätigung oben genannten Verfahrens wird
nicht gedruckt, jedoch in jedem Fall auf Antrag des Steuerpflichtigen ein
Nachdruck geliefert.
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