Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte sowie persönlicher Andaben des Steuerpflichtigen mittels elektronischem Verfahren



Beschluss POL. 1123/30.4.2014


Änderungen persönlicher Daten natürlicher Personen mittels elektronischer Einreichung des Formulars M1

Die Änderungen persönlicher Daten natürlicher Personen können nunmehr auf elektronischem Weg über die Anwendung TAXISNET erfolgen, sofern die Personen Zugang dazu haben (persönlicher PIN und Passwort). 


Änderungen der Wohnsitzadresse, Daten der Identitätskarte (ID) sowie persönlicher Angaben werden mit dem erforderlichen Formular M1 „Ausstellung A.F.M./Änderungen Persönlicher Daten“, das im Internet unter www.gsis.gr aufgerufen werden kann, auf elektronischem Weg eingereicht. 


Im Speziellen hat der Steuerpflichtige, natürliche Person, die Möglichkeit zur Änderung oder Ergänzung der auf der ID angegebenen persönlichen Daten:

  • Vor- und Nachname,
  • Vor- und Nachname des Vaters,
  • Vor- und Nachname der Mutter,
  • Geburtsdatum sowie
  • Angaben gemäss Tabelle b) des Formulars (Art der ID, ID-Nummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsbehörde),
  • Wohnsitzadresse (wird dieselbe Adresse als Geschäftsadresse genutzt, wird nur die persönliche Wohnsitzadresse geändert),
  • Telefonnummer,
  • Fax-Nummer (sofern vorhanden).

Dieses elektronische Verfahren dient alternativ zum persönlichen Erscheinen bei der DOY.

Sollte ein Steuerpflichtiger keinen Zugang zum TAXISNET haben, so kann er sich elektronisch anmelden. 


Information der DOY

Sobald die Änderungen/Ergänzungen mit dem Formular M1 durchgeführt sind, stehen diese Informationen der zuständigen DOY zur Weiterverarbeitung zur Verfügung. 


Handelt es sich um Änderungen der ID resp. persönlicher Daten auf dieser, so werden diese Änderungen vorab auf ihre Richtigkeit hin mittels Intranet geprüft. Bei allen übrigen Angaben werden die Änderungen/Ergänzungen sofort ins Register übernommen. 


Im Falle, dass sich aufgrund des Wohnsitzwechsels auch die Zuständigkeit der DOY ändert, wird die bisherige DOY diese Überschreibung des Steuerpflichtigen an die neue DOY durchführen. 


Die generierte Bestätigung oben genannten Verfahrens wird nicht gedruckt, jedoch in jedem Fall auf Antrag des Steuerpflichtigen ein Nachdruck geliefert.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

A.F.M. – Wer braucht eine Steuernummer in Griechenland

Rentner mit Wohnsitz im Ausland – Information des IKA-E.T.A.M.

Wie wurden im Antiken Griechenland Steuern erhoben? - Kurzer Exkurs