Griechen verfügen über unbewegliches Vermögen im Wert von 1 Billion Euro



Über unbewegliches Vermögen, das gesamt den objektiven Wert von 1 Billion Euro erreicht, verfügen die griechischen Steuerpflichtigen (natürliche Personen und Unternehmen). Die Zahl ergibt sich aus der Aufrechnung der objektiven Werte von Gebäuden, Grundstücken und Flurstücken, die zum ersten Mal im Rahmen der ENFIA aufgezeichnet wurde. Die Angaben des Finanzministeriums zeigt das sehr gute Verhältnis der Griechen zu unbeweglichem Vermögen. 


60% besitzen mindestens eine Liegenschaft

60% der Griechen besitzen mindestens eine Liegenschaft innerhalb der Bauplanungszone, wie Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ladenlokale und Büroräumlichkeiten. Der gesamte objektive Wert der Gebäude und Grundstücke beläuft sich auf 520 Mio. Euro. Wenn zu diesen auch die Flurstücke dazugerechnet werden, für welche der objektive Wert zum ersten Mal berechnet wurde, so erreicht der gesamte objektive Wert des unbeweglichen Vermögens der Griechen – wie angegeben – 1 Billion Euro. Wie hoch jedoch der tatsächliche Handelswert der Liegenschaften liegt, wurde nicht berechnet, aber sicherlich liegt er weitaus unter dem objektiven Wert. 


Objektive Werte vom Jahr 2007
Detaillierte Auswertung der Steuerdaten (Steuerdeklaration E9)


In der Steuerdeklaration E9 deklarierte und Innerhalb der Bauplanungszone gelegene Liegenschaften (unten stehend wird immer vom objektiven Wert und nicht vom Handelswert gesprochen, wobei die objektiven Werte auf den Daten im Jahr 2007 beruhen):

  • 5‘569‘336 Eigentümer verfügen über Gebäude (Wohnliegenschaften, Büros, Ladenlokale, Lagerräume usw.) und Grundstücke innerhalb der Bauplanungszone oder Gemeinden im Wert von 520,5 Mrd. Euro. Jede der Liegenschaften hat einen Durchschnittswert von 93‘456 Euro.
  • 2‘769‘177 Steuerpflichtige, d.h. fast 1 von 2, ist Kleinbesitzer, da der objektive Wert seines unbeweglichen Vermögens nicht über 50‘000 Euro liegt. Im Durchschnitt hat jeder dieser Eigentümer Liegenschaften im Wert von 22‘955 Euro.
  • 1‘356‘081 Steuerpflichtige verfügen über Gebäude innerhalb der Bauplanungszone mit einem objektiven Wert von 50‘000 bis 100‘000 Euro. Im Durchschnitt verfügt jeder Steuerpflichtige dieser Kategorie über Liegenschaften im Wert von 71‘404 Euro.
  • 881‘698 Steuerpflichtige verfügen über unbewegliches Vermögen im Wert von 100‘000 bis 200‘000 Euro. Der Gesamtwert ihrer Liegenschaften beläuft sich auf 122,2 Mrd. Euro oder durchschnittlich auf 138‘680 Euro pro Person.
  • 447‘587 Eigentümer verfügen über Liegenschaften im Wert von 200‘000 bis 300‘000 Euro.
  • 291‘322 Eigentümer verfügen über Liegenschaften im Wert von über 300‘000 Euro.
  • 114‘793 Steuerpflichtige oder gerade mal 2% der gesamten Eigentümer verfügen über Liegenschaften mit einem Gesamtwert von über 500‘000 Euro. Im Durchschnitt hat jeder dieser Eigentümer in dieser Kategorie unbewegliches Vermögen im Wert von 917‘779 Euro deklariert.
  • 27‘198 Eigentümer verfügen über Liegenschaft im Wert von über 1 Mio. Euro.
  • Die Steuerdeklaration E9 hat aufgezeigt, dass 492 Eigentümer über Wohnimmobilien mit einem Wert von über 5 Mio. Euro verfügen.

ENFIA 
Basierend darauf, dass sich der gesamte objektive Wert der Liegenschaften (Unternehmen und natürliche Personen) auf ca. 1 Billion Euro beläuft und die gesamt bestätigte Steuer ENFIA auf 3,2 Mrd. Euro geht hervor, dass die Steuerpflichtigen geladen sind, die ENFIA mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 0,32% zu bezahlen. Wird jedoch berücksichtigt, dass sich der objektive Wert weitaus über den tatsächlichen Preisen befindet, so erhöht sich der durchschnittliche Steuersatz der ENFIA erheblich. 


Im Wesentlichen scheint sich kein Nutzen aus den von den Steuerpflichtigen bezahlten Steuern zu ergeben. Bezeichnend dafür ist, dass sowohl die EETIDE (Xaratsi) als auch die ENFIA einzig kreiert wurden, um die Haushaltslücken im Etat zu decken. 


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