Steuerliche Anreize zur Rückführung von Kapital nach Griechenland



Drei von der Wirtschaftskommission der Regierung untersuchte Szenarien

Die Regierung prüft die Schaffung steuerlicher Anreize zur Rückführung von Kapital, das nach dem Jahr 2009 aus Griechenland ausgeführt wurde. Diese Anreize basieren auf wiederholten Anfragen der inländischen Banken, die versuchen, ihre Liquiditätslücken einzuschränken, d.h. die Differenz zwischen den vorhandenen Einlagen und den gestellten Krediten. 

Die Einlagen im griechischen Bankensystem belaufen sich heute auf ca. 163,2 Mrd. Euro, während sich die gestellten Kredite auf 214,35 Mrd. Euro bewegen, d.h. die Liquiditätslücke beläuft sich auf 51,1 Mrd. Euro. 

Es muss betont werden, dass diese Liquiditätslücke im Jahr 2013 54,7 Mrd. Euro betrug und im Jahr 2012 66,2 Mrd. Euro. Weiter ist erwähnenswert, dass die inländischen Banken diese Liquiditätslücke mit Zuschüssen der EZB und dem befristeten Liquiditätsmechanismus (ELA) der Bank von Griechenland decken. 

Die Wirtschaftspolitik beschreibend, betonte der Ministerpräsident, Antonis Samaras, u.a., dass „wichtige Initiativen zur Gewinnung von Einlagen“ unternommen werden, so dass „nunmehr jeder sein Geld in angenehmer Weise von hier oder vom Ausland aus zur Bank bringen kann“, und so „die Banken mehr Geld zur Verfügung haben, um es den Leuten zu geben“. 

Der Ministerpräsident bezieht sich hierbei direkt auf Aktionen, die der Kommission der Regierung von den Verwaltungen der grossen Handelsbanken vorgeschlagen wurden und mit der Übernahme von mutigen steuerlichen Anreizen in Verbindung stehen. 

Den Informationen zu Folge werden folgende Szenarien geprüft:

  1. Es sollen attraktive Anreize der Steueramnesie geschaffen werden. Diejenigen ausländischen Einleger, die ihre ausländischen Einlagezinsen deklariert haben, können ihre Einlagen innerhalb drei Jahren rückführen, ohne dafür besteuert zu werden.
  2. Ausländische Einleger, die ihre ausländischen Zinsen nicht deklariert haben, aber aus den Einkommenssteuerdaten hervorgeht, dass die Höhe der Auszahlungen gerechtfertigt ist, können das Kapital rückführen mit der Bezahlung einer Steuer von 5% - 10%.
  3. Kapital, das zu Investitionszwecken von über 500‘000 Euro genutzt wird, wird nicht besteuert.

Es scheint, dass sich Herr Chardoubelis das Ziel gesetzt hat, 20 Mrd. Euro vom Gesamtkapital von 60 Mrd. Euro, das in den letzten fünf Jahren ins Ausland geschafft wurde, rückzuführen.

Quelle: news.gr

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