„Griechenland hatte noch nie eine positive Einstellung gegenüber dem Unternehmertum“



Die Bürgerbeauftragte*, Kalliopi Spanou, spricht aufgrund ihrer reichen Erfahrung in den Grundsätzen des Unternehmertums über die moderne griechische Realität und macht auf die Probleme aufmerksam, aber auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Unternehmen. 


Kalliopi Spanou sagt u.a. aus, dass die vor etwa zehn Jahren aufgezeigten Probleme des Unternehmertums in Verbindung mit der öffentlichen Verwaltung bis heute fortbestehen. 


INTERVIEW

Athen, 30. September 2014


ER: Wo liegen die Hauptprobleme, welchen die Unternehmer heute begegnen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Behandlung Tausender Bürgerfälle? Haben sich diese in den letzten fünf Jahren der Krise verändert und in welche Richtung?


KS: Nebst der Frage der Liquidität – im Grad, der mit dem Bankenwesen im Zusammenhang steht –, ist ein grosser Teil des Problems in den Beziehungen zwischen den Unternehmen und dem Staat und seinen Behörden zu finden. Die Verwaltung reagiert nicht mit der Geschwindigkeit, der Klarheit und der Effektivität, die zur Unterstützung der Unternehmertätigkeit notwendig ist. Erhebliche Verzögerungen, komplexe Verfahren, aber auch häufige Änderungen des institutionellen Rahmens oder der ausgeübten Politik ändern die Voraussetzungen, aufgrund welcher die Unternehmen tätig sein müssen. 


Es ist z.B. nicht möglich, dass wegen der fehlenden Vorbereitung, Unternehmen nach vielen Jahren aufgefordert werden, Steuererleichterungen, die als Investitionsanreiz in bestimmten Vorzugsgegenden gewährt wurden, zurückzuerstatten, da im Nachhinein festgestellt wurde, dass diese nicht mit den Regeln der EU übereinstimmen. Eines der grossen Themen in der Beziehung Staat – Unternehmen sind offensichtlich die Steuern (MWST, Gewerbesteuer, usw.) und Versicherungsfragen (OAEE, IKA), die Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt der Betriebsbewilligung, aber auch die Zahlungsverzögerungen seitens des Staates sowie die öffentlichen Ausschreibungen und Lieferantenverträge. Ebenfalls beschäftigen Fälle, wie die Ablehnung von Investitionsprojekten, KMU-Förderungsprogrammen oder Garantieleistungen der griechischen Regierung für Bankkredite usw. . Viele dieser Probleme lösen sich durch das Eingreifen des „Bürgerbeauftragten“, der einvernehmlich vermittelt, um eine schnellere und flexible Lösung zu finden. 


Der „Bürgerbeauftragte“ hat das Thema der Beziehungen Unternehmertum – öffentliche Verwaltung bereits vor ca. zehn Jahren aufgezeigt. Die damals und noch heute bestehenden eruierten Probleme, die wir kennen oder – besser -, die wir lange ignorieren wollten. Wenn sich jedoch das Wirtschaftsumfeld nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für den öffentlichen Haushalt dramatisch verändert, werden die Bedingungen gefährlich explosiv. An diesem Punkt sind wir heute. 


ER: Was spornt das Unternehmertum an und was stoppt es? Könnten den zuständigen Trägern vom „Bürgerbeauftragten“ in diesem Zusammenhang gesetzliche – organisatorische Vorschläge unterbreitet werden?


KS: Der Staat trägt eine doppelte Rolle gegenüber dem Unternehmertum: Einerseits hat er zu Gunsten der Gesamtwirtschaft für seine freie Entwicklung zu sorgen. Andererseits hat er seitens der Unternehmer die Wahrung eines Pflichtenrahmens zu kontrollieren, der den Schutz eines breiteren Spektrums gesellschaftlicher Güter und der Gesellschaft, in der sie teilnehmen, gewährleistet (z.B. Beschäftigungs- und Umweltschutz, Beitrag an den finanziellen und übrigen Lasten mittels der Steuern und den Sozialbeiträgen). Das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Seiten in der Rolle des Staates muss von klaren und transparenten Regelungen festgelegt sein, die bei allen Unternehmen gleich angewandt werden. Dies jedoch passiert nicht in unserem Land. Im Gegenteil heben sich diese beiden Funktionen gegenseitig auf, und dies sogar im Nachhinein. 


Griechenland hatte nie eine besonders positive Einstellung zum Unternehmertum, während gleichzeitig die Schwächen oder Nachlässigkeiten der Verwaltung kurzfristig dem Vorteil einer bestimmten Anzahl von Unternehmen dienten. Jedoch ist die Unterstützung und Förderung des Unternehmertums nicht gleichbedeutend mit „Kronzeugenregelung“ oder – in Ausnahmefällen - der Begegnung der (welchen auch immer) Unternehmen, die ihren steuerlichen und sozialen Verpflichtungen nicht nachkommen. Leider hat dieses (absichtliche?) Missverständnis viele Probleme und Verzerrungen in der Zeit vor der Krise angehäuft, die sich in der Folge feierlich enthüllt haben. 


Aufgrund meiner Erfahrung beim „Bürgerbeauftragten“ kann ich betonen, dass der Gesetzesrahmen selbst anstatt durch seine Einfachheit und Klarheit zu erleichtern, zum Verlust der Geschäftsmöglichkeiten führt, während er Chancen für unfairen Handelsdruck eröffnet. 


Wer kann zum Beispiel wissen, was sich hinter einer einfachen – dem ersten Anschein nach – Verzögerung einer Antwort bezüglich der Bewilligung eines Investitionsplans oder der Leistung eines Zuschusses verbirgt? 


Der „Bürgerbeauftragte“ hat entweder mit Anlass eines Falles oder mit der allgemeinen Behandlung der ihm aufgeworfenen Fragen, gesetzliche und organisatorische Vorschläge zur Vereinfachung der Bewilligungsverfahren zum Ausdruck gebracht, ohne dabei den Schutz der breiteren gesellschaftlichen Güter zu opfern. Er hat sich auch für die Kontrolle und Transparenz der Verwaltungsentscheide eingesetzt, wenn es um die Ablehnung zur Integration an Finanzierungs-/Investitionsprogrammen, Garantieleistungen oder inakzeptable Verzögerungen bei der Erbringung von Investitionsanreizen ging. 


Der Staat begegnet den Unternehmen – sowie auch natürlich den Bürgern – von vornherein als Verdächtige gegen ihre Verpflichtungen ihm gegenüber verstossend und schafft komplexe rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahren, um sie zu kontrollieren. Diese Praxis wird als Taktik zur Begrenzung und Kontrolle gerechtfertigt, erweist sich jedoch als ein Hindernis für gesunde Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen vollständig nachzukommen und oft unangenehme Überraschungen erleben. Dies geschieht oft in den Beziehungen mit der Steuerverwaltung oder den Versicherungskassen, aber auch mit den Behörden, die normalerweise die Unternehmen und Investoren unterstützen und stärken sollten. 

Auf der anderen Seite hat der Staat selbst seit vielen Jahren Kontrollen nicht konsequent und kontinuierlich durchgeführt, ob und in welchem Umfang die Unternehmen ihre Verpflichtungen ihm gegenüber erfüllt haben. Die hohen fälligen Schulden, v.a. der Kleinunternehmen gegenüber den Versicherungskassen (IKA, OAEE) und der Steuerverwaltung, sind auch aufgrund des problematischen Verwaltungsbetriebs entstanden. Soweit ich weiss, ist z.B. ein grosser Teil der Schulden gegenüber den Versicherungskassen in den Jahren vor der Krise entstanden und diese Gelder wurden nicht rechtzeitig eingefordert. Tatsächlich kamen einige Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nach. Warum jedoch wurden nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen? 

Steuern- und Beitragshinterziehung sind seit Jahrzehnten bekannt. Für die Vergangenheit gibt es Rechtfertigungen, wir können und müssen jedoch die Art und Weise, wie der Staat funktioniert, ändern. Bereits gibt es Initiativen in diese Richtung (vereinfachte Verfahren zur Rechnungskontrolle durch das IKA, Verrechnung von offenen Forderungen Staat-Private usw.), welche Resultate sich in der Praxis zeigen werden. 
 

ER: In der letzten Zeit wurde viel über die Schwierigkeiten der Kleinunternehmen, ihre fälligen Forderungen (notleidende Kredite) gegenüber den Banken zu decken, gesprochen und die Unternehmer verlangen dringend eine Regelung. In welche Richtung könnte ihrer Meinung nach eine machbare Lösung gehen?


KS: Der „Bürgerbeauftragte“ mischt sich nicht in die Beziehungen der Unternehmen mit den Banken ein, ausser dass die Bank nur in Bezug auf Schulden gegenüber dem Staat vermittelt. Jedoch, das was ich sage, gilt in jedem Fall. Die Schuldenregelung muss mit realistischen Bedingungen vollzogen werden. In dieser Phase macht es die Anhäufung finanzieller Verpflichtungen sowohl den Unternehmen als auch den Privaten unmöglich, zu reagieren. Ein einfaches Beispiel ist die Frage zur Festlegung der Ratenzahlungen der Kredite, die nicht flexibel sind. Was nützt es, wenn die „Schuldenregelungen“ untragbar und unnachsichtig gegenüber den Schuldnern sind?
 

Nach mehreren Jahren der Nachlässigkeit in der Einholung der Steuern und Sozialbeiträgen, sind wir heute, unter dem grossen finanziellen Druck, nunmehr in der anderen Extreme. Die Logik der Mittelbeschaffung nimmt auf keinen anderen Parameter Rücksicht. 


Abgesehen davon, schulden nicht nur die Unternehmen. Gleichzeitig schuldet ihnen der Staat teils die MWST-Rückerstattung und verzögert mit bürokratisch komplizierten Verfahren die Bezahlung der Produktlieferungen und Dienstleistungen, welche von den Unternehmen an ihn erbracht wurden. 


Wir haben sorgfältig um die Möglichkeit der Verrechnung der gegenseitigen Forderungen im gesamten Verwaltungsbereich gebeten, d.h. unabhängig, ob es sich um Versicherungskassen, Gemeinden, Steuern usw. handelte. Es scheint - zum Glück -, dass sich die Dinge in diese Richtung bewegen, jedoch leider mit langsamem Rhythmus. Bis dies Realität wird, könnte es viele Unternehmen nicht mehr geben und leider nicht nur diese, die seit Jahren dem Staat Geld schulden.





Dies hat u.a. der Sonderbericht zum Unternehmertum gezeigt, der im Jahr 2013 veröffentlicht wurde und besonders die wirtschaftliche Dimension betraf. 


Quelle: synogoros.gr




*“Der Bürgerbeauftragte“ ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die als erklärten Zweck die Vermittlung zwischen Bürgern und der Verwaltung hat, d.h. den öffentlichen Behörden, den Organisationen der autonomen Selbstverwaltung (OTA), den juristischen Personen öffentlichen Rechts (NPDD) und bestimmten Versorgungsunternehmen. Die Vermittlung zielt auf den Schutz der Bürgerrechte, die Verteidigung des Bürgers gegenüber Diskriminierungen, die Bekämpfung von Misswirtschaft und die Wahrung der Rechtmässigkeit ab. Die Untersuchung erfolgt nach rechtzeitiger Meldung durch den Bürger, nachdem vorab jedoch versucht wurde, die Frage mit dem Verwaltungsträger selbst zu lösen und sofern der Versuch scheitert oder die Lösung sich als problematisch herausstellt. 


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