Aussetzung der Grundstückgewinnsteuer



Gemäss Pressemitteilung des Finanzministeriums soll die Grundstückgewinnsteuer bis 31.12.2014 ausgesetzt werden. 
 

Die Grundstückgewinnsteuer wird gemäss Art. 41 N. 4172/2013 auf das erzielte Einkommen (Gewinn) aus Übertragungen von Liegenschaften erhoben und trat ab 1. Januar 2014 in Kraft. Es herrschte seither eine rege Aufruhr bezüglich der Art und Weise der Berechnung, Erhebung und des Bezugs sowie auch der Höhe der Steuer. 


Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte das Finanzministerium nun eine Pressemitteilung, aufgrund welcher die Erhebung dieser Grundstückgewinnsteuer bis 31. Dezember 2016 ausgesetzt werden soll. 


Das Ziel dieser Aussetzung ist die Belebung des stark eingefrorenen Immobilienmarkts in Griechenland, wobei auch eine drastische Senkung der Handänderungssteuer von heute 10% auf 3% vorgesehen ist. 


Der entsprechende Entwurf wird so rasch als möglich dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt.





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