Aussetzung der Grundstückgewinnsteuer
Gemäss Pressemitteilung des Finanzministeriums soll die
Grundstückgewinnsteuer bis 31.12.2014 ausgesetzt werden.
Die Grundstückgewinnsteuer wird gemäss Art. 41 N. 4172/2013
auf das erzielte Einkommen (Gewinn) aus Übertragungen von Liegenschaften erhoben
und trat ab 1. Januar 2014 in Kraft. Es herrschte seither eine rege Aufruhr bezüglich der Art und Weise der Berechnung, Erhebung und des Bezugs sowie
auch der Höhe der Steuer.
Am 19. Dezember 2014 veröffentlichte das Finanzministerium
nun eine Pressemitteilung, aufgrund welcher die Erhebung dieser
Grundstückgewinnsteuer bis 31. Dezember 2016 ausgesetzt werden soll.
Das Ziel dieser Aussetzung ist die Belebung des stark
eingefrorenen Immobilienmarkts in Griechenland, wobei auch eine drastische
Senkung der Handänderungssteuer von heute 10% auf 3% vorgesehen ist.
Der entsprechende Entwurf wird so rasch als möglich dem
Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
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