Online-Streitbelegung: Europäische Union mit neuer Informationspflicht im E-Commerce



Seit gestern bietet die EU den Konsumenten und Unternehmen Zugang zu einer neuen Plattform, über die sie Streitigkeiten über Online-Käufe beilegen können.



Seit dem 9. Januar 2016 ist eine neue EU-Verordnung mit zusätzlichen Informationspflichten für Onlinehänder in Kraft getreten. Die sog. Online Dispute Resolution (EU/524/2013) bietet ein neues Verfahren zur Streitbelegung zwischen Konsumenten und Onlineshops sowie andere E-Commerce-Anbieter auf elektronischem Weg.



ODR

Mit der Einführung der Platform zur Online-Streitbelegung (OS) soll den Konsumenten und E-Commerce-Anbietern aus der EU eine Platform zur Verfügung stehen, um „eine einfache und kostengünstige Beilegung von Streitigkeiten“ auf aussergerichtlichem Weg zu ermöglichen, die sich aus online getätigten Rechtsgeschäften im In- und Ausland (EU) ergeben können.



Durch dieses neue Verfahren soll – gemäss Verordnung – das Vertrauen der Konsumenten und Unternehmen in den europäischen digitalen Binnenmarkt gestärkt werden. Die Konsumenten haben so die Möglichkeit, auch bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften, Beschwerden einzureichen. Diese werden an nationale Stellen für alternative Streitbeilegung (AS-Stellen) weitergeleitet, die an die Platform angeschlossen sind und von den Mitgliedstaaten nach Qualitätskriterien ausgewählt sowie der Kommission gemeldet wurden. Die Streitschlichtung bei den nationalen Stellen verläuft wiederum online über die OS-Platform (siehe untenstehende Grafik "Vorgehen").



Gültigkeit

 „Die Verordnung gilt für die aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Union wohnhaften Verbraucher und einem in der Union niedergelassenen Unternehmen“. Das Schlichtungsverfahren kann auch von Unternehmen gegen Konsumenten genutzt werden und, sofern die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem die Konsumentin/der Konsument ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Beilegung von Streitigkeiten über eine AS-Stelle zulassen.


Jedoch haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass das AS-Verfahren für beide Parteien online und offline verfügbar und leicht zugänglich ist, unabhängig wo sich die Parteien befinden (Art. 8 Richtlinie 2013/11/EU).  

Diese Verordnung löst die herkömmlichen Gerichtsverfahren nicht ab. Sowohl Konsumenten als auch die Unternehmen können weiterhin die nationalen Gerichte anrufen, ohne auf die OS-Platform zurückzugreifen. Hierzu siehe auch unten die Länder, die über keine AS-Stellen verfügen und folglich nicht der OS-Platform angeschlossen sind.



Voraussetzung zur Nutzung der OS-Platform

Um dieses Portal als Konsumentin/Konsument nutzen zu können, muss vorab die Voraussetzung gegeben sein, dass der E-Commerce-Anbieter resp. der Wirtschaftszweig - wie oben erwähnt - von einer AS-Stelle erfasst ist, „sofern diese Unternehmen sich verpflichten oder verpflichtet sind“. Eine solche Verpflichtung besteht gemäss Artikel 13 der Richtlinie 2013/11/EU (siehe auch Erwägung Pkt. 30 EU/524/2013) grundsätzlich nicht und liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, eine solche Pflicht bestimmten Wirtschaftszweigen und/oder Unternehmen aufzuerlegen. Folglich haben diese E-Commerce-Anbieter, die Konsumenten in ihrer  Website nicht über die Möglichkeit der portalen Streitschlichtung resp. die Nennung der AS-Stelle zu informieren.



Laut OS-Portal der Kommission gibt es für einige Branchen und in den folgenden Ländern derzeit keine Streitschlichtungsstellen: Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien. Deshalb können die Konsumenten dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Onlinehändlern in diesen Ländern nutzen.



Gemäss EU-Pressebericht sind heute ca. 117 Stellen für alternative Streitbeilegung (AS) aus 17 Mitgliedstaaten an die OS-Platform angeschlossen. Das Ziel ist, dass eine vollständige Abdeckung aller Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige erreicht wird.



Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Listen über die verfügbaren AS-Stellen. Diese Stellen erfüllen somit die von der EU festgelegten verbindlichen Qualiätsanforderungen.



Informationspflicht der Unternehmen

Seit dem 15. Februar 2016 steht die OS-Platform den Konsumenten und E-Commerce-Anbietern zur Verfügung. Sofern die E-Commerce-Anbieter resp. der Wirtschaftszweig einer AS-Stelle angeschlossen sind, unterstehen sie einer Informationspflicht, d.h. sie sind verpflichtet, den Link zur OS-Platform leicht zugänglich in ihrer Website bereitzustellen und ihre E-Mail Adresse zu erwähnen. Aufgrund der Impressumspflicht besteht die Pflicht zur Angabe der E-Mail Adresse bereits schon.  



Aufgrund dessen hat der E-Commerce-Anbieter somit über die Existenz der OS-Platform zu informieren sowie über die Möglichkeit, Streitigkeiten über diese Platform schlichten zu können. Falls das Angebot über E-Mail erfolgt, ist der Link zur Platform ebenfalls darin zu erwähnen.



Eine Definition für „leicht zugänglich“ wird nicht näher erläutert. Diesbezüglich könnte ein Link auf die OS-Platform eingerichtet (Impressum/Kundeninformationen usw.)  und die Möglichkeit der Online-Streitschlichtung ebenfalls in die AGB aufgenommen werden.



Beispiel, wie ein solcher Hinweis lauten könnte:

„Gemäss EU-Verordnung Nr. 524/2013 und gestützt auf die EU-Richtlinie 2013/11 sind wir als Onlineanbieter verpflichtet, unsere Konsumentinnen und Konsumenten auf die Online-Streitbeilegungsplatform (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Die OS-Platform ist über folgende Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Mit dieser Platform haben die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, online und aussergerichtlich eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Online-Kaufvertrag zwischen ihnen und unserem Unternehmen ergeben, zu schlichten.“



Vorgehen für die Konsumentin/den Konsumenten: 

 

Laut EU-Pressebereicht liegt die Dauer eines AS-Verfahrens bis zur Erzielung einer Lösung durchschnittlich bei 90 Tagen.

Offline geschlossene Kauf- und Dienstleistungsverträge

Oben genanntes Online-Verfahren über die OS-Platform sollte laut den Erwägungen in Nr. 524/2013/EU nicht für Streitigkeiten aus offline geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen angewandt werden können; weder für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Unternehmen noch zwischen den Unternehmen untereinander. Dies lässt sich auch aus den entsprechenden Bestimmungen der genannten Verordnung schliessen.



Im Gegensatz dazu, wurde in der Richtlinie 2013/11/EU in den Erwägungen (auf welche sich Nr. 524/2013/EU stützt) auf die Möglichkeit des Zugangs zu „einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen Möglichkeiten“ zur Beilegung von Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen grundsätzlich in allen Wirtschaftszweigen sowohl auf online als auch auf offline getätigte Rechtsgeschäfte hingewiesen, was jedoch in die neuen Verordnung 524/2013/EU bezüglich offline getätigter Rechtsgeschäfte letztendlich keine Anwendung findet. In diesen Fällen können sich die Konsumentinnen und Konsumenten direkt - offline und online - an die AS-Stellen (Art. 8 Richtlinie 2013/11/EU) wenden oder den ordentlichen Gerichtsweg einschlagen. 


Schweiz

Schweizer E-Commerce-Anbieter sind von diesen Bestimmungen nur insoweit betroffen, als dass sie über eine Niederlassung in einem EU-Land verfügen. In diesem Fall untersteht die Niederlassung den nationalen Bestimmungen des Landes der Niederlassung und hat folglich entweder die Pflicht oder die Wahl zum Eintrag in einer AS-Stelle (sofern in diesem Land AS-Stellen vorhanden, siehe oben).   

Deutschland
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), in welchem die ADR-Richtlinien (Alternative Dispute Resolution) integriert sind, ist noch vom Bundespräsidenten zu unterschreiben und wird hernach verkündet. Die wesentlichen Teile des Gesetzes sollen am 1. April 2016 in Kraft treten, wobei die Informationspflicht (Online Dispute Resolution) der Unternehmen gegenüber dem Konsumenten erst am 1.2.2017 zur Anwendung kommen.   











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