Strafverfolgung und Gefängnis für Steuerschuldner

Für ca. 14'000 Steuerschuldner mit Verbindlichkeiten von über 20 Mrd. Euro droht in Griechenland Strafverfolgung und Gefängnis.

Gemäss den Angaben des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen (GGDE) droht 14'218 Steuerpflichtigen, aber auch Geldwäschern, mit Verbindlichkeiten von über 20,148 Mrd. Euro Strafverfolgungen und Gefängnisstrafen, da sie ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus nicht nachgekommen sind.

Dabei handelt es sich sowohl um natürliche Personen als auch Unternehmen, die mit ihren Steuerzahlungen von über 50'000 Euro mehr als vier Monate in Verzug sind, mit dem Resultat, dass gegen sie Strafanzeigen seitens der DOY (Steuerbehörde) eingereicht wurden. Die besagten Steuerpflichtigen wurden im Zeitraum zwischen Januar - Dezember 2015 ausfindig gemacht.

Ausser der Strafverfolgung für die Nichtbezahlung von Steuerforderungen besteht auch die Möglichkeit, dass sie der Geldwäscherei beschuldigt werden. Dies deshalb, weil nach den geltenden Gesetzesbestimmungen (N. 3691/2008) die Steuerbehörden (DOY), die Prüfzentren und das Amt für Wirtschaftskriminalität (SDOE) verpflichtet sind, beim Feststellen strafrechtlich verfolgter Steuervergehen jedes Mal Berichte an das Amt für Bekämpfung der Geldwäscherei einzureichen, so dass die Angeklagten auch dahingehend überprüft werden, ob sie sich der Straftat der Geldwäscherei schuldig gemacht haben.

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