Erhöhung der Scheidungsrate in Griechenland zu Steuerzwecken

Um der Übersteuerung zu entgehen sowie von sozialen Zuschüssen zu profitieren, lassen sich immer mehr Paare in Griechenland scheiden oder leben getrennt.

Die Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden signifikanten Einkommensrückgänge führen u.a. auch zu immer mehr Scheidungen und Trennungen, mit einer Scheidungsrate von über 20%,wobei viele Paare angeben, getrennt zu leben. Es ist dabei ein offenes Geheimnis, dass sich viele dieser Paare aus rein wirtschaftlichen Gründen scheiden lassen, um so dem Fiskus und den Banken zu entkommen sowie staatliche Zuschüsse zu erhalten und von Rabatten auf der Liegenschaftensteuer (ENFIA) oder der Stromrechnung zu profitieren.

Fiktive Scheidung 

Vor allem bei den selbständig Erwerbenden ist ein hoher Anteil an „fiktiven“ Scheidungen zu vermerken. Diese Personengruppe sieht sich oft mit hohen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen konfrontiert und schuldet dem Staat und den entsprechenden Versicherungsträgern hohe Summen. Im Falle einer Scheidung wird in solchen Fällen somit der andere Ehepartner grundsätzlich verschont, indem u.a. seine Bankkonten nicht blockiert werden oder er weiterhin eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung erhält.

Grundsätzlich gilt bei Eheleuten die Einreichung einer gemeinsamen Steuererklärung. Nach einer Scheidung oder Trennung jedoch, haben sie eine getrennte Steuererklärung einzureichen und folglich eine getrennte Deklaration des Einkommens. Da in der Regel die Mutter die elterliche Gewalt erhält, profitiert sie vom Kinderabzug, wobei meist auch ein geringes bis gar kein Einkommen angegeben wird. Mit einem niedrigen Einkommen wiederum, profitiert sie von sozialen Zuschüssen, evenutell auch vom „garantierten Mindesteinkommen“, aber auch von Rabatten auf den Stromrechnungen und der Liegenschaftensteuer (ENFIA).

Wirtschaftliche Vorteile

Aufgrund der Tatsache, dass viele der staatlichen Zuschüsse sowie Steuererleichterungen vom Einkommen abhängig sind und dieses nach einer Scheidung oder Trennung getrennt voneinander deklariert wird, können solche fiktiven Scheidungen resp. Trennungen für viele Paare zu wirtschaftlichen Vorteilen führen, wie z.B.:

Schutz des Eigenheims
Nach dem Gesetz Katseli ist grundsätzlich nur der Hauptwohnsitz eines Darlehensnehmers unter bestimmten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen geschützt. So lassen sich viele Paare „auf dem Papier“ scheiden, um einerseits ihr einst erworbenes und mit einer Hypothek belastetes Eigenheim vor einer Pfändung zu schützen und andererseits, um auf diese Weise – laut Aussagen von diversen Anwälten – oft auch ein vorhandenes Ferienwohnung/-haus zu retten. Der Grund dafür ist derjenige, dass ein Ehepartner den Hauptwohnsitz als solchen behält und der zweite die Ferienwohnung/-haus als Hauptwohnsitz bezieht.

Familienzulagen
Die Kinderzulagen und das Mindesteinkommen einer Familie sind abhängig vom deklarierten Einkommen.Sinkt folglich das deklarierte Einkommen, erhöhen sich diese Kinderzulagen entsprechend.

Rabatt auf der Liegenschaftensteuer (ENFIA)
Steuerpflichtige mit einem niedrigen Einkommen haben Anspruch auf 50% Rabatt der Liegenschaftensteuer (EINFIA). Der Rabatt wird dem/der Steuerpflichtigen, seinem/seiner Ehegattin/Ehegatte und den minderjährigen Kindern gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, d.h. nicht Überschreiten einer bestimmten Wohnoberfläche und eines bestimmten Betrages des gesamten unbeweglichen Vermögens.

Zuschuss für Heizkosten
Zum Bezug von Heizkostenzuschüssen müssen ebenfalls bestimmte Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllt sein, unabhängig der Einkommensquelle resp. Vermögensart.

Schutz vor Pfändungen
Ein weiterer Grund für diese fiktiven Scheidungen kann der Schutz vor einer Liegenschaftenpfändung durch die Steuerbehörden sein. Grundsätzlich erfolgt die Blockierung der Bankkonten nur auf den als Schuldner ausgewiesenen Ehegatten, d.h. nur auf seinen Namen lautenden Bankkonten.

Teils werden jedoch auch Konten lautend auf mehrere Begünstigte eingefroren, v.a. wenn es sich um hohe ausstehende Beträge gegenüber den Steuerbehörden oder Sozialversicherungsträgern handelt. Mitbegünstigte sehen sich dann mit der Tatsache konfrontiert, dass nicht nur ihr Vermögen, sondern auch ihr Lohn oder ihre Rente verloren geht, auch wenn grundsätzlich solche Konten unpfändbar sind. Folglich kann der Staat, auch wenn die Mitbegünstigten diese Konten als „unpfändbar“ deklariert haben (Lohn/Renten), laut den gesetzlichen Bestimmungen den Teil des Betrages pfänden, auf welchem ein vom Schuldner nachweislicher Eigentumsanspruch besteht. Nur wenn die eigentlichen Schuldner diese Konten als „unpfändbar“ deklariert haben sollten, bleiben die Mitbegünstigten und Nichtschuldner verschont.

Quelle: Ta Nea

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