Oberster Gerichtshof: Regelung illegaler Bauten der neuen Generation verfassungswidrig
Als verfassungswidrig befand die Vollversammlung des
Obersten Gerichtshofes die Regelung illegaler Bauten der neuen Generation mit
der „Einfrierung“ ihres Abrisses für 30 Jahre, wie dies im bisherigen Gesetz
über illegale Bauten 4014/11 vorgesehen war.
Dies deshalb – so der Oberste Gerichtshof -, weil die
verfassungsrechtliche Toleranz mit N. 1337/1983 (Gesetz Dritsi) bezüglich
illegaler Bauten erschöpft wurde und die Umgehung des Abrisses für Bauten der
neuen Generation nun nicht mehr umgangen werden kann, d.h. für alle Gebäude die
nach dem 31.1.1983 erstellt worden sind.
Konkret hat die Vollversammlung mit Mehrheitsbeschluss
erwägt, dass das entsprechende Gesetz gegen Art. 24, § 2 der Verfassung, verstösst,
welcher die Umwelt, die rationale Stadtplanung und das Wohnumfeld schützt.
Gemäss den Richtern verzerrt der Artikel über den Anwendungsprozess und der
speziellen Busse zur Regulierung die von Art. 24 der Verfassung auferlegte
rationale Stadtplanung und führt zur Veränderung der Funktionalität der Wohnsiedlungen
und der Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bewohner.
Auch die Umweltfolgen – so die Richter weiter -, die sich
aus der Anwendung des Gesetzes ergeben, werden nicht aufgehoben, dass die
spezielle Busse betr. Regulierung der illegalen Bauten in die Grüne Kasse zur
Stadterneuerung und Umweltmassnahmen fliesst. Dies deshalb, weil die
Memorandum-Schecks 97,5% des Fondsvermögens binden, so dass diese – mit
ministerialen Entscheidungen - …. in das „schwarze Loch“ des Haushaltsplans
fliessen.
Weiter wird im Entscheid ausgeführt, dass die Einnahmen und
übrigen Zwecke kein öffentliches Interesse darstellen, die Bestimmungen mit
weitreichenderen Folgen zu Lasten der Umwelt begründen würden, wie die
Regelungen im entsprechenden Gesetz.
Der Oberste Gerichtshof wurde von Einwohnern von Maroussi
Attika, Fthiotidos, Thesprotia u.a. angerufen, die u.a. als vom Gesetz
4014/2011 betroffen aufgerufen wurden.
Antwort des
Ministeriums für Umwelt Energie und Klimaveränderung
In einer Mitteilung zum Entscheid des Obersten Gerichtshofes
bezüglich Verfassungswidrigkeit des Gesetzes illegaler Bauten weist das
Ministerium für Umwelt Energie und Klimaveränderung (YPEKA) auf folgendes hin:
- Der Oberste Gerichtshof untersuchte die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes 4014/2011 in bezug auf die Bestimmungen illegaler Bauten. Nach vollständiger Veröffentlichung der Entscheidungsbegründung, ist das YPEKA in der Lage konkret Stellung zu nehmen.
- In jedem Fall betrifft der voraussichtliche Entscheid die Bestimmungen des Gesetzes 4014/2011 betr. illegaler Bauten, das bereits nicht mehr in Kraft ist. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes schlug das YPEKA einen neuen rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung des illegalen Baus und das ökologische
- Gleichgewicht, der bereits in Kraft ist und angewandt wird. Aus diesem Grund wählte das YPEKA – anstatt anderer verfügbarer Lösungen –, ein neues Gesetz zu erschaffen mit einer anderen Philosophie und einer umfassenden Auseinandersetzung der Problematik.
- Das Gesetz 4178/2013, welches bereits angewandt wird, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Dieses Gesetz setzt sich ganz anders – mit städtebaulichem Charakter – mit den vor 1983 erbauten Gebäude auseinander im Vergleich mit illegaler Gebäude die nach 1983 bis zum Juli 2011 erbaut worden sind. Es legt mehr Wert auf den Beweis des Erbauungsjahres, ausschliesslich aufgrund öffentlicher Dokumente und entsprechender Luftaufnahmen.
- Das YPEKA ist zum ersten Mal - die Probleme älterer Regelungen anerkennend - mit dem entsprechenden Gesetz in die Kategorisierung der illegalen Gebäude aufgrund des Grades der Umweltbelastung geschritten. Es erfordert eine andere Vorgehensweise zwischen kleinen Vergehen, Überschreitungen und die gänzlich illegal erbauten Gebäude. Vor allem bei Letzeren gibt es die städtebaulichen Voraussetzungen für die endgültige Unterstellung zu beachten und die Prüfung durch einen Bauexperten bezüglich Richtigkeit des Antrages jedes einzelnen illegal erbauten Gebäudes.
- Das Gesetz 4178/2013 sieht keinen entsprechenden Prozentsatz der speziellen Busse vor, welcher für Aktionen des ökologischen Gleichgewichts mittels Grüner Kasse (wie dies im Gesetz 4014/2011 vorgesehen war) vorgesehen ist. Dieser Prozentsatz wird jedoch stufenweise festgelegt, basierend auf der Anzahl der Anträge mit gemeinsamen ministerialem Entscheid (KYA) der Ministerien PEKA und Finanzen.
- Die Gesetzesinitiative, die durch das YPEKA unternommen wurde, verhindert die Schaffung einer neuen Generation von illegalen Bauten mittels Bereitstellung von Luftaufnahmen von Juli 2011 für das ganze Land, mit strengeren Strafen für alle, die falsche Angaben leisten und die Stärkung der Stabsrolle der Speziellen Behörde für Abrisse. Daneben hat das YPEKA eine Reihe von Bestimmungen erlassen, die den illegalen Bau verhindern: Neue Bauvorschriften, die Bauprüfer und die elektronische Gebäudeidentität.
- Das Gesetz 4178/2013 legt mit der Einführung neuer wesentlicher Verfahren speziellen Wert auf das ökologische Gleichgewicht, stellt objektive Kriterien auf und legt die Aktionen von Umweltsanierungen fest.
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